Kultur und Sport wieder möglich & mehr Kitazeiten

Kinos, Stadtteilkulturzentren und der Innenbereich von Hagenbecks Tierpark können unter Auflagen wieder öffnen – Auch Kulturveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 50 Personen möglich

Der Senat hat mit der heute verabschiedeten neuen Rechtsverordnung auch weitere Öffnungen im Kulturbereich beschlossen: Die Hamburger Kinos und Stadtteilkulturzentren können unter Auflagen wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen. Bedingung ist, dass geeignete Hygienekonzepte umgesetzt werden und das Abstandsgebot eingehalten wird, um den Gesundheitsschutz der Besucherinnen und Besucher genauso wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu gewährleisten. Entsprechende Konzepte werden jetzt von den Einrichtungen erarbeitet. Danach wird sich richten, wann welche Einrichtungen und Angebote wieder öffnen werden. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sind nun mit bis zu 50 Personen möglich, zum Beispiel Konzerte oder Theater. Hier gelten ebenso die Vorgaben zum Infektionsschutz. Betreiber von Autokinos können künftig weitere Live-Kulturveranstaltungen anbieten und der Tierpark Hagenbeck kann neben seinem bereits geöffneten Außengelände die Innenbereiche unter den üblichen Auflagen wieder öffnen.

Die Hamburger Kinos und Stadtteilkulturzentren werden jetzt geeignete Schutzkonzepte entwickeln, um den Betrieb unter den geltenden Auflagen zum Infektionsschutz wieder aufnehmen zu können. Wesentlich ist, dass das übliche Abstandsgebot eingehalten wird und jede Einrichtung ein eigenes Hygienekonzept, zum Beispiel für eine regelmäßige Reinigung der öffentlichen Bereiche erarbeitet. Die Besucherinnen und Besucher müssen so geführt und platziert werden, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dort, wo dies schwer möglich ist, zum Beispiel im Kassenbereich, sind geeignete Trennvorrichtungen vorzusehen. Zudem sind für vier Wochen die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu dokumentieren, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können.

Unter der gleichen Maßgabe sind künftig auch Live-Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich. Auch hier ist ein entsprechendes Konzept zum Infektionsschutz Voraussetzung, in dem unter anderem die Vorkehrungen zur Einhaltung der Abstandsregelungen, die Einhaltung der Hygiene, insbesondere auch in den Sanitärbereichen dargelegt werden.

Betreiber von Autokinos können nun unter den gleichen Auflagen, die für den Betrieb des Autokinos gelten, auch weitere Live-Kulturveranstaltungen anbieten.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Schritt für Schritt ermöglicht es uns das aktuelle Infektionsgeschehen weitere kulturelle Orte und Angebote zu öffnen, wenn die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Passend zur warmen Jahreszeit können nun auch ganz neue Kulturformate unter freiem Himmel entwickelt werden. Selbstverständlich immer mit dem vorgeschriebenen Abstand stehen uns so immer mehr Orte des Austauschs und der Begegnung – wie die Kinos und die Stadtteilkulturzentren – wieder offen. Ihre Öffnung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem wieder erwachenden kulturellen Leben. Ich freue mich auf die große Kreativität und Lust auf Kultur, mit der diese Orte nun mit Leben gefüllt werden können.“

Die aktuellen Eckpunkte der Kulturminister der Länder zu Öffnungsstrategien im Kulturbereich zeigen auf, wie Kultureinrichtungen nach und nach wieder öffnen können, wenn das Infektionsgeschehen, dies zulässt. Diese sind auch Grundlage der Öffnungen im Kulturbereich in Hamburg: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2020/200515_MPK_OEffnungskonzept.pdf

Über die genaue Umsetzung der Maßgaben und zu den genauen Daten zur Wiedereröffnung werden die einzelnen Einrichtungen unter anderem im Internet informieren.

Pressemitteilung der Behörde für Kultur und Medien


Indoorsport ab Mittwoch wieder möglich
Auch Fitnessstudios können unter Auflagen wieder öffnen / Duschen und Umkleiden dürfen jedoch nur einzeln genutzt werden

Aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen hat der Senat am Dienstag weitere Lockerungen unter anderem für den Sport in Hamburg auf den Weg gebracht. Durch eine entsprechende Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung kann der Sportbetrieb in der Hansestadt unter Auflagen wieder aufgenommen werden.

Der Sportbetrieb auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen ist demnach zulässig, wenn die Sportausübung und der Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt werden und Sportlerinnen und Sportler einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. In geschlossenen Räumen, wie Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, wo beim Trainieren die Atemfrequenz erhöht ist und damit ein höheres Infektionsrisiko besteht, gilt ein Mindestabstand von 2,5 Metern bei der Sportausübung. Der Abstand zwischen den Geräten ist entsprechend zu gewährleisten. Zudem ist sicherzustellen, dass die Räume ausreichend belüftet werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Umkleide- und Duschräume dürfen jeweils nur einzeln, d. h. von einer Person zeitgleich genutzt werden. Die Duschen und Umkleideräume sind zudem mehrmals täglich zu reinigen. Gleiches gilt für Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden. Auch die Sportgeräte sind nach jedem Gebrauch zu reinigen. Die Nutzung angeschlossener Wellness- und Saunabereiche bleibt untersagt.

Alle Anbieter, Betreiber und Vereine sind zudem aufgefordert, ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. Das gilt unabhängig davon, ob die Sportausübung im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern im Freien bzw. 2,5 Metern bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Darüber hinaus müssen die Kontaktdaten aller Sportlerinnen und Sportler unter Angabe des Datums erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen und entsprechende Einrichtungen weiterhin nicht betreten.

Die Durchführung von Sportkursen und -schulungen ist unter Einhaltung der genannten Auflagen ebenfalls zulässig. Der Wettkampfbetrieb bleibt weiterhin untersagt. Wettkämpfe und Ligaspiele im Bereich des Profisports sind jedoch zulässig, sofern die Spiele nicht vor Publikum stattfinden und die entsprechenden Auflagen und Schutzkonzepte eingehalten werden.

Sportsenator Andy Grote: „Sport verbindet uns, hält uns als Stadt zusammen, ist Alltag und Lebensgefühl in der Active City. Gerade deshalb hat uns die Unterbrechung des Sportbetriebs in den vergangenen Wochen hart getroffen und wir sind froh, dass wir jetzt – mit Abstand – weiter vorangehen können. Die Wiederaufnahme des Indoorsports ist dabei ein nächster großer Schritt, den wir aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos gründlich vorbereitet haben, um Sportausübung und Gesundheitsschutz bestmöglich zu vereinbaren. Wenn wir alle mit Sportsgeist weiter aufeinander aufpassen, bringen wir die Active City jetzt wieder in Topform.“

Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport


Der nächste Schritt Richtung Alltag:
Kita-Betreuung für alle Kinder über viereinhalb Jahren

Rund 36% der Kinder wurden am Montag in Hamburgs Kitas betreut. Angesichts des geringen Infektionsgeschehens kann der nächste Öffnungsschritt vorgezogen werden: Ab dem 4. Juni können zusätzlich alle Kinder ab viereinhalb Jahren in die Kitas zurückkehren, gut die Hälfte der Kinder ist dann in der ‚erweiterten Notbetreuung‘.

Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Es ist im Interesse aller Kinder und Eltern, so schnell wie möglich wieder in den Kita-Alltag zurückzukehren. Weil die niedrigen Infektionszahlen in Hamburg es erlauben, können nun bereits weitere Kinder in die Kita zurück. Wir bleiben zugleich bei dem schrittweisen Vorgehen, um die Lage zu beobachten und sichere Bedingungen in den Kitas zu ermöglichen.“

Die erweiterte Notbetreuung steht somit ab dem 4. Juni für alle Kinder zur Verfügung,

  • deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind,
  • die aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sind,
  • deren Eltern alleinerziehend sind,
  • ab dem Alter von viereinhalb Jahren,
  • die Geschwister eines Kindes sind, welches sich bereits in der erweiterten Notbetreuung befindet.

Die Ausweitungen der Kita-Öffnung erfolgen innerhalb des gemeinsamen Rahmens, den die Familienminister der Länder vereinbart hatten. In kontinuierlicher Abstimmung mit den Kita-Trägern werden für die Entscheidungen über die jeweiligen Öffnungsschritten die epidemiologische Situation, die Personalsituation und die organisatorische Gestaltung der Betreuungsangebote sowie sozialpädagogische Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis werden auch die Maßgaben der Behörde zu Hygienestandards und Abläufen in den Kitas aktualisiert.

Es ist damit zu rechnen, dass ab der kommenden Woche rund 50-60 % der üblicherweise betreuten Kinder zurück in die Kitas kommen. Damit die erweiterte Notbetreuung bei gleichzeitiger Umsetzung der Hygieneregelungen möglichst vielen Kindern zur Verfügung steht, werden Kitas einvernehmliche Vereinbarungen mit den Eltern zur Organisation des Kita-Alltags treffen. Beispielsweise ist es zulässig, die Betreuungszeiten im Einvernehmen mit den Eltern anzupassen.

Bei weiterhin positivem Verlauf könnten– abhängig vom Infektionsgeschehen – auch die weiteren Schritte vorgezogen werden.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard: „Viele Eltern warten dringend darauf, dass es in den Kitas wieder ganz normal losgeht. Das berücksichtigen wir bei allen Entscheidungen. Es ist aber auch wichtig, dass wir angemessene Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten umsetzen. Wir bewegen uns weiterhin im Rahmen der Notbetreuung – zwar um viele Kinder erweitert, aber dennoch kann es sein, dass die Betreuung stellenweise noch nicht im gewohnten Ausmaß angeboten werden kann. In den Kitas sind die Fachkräfte mit hohem Engagement dabei, in der aktuellen Situation das bestmögliche Angebot zu machen.“

Allgemeine Information: Kita-Notbetreuung während Corona:
Die Kindertageseinrichtungen bieten seit dem 16. März eine Notbetreuung an, die seit dem 22. April sukzessive für besondere Bedarfsgruppen erweitert wurde. Um Familien finanziell zu entlasten, müssen Eltern für den Zeitraum der Notbetreuung keine Elternbeiträge zahlen.

Sobald die aktuelle Lage die Betreuung aller Kinder zulässt, wird der eingeschränkte Regelbetrieb wieder aufgenommen. Es können dann alle Kinder in die Kita zurückkehren, allerdings muss die Betreuung gegebenenfalls weiterhin noch flexibel angepasst werden, beispielsweise durch versetzte Betreuungszeiten. Die Sozialbehörde geht davon aus, dass vor Ende der Hamburger Sommerferien in diese Phase übergegangen werden kann.

Der Regelbetrieb ist vollständig wieder aufgenommen, wenn das Infektionsgeschehen eingedämmt und die pandemische Situation aufgehoben ist.

Verlässliche Informationen und alle aktuellen Regelungen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung unter www.hamburg.de/kita.

Pressemitteilung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Ernährung / Agrar / Gesundheit veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.