Im kommenden Jahr soll der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert, die Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre zu überprüfen. Zum Auftakt des Prozesses sind jetzt die aktualisierten Lärmkarten für die Bereiche Straßen- und Luftverkehr sowie für den Hamburg eigenen Schienenverkehr, Industrie- oder Gewerbegelände einschließlich Hafen im Internet unter www.hamburg.de/laermkarten einsehbar.
Für die Strecken der Deutschen Bahn liegen die Karten noch nicht vor. Diese Daten werden für das gesamte Bundesgebiet zentral durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) ermittelt.
Die Lärmkarten für den Straßenverkehr zeigen, dass 362.000 Hamburgerinnen und Hamburger von einem durchschnittlichen 24-Stunden-Umgebungslärm von > 55 dB betroffen sind – das sind weniger als 2012 – allerdings sind die Erhebungsgrundlagen nicht direkt mit der damaligen Planung aus den Jahren 2012 oder 2007 vergleichbar. Der Wert ergibt sich aus einem jahresdurchschnittlichen Mittelwert, der zwölf Tagesstunden (von 6 Uhr bis 18 Uhr), vier Abendstunden (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und acht Nachtstunden (von 22 Uhr bis 6 Uhr) umfasst. Nachts sind 251.000 Menschen von Umgebungslärm > 50 dB (A) durch Straßenverkehr betroffen – ebenfalls etwas weniger Menschen als 2012. Dieser Wert bezieht sich nur auf die acht Nachtstunden (von 22 Uhr bis 6 Uhr), die aber aus Sicht der Gesundheitsvorsorge (Vermeidung von Schlafstörungen) besonders bedeutsam sind.
Die Ermittlung der Werte für die Karten erfolgt auf Basis EU-weit einheitlicher Bewertungsmethoden. Für die jetzt vorliegende dritte Lärmkartierung wurden neue Eingangsdaten zu Grunde gelegt, die einen direkten Vergleich der Lärmkarten 2017 mit 2012 oder 2007 nur sehr eingeschränkt zulassen. So konnte aus datenschutzrechtlichen Gründen weniger über die Verteilung der Anwohner auf die einzelnen Gebäude gesagt werden. Auch der Gebäudebestand in der Hansestadt hat in den vergangenen fünf Jahren zugenommen, die Zahl der Einwohner ist gestiegen sowie die Eingangsdaten hinsichtlich des vorhandenen Straßen- und Schienennetzes sind präziser als noch 2012. Daneben wurde beim Gewerbelärm die Anzahl der zu kartierenden Betriebe erhöht.
Beim Fluglärm sind im Tagesmittelwert 58.000 Menschen und nachts 9.700 Menschen betroffen. Hier spielt auch die Zunahme des Luftverkehrs – vor allem nachts – eine Rolle. Die Gebiete mit einem Fluglärmpegel von über 50 dB(A) nachts wurden durch eine Steigerung der Flüge ab 22 Uhr größer. Dadurch gibt es mehr Betroffene, und aufgrund der Berechnungsart des Tagesmittelwertes (24 h) wirkt sich der Zuwachs auch überproportional auf diesen Parameter aus, obwohl die Flugbewegungen insgesamt nur moderat angestiegen sind. Die Zeit von 22-23 Uhr gehört zur regulären Betriebszeit des Flughafens.
Was ist bereits geschehen, was läuft noch?
· Schon umgesetzt wurden Tempo 30 nachts auf Straßenabschnitten an der Harburger Chaussee, der Winsener Straße und der Moorstraße
· Diese Maßnahme kommt auf weiteren zehn ausgewählten Straßenabschnitten nachts, davon sechs voraussichtlich noch in diesem Jahr, vier in 2018.
· Bei Straßensanierungen wird in der Regel nur noch lärmarmer Asphalt als Straßenbelag benutzt
· Errichtung von Lärmschutzwänden wie jüngst an der Bahn- und S-Bahnstrecke auf der Veddel Der Bau des A7-Deckels und die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße sind in vollem Gange
· Der Senat hat im vergangenen Jahr ein 6,4 Millionen Euro umfassendes passives Schallschutzprogramm für Sanierungsmaßnahmen wie etwa Schallschutz-Fenster oder verglaste Balkone aufgelegt, das weiter gilt.
Beim Fluglärm arbeiten Senat und Airport weiter konsequent an der Umsetzung des 16-Punkte-Plans:
· Die Anwendung des sogenannten CDO-Verfahrens für Landungen (kontinuierliches, lärmminderndes Sinkflugverfahren) wird seit August 2017 im Luftfahrthandbuch empfohlen (im Luftfahrthandbuch sind u.a. Vorgaben und Empfehlungen für die Piloten formuliert).
· Ebenfalls wurde die Empfehlung, das umstrittene Flachstartverfahren nicht zu verwenden, in das Luftfahrthandbuch .aufgenommen.
· Die Flughafenentgelte wurden mit Wirkung zum 14.06.2017 deutlich angehoben, die Beträge des Lärmzuschlags in allen sieben Lärmklassen wurden dabei verdoppelt. Dadurch wird ein klarer Anreiz zum Einsatz moderner, leiserer Flugzeuge gesetzt. Zusätzlich sind Landungen und Starts nach 23 Uhr deutlich verteuert worden, der Zuschlag wurde auf bis zu 700 Prozent angehoben.
· Seit Juni 2017 wurden die nach Lärmklassen gestaffelten Gebühren deutlich erhöht, genauso wie die Verspätungs-Zuschläge für Flüge nach 23 Uhr
· Gegen Fluggesellschaften, die die Verspätungsregelung bis 24 Uhr durch vermeidbare Verspätungen im Übermaß ausnutzen, werden systematisch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, allein 40 seit Anfang September.
· Der Bußgeldrahmen dafür wurde von 10.000 € auf 50.000 € angehoben, außerdem wird der von Nachtflugverstößen erlangte finanzielle Vorteil abgeschöpft.
· Seit September 2016 gibt es freiwilliges Schallschutzprogramm „8+ Norderstedt“, das gemeinsam vom Flughafen und der Stadt Norderstedt finanziert wird. Für Hamburg wird die Einführung eines zusätzlichen Lärmschutzprogramms geprüft.
Wie geht es weiter? Die Umweltbehörde wird mit den anderen betroffenen Fachbehörden und den Bezirken 2018 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufstellen. Grundlage hierfür sind die jetzt veröffentlichten Lärmkartierungen. Im ersten Quartal 2018 folgt unter dem Titel „ruhig mobil“ eine Online-Beteiligung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger angesprochen werden, sich über konkrete Maßnahmen zu informieren und Vorschläge zu kommentieren. In einer fachlichen und behördenübergreifenden Diskussion plus eines Gutachtens werden dann die Lärm-Brennpunkte benannt und die Maßnahmen festgeschrieben. Der Lärmaktionsplan soll 2018 vom Senat beschlossen werden.
Hintergrund der Lärmkarten ist eine EU-Richtlinie von 2002, nach der die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, schädliche Umwelteinflüsse durch so genannten Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Um dies zu gewährleisten, muss seither alle fünf Jahre (2007, 2012) für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Lärmbelastung einheitlich auf Karten dargestellt werden. Und zwar an Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenstrecken und Großflughäfen. Aus den Ergebnissen sind Lärmminderungsmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre abzuleiten.
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie