„Landwirtschaft muss auch zum Klimaschutz beitragen“

Greenpeace-Stellungnahme zur angekündigten Rücknahme der Kürzungen der Agrarsubventionen
Die geplanten Kürzungen von Subventionen für Landwirte will die Ampel-Koalition teilweise zurücknehmen. Demnach soll die Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft nicht gestrichen werden, wie die Bundesregierung am Donnerstag mitteilte. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel werde nicht in einem Schritt vollzogen.

 

Dass der Deutsche Bauernverband dennoch an der geplanten Protestwoche festhalten will, hält Greenpeace-Landwirtschaftsexperte Martin Hofstetter für völlig unverständlich.

“Das klimabedingte Hochwasser überflutet gerade Äcker und Weiden in ganz Deutschland und der Deutsche Bauernverband will weiter gegen Klimaschutz protestieren – das ist nicht nachvollziehbar. Dem Verband scheint es weniger um die Sache zu gehen, sondern ums Prinzip. Denn gerade der massive Einsatz fossiler Kraftstoffe ist und bleibt klimaschädlich. Daher ist es gut, dass dort die Subventionen auslaufen. Auch die Landwirtschaft, die jährlich mit Milliarden an Steuergeldern subventioniert wird, muss einen Beitrag leisten, um die Klimaschutzziele in Deutschland zu erreichen.

An die Ampel gerichtet muss man sagen: Es fehlt eine vorausschauende Politik, die verlässliche Vorgaben macht und unvermeidliche Maßnahmen nicht so lange hinauszögert, bis nur noch unter hohem Druck und Hals über Kopf gehandelt werden kann.”

Pressemitteilung Greenpeace


Bauernproteste: Von der Straße zurück an den Tisch
Krüger: Politik darf die Transformation im ländlichen Raum nicht noch weiter verschlafen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zu den Bauernprotesten kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Bei allem Verständnis für die Proteste, deren Wurzeln vor allem im mangelnden politischen Gestaltungswillen von Bundesregierung und Bundestag liegen – die Proteste müssen friedlich und in einem rechtsstaatlichen Rahmen stattfinden und dürfen den Dialog nicht aus den Augen verlieren. Landwirtschaft fit für die Zukunft zu machen, bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bauernschaft und Politik müssen wieder an einen Tisch. Dabei steht die Politik in der Verantwortung, endlich die Transformation in Landwirtschaft und ländlichen Räumen aktiv voranzubringen.“

Pressemitteilung NABU


Senat hebt Sonntagsfahrverbot für 7. Januar 2024 auf
Am kommenden Montag ist mit Verkehrsbehinderungen in verschiedenen Logistikbereichen zu rechnen, die zu Versorgungsengpässen im Einzelhandel führen könnten. Um dies zu vermeiden, wird in Hamburg das Sonntagsfahrverbot befristet aufgehoben.

Vor dem Hintergrund der von den Bauernverbänden für kommenden Montag (8. Januar 2024) angekündigten Autobahnblockaden und Traktor-Sternfahrten in die Hamburger Innenstadt, sowie dem drohenden Streik der Lokführer ab dem 8. Januar 2024 hat die Behörde für Inneres und Sport für den kommenden Sonntag (7. Januar 2024) eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die Beförderung von Lebensmitteln und Versorgungsgütern des täglichen Bedarfs, sowie Medizin und Medizinprodukten erteilt.

Diese Ausnahmegenehmigung gilt für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen auf dem gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und nur am Sonntag, dem 7. Januar 2024. Damit sollen mögliche Versorgungsengpässe frühzeitig vermieden werden. Den Wortlaut der entsprechenden Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/fachinformationen/13871812/bis-allgemeinverfuegungen.

Die für Arbeitsschutz zuständige Behörde für Justiz und Verbraucherschutz informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass bei Sonntagsarbeit auch in diesem Fall die Bestimmungen aus dem Arbeitszeitgesetz zur Anwendung kommen. Bestimmte Tätigkeiten am Sonntag sind bereits über § 10 ArbZG abgedeckt, wie zum Beispiel das Be- und Entladen der Fahrzeuge und die Warenannahme im Einzelhandel, Transporte und die Kommissionierung leicht verderblicher Waren.

Vom Verbot der Sonntagsarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 14 ArbZG) auch abgesehen werden, falls in außergewöhnlichen Situationen, die weder regelmäßig eintreten noch rechtzeitig vorhersehbar sind, die Gefahr eines Schadenseintritts besteht. Hierfür bedarf es keiner behördlichen Genehmigung, aber die Betriebe müssen die Gründe für die Sonntagsarbeit dokumentieren und bei Kontrollen nachweisen.

Pressemitteilung Behörde für Inneres und Sport

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