Die Umweltbehörde setzt das Förderprogramm für Lastenräder aus dem Herbst fort. Ab dem 1. April 2020 können Hamburgerinnen und Hamburger bis zu 2.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Lastenrads und 500 Euro bei normalen Lastenrädern beantragen.
Umweltsenator Jens Kerstan: „Lastenräder sind klimafreundlich, sie sind ein wichtiger Baustein der Verkehrswende – gerade in einer Millionenstadt. Der Markt bietet immer mehr spannende und praktische Modelle. Mit einem Lastenrad im Haushalt kann der Verzicht auf ein eigenes Auto deutlich leichter fallen. Wir setzen jetzt das #moinzukunft-Förderprogramm aus dem Herbst fort und geben stellen zunächst weitere 700.000 Euro dafür bereit. Sowohl Privatleute als auch Gewerbebetriebe können für ein Cargo-Bike einen Zuschuss aus unserem Programm bekommen. Ich hoffe, dass dies einen weiteren Schub auslöst um künftig noch mehr Lastenfahrräder auf Hamburgs Straßen und Radwegen rollen zu sehen.“
Lastenräder haben viele Vorteile – nicht nur für die Umwelt: Man kommt staufrei durch die Stadt und spart sich die Parkplatzsuche. Ein Lastenrad ist im Vergleich zu einem Auto oder gar Lieferwagen viel günstiger in der Anschaffung und im Unterhalt. Auch für Firmen sind Lastenräder im täglichen Lieferverkehr eine praktische Alternative. Gerade für die sogenannte „letzte Meile“, die relativ kurzen Strecken zwischen den Stopps und Lieferadressen, ersetzen Lastenräder flexibel und kostengünstig Autos und Transporter.
Alle Hamburgerinnen und Hamburger können den Zuschuss beantragen – ob Privatperson, Hausgemeinschaft, Verein, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige oder Firmen. Der Erstwohnsitz muss aber in Hamburg liegen. Gefördert werden 33 Prozent des Kaufpreises, maximal 2.000 Euro bei E-Lastenrändern, 500 Euro bei normalen Lastenrädern und 500 Euro für einen Lastenrad-Fahrradanhänger. Im Herbst 2019 hatten 1,5 Millionen Euro zur Förderung bereitgestanden. Diese waren nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Nun geht das Programm ab April in eine neue Förderrunde. Wichtig: Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsantrag vor der Beschaffung des Lastenrades gestellt und genehmigt wurde.
Alle Bedingungen und wie und wo man eine Förderung beantragen kann, sind auf www.moinzukunft.hamburg/lastenrad-programm nachzulesen. Anträge können ab dem 1. April 2020 bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), die das Förderprogramm für die Umweltbehörde umsetzt, eingereicht werden.
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie
Foto: das Original: Christiania-Bike in Kopenhagen © WUZ