Irreführende Kennzeichnungen von Lebensmitteln, unerwünschte Werbemails und so genannte Mogelpackungen sind Ärgernisse, die die Hamburgerinnen und Hamburger in ihrem Verbraucheralltag besonders bewegen. Das ist ein Ergebnis einer Online-Umfrage, die die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) im Auftrag der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) durchgeführt hat.
Gefragt wurde, wo Verbraucherinnen und Verbraucher Schwierigkeiten sehen – etwa bei Themen wie Lebensmitteln, dem Gesundheitswesen, bei Finanzdienstleistungen oder der Energieversorgung.
„Wir wollen die Probleme und Sorgen der Hamburgerinnen und Hamburger im Verbraucheralltag möglichst gut kennen, damit wir unsere Politik noch besser daran orientieren können. Die Umfrage zeigt, dass wir in vielen Punkten auf dem richtigen Weg sind. Sie verdeutlicht aber auch, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt“, sagt Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.
Der wichtigste Themenbereich für Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher sind Lebensmittel: 94,6 Prozent der Befragten gaben zumindest ein Ernährungs-Thema als problematisch an. Insbesondere wurden die irreführende Kennzeichnung von Lebensmitteln und so genannte Mogelpackungen kritisiert. Jeweils acht von zehn Teilnehmenden nannten zudem Themen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen und Telekommunikation/Internet als Kritikpunkte. Schwerpunkte dort bildeten unter anderem das aktuelle Niedrigzinsniveau, überzogene Dispozinsen, unerwünschte Werbeanrufe und Werbemails.
„Die Ergebnisse spiegeln gut wider, was wir in unseren täglichen Verbraucherberatungen von den Menschen hören. Besonders freue ich mich über die Wertschätzung, die die Hamburgerinnen und Hamburger der Verbraucherzentrale ausgesprochen haben. Fast neun von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern sind zufrieden mit unserer Arbeit. Dieses Feedback ist ein großes Lob und zugleich Ansporn, auch zukünftig den Finger in die Wunde zu legen und das Beste für die Verbraucher herauszuholen“, sagt Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg.
Mit den Beschwerden über unzureichende Produktkennzeichnungen von Lebensmitteln wird ein Thema aufgegriffen, das seit längerer Zeit einen Schwerpunkt in der Arbeit der Verbraucherzentrale bildet. Die europaweit einheitlich geregelte Kennzeichnung von Lebensmitteln ist erst kürzlich grundsätzlich überarbeitet worden und wird ab Dezember 2016 durch eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln ergänzt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Orientierung beim Einkauf geben soll. Die Konsumenten können inzwischen auch selbst aktiv werden: Unter www.lebensmittelklarheit.de haben sie die Möglichkeit, Produkte zu melden, die in ihrer Aufmachung oder Kennzeichnung irreführend sind. Diese Informationen stehen nach einer Prüfung Interessierten ebenso zur Verfügung wie die jeweiligen Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen.
Um bei anderen Ärgernissen Abhilfe zu schaffen, ist Hamburg bereits aktiv: Damit beispielsweise Werbeanrufe begrenzt und vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor einer Überrumplung am Telefon geschützt werden, setzt sich der Senat gemeinsam mit anderen Ländern bereits seit längerem auf Bundesebene ein. Allerdings wurden vier Bundesratsinitiativen für weitergehende Regelungen in den vergangenen Jahren nicht von den jeweiligen Bundesregierungen übernommen. Im Rahmen der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz wird sich Hamburg deshalb erneut für eine generelle schriftliche Bestätigungslösung von am Telefon geschlossenen Verträgen stark machen.
Im Themenbereich Gesundheit und Patientenschutz waren den Teilnehmenden der Befragung vor allem zu lange Wartezeiten beim Arzt ein Dorn im Auge. Durch die auf Bundesebene beschlossenen, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen einzurichtenden Terminservicestellen, wird dieses Problem bereits angegangen. In dringenden Fällen haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, durch Vermittlung der Servicestelle innerhalb von höchstens vier Wochen einen Facharzttermin zu erhalten. Ansonsten wird eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus ermöglicht.
Die Umfrage, die mit zeitlichem Abstand in veränderter Form wiederholt werden soll, erreichte interessierte Nutzerinnen und Nutzer des Internetauftritts der Verbraucherzentrale Hamburg und war nicht repräsentativ angelegt. Durch die Online-Durchführung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen die Möglichkeit erhalten, orts- und terminunabhängig, anonym und mit nur geringem Zeitaufwand an der Befragung teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern. Die Ergebnisse liefern deshalb wie beabsichtigt als Sensor – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Erkenntnisse über wichtige Themen und Trends sowie die Zufriedenheit der Befragten. Beteiligt haben sich 577 Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die vollständige Auswertung des Verbraucherschutz-Pegels steht in Kürze im Internet unter http://www.hamburg.de/kundenschutz/ zur Verfügung.
Pressemitteilung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz