Deutsche Umwelthilfe zum
Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wertet das heute veröffentlichte Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zur Implementierung von Umweltrecht als Lehrstück für erfolgreiche Umweltpolitik. Das Gutachten beleuchtet Defizite bei der aktuellen Umsetzung von Umweltrecht, analysiert deren Ursachen, unterbreitet Lösungsvorschläge und betont die Wichtigkeit des Verbandsklagerechts.
Die DUH fordert von der Bundesregierung, den Empfehlungen des SRU zu folgen und demokratische Beteiligungsrechte für ein wirksames Umweltrecht zu verteidigen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Verbandsklagen sind von herausragender Bedeutung für die effektive Umsetzung von Umweltrecht – das unterstreicht auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Gutachten. Mit der Einhaltung geltenden Umweltrechts kann kontrolliert werden, was mit Individualklagen in aller Regel nicht möglich ist. Genau das macht einen gesunden Rechtsstaat aus. Die klageberechtigten Verbände sind mit Verbandsklagen überproportional erfolgreich und machen mit Augenmaß Gebrauch von diesem Instrument. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Kritik des Sachverständigenrates für Umweltfragen an den geplanten Abschwächungen der Klagerechte mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat als erstes Beispiel die Luftreinhaltepolitik ausgewählt, aus unserer Sicht eines der prominentesten Beispiele für flächendeckende Vollzugsdefizite, für das wir uns seit Jahrzehnten engagieren. Der Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid wurde über viele Jahre in zahlreichen Städten mit massiven Gesundheitsschäden überschritten. Wir haben mit zahlreichen, durchweg erfolgreichen Verbandsklagen bewirkt, dass die Schadstoffkonzentrationen in den betroffenen Städten gesunken sind. Die Klagen sind also eindeutig Teil der Lösung. Das bestätigt auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Gutachten.“
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Seit einiger Zeit stehen insbesondere auch Beteiligungsrechte und das materielle Umweltrecht unter hohem Druck. Eine Beschleunigung von Verfahren ist wichtig, darf aber nicht mit der Absenkung von etablierten Standards einhergehen. Zudem hat die möglichst frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Verfahren eine akzeptanzfördernde Wirkung für die jeweiligen Projekte – davon profitiert auch die Politik. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen mahnt deshalb zur Vorsicht bei der weiteren Beschleunigungsgesetzgebung. Wir appellieren an alle Entscheidungsträgerinnen und -träger, diesen Empfehlungen zu folgen und demokratische Beteiligungsrechte unbedingt zu verteidigen.“
Pressemitteilung DUH
Umweltrecht mit Wirkung: Vereinfachen statt aushöhlen
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, welcher die Bundesregierung zu Umweltpolitik berät, hat heute ein Sondergutachten zum Thema „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität: Implementation als Kernaufgabe von Umweltpolitik“ veröffentlicht. Dazu kommentiert Rebekka Blessenohl, Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz beim NABU:
„Ein starkes und konsequent angewandtes Umweltrecht ist kein schmückendes Beiwerk, sondern die Grundlage für saubere Luft, sauberes Wasser, wirtschaftliche Stabilität und Ernährungssicherheit. Das gilt heute ebenso wie für kommende Generationen.
Natürlich gibt es auch im Umweltrecht Potenziale für Vereinfachungen und schnellere Verfahren. Doch vermeintlich einfache Lösungen wie die Schwächung zentraler Umweltstandards, weitreichende Ausnahmen oder pauschaler Regelungsabbau führen in der Praxis häufig zum Gegenteil, nämlich mehr Komplexität, mehr Unsicherheit und Verzögerungen bei der Umsetzung.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen zeigt mit seinem Gutachten konkrete Wege auf, wie Umweltrecht praxistauglicher und wirksamer werden kann, durch verständliche Gesetzgebung, Praxischecks für neue Regelungen, ausreichend ausgestattete Behörden, Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie Monitoring und Nachsteuerung.
Jetzt liegt es an der Bundesregierung, diese Empfehlungen in laufenden und künftigen Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Wer Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen will, braucht bessere Regeln und nicht weniger Umweltschutz.“
Pressemitteilung NABU