Der Bundestag hat heute ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen, welches Firmen dazu verpflichten soll, Menschenrechte und Umwelt in ihren globalen Lieferketten zu achten. Das Gesetz tritt Anfang 2023 in Kraft. Es gilt in 2023 allerdings nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter:innen, ab 2024 dann für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland.
Dem Gesetz fehlen zudem eine zivilrechtliche Haftungsregel und eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Die Sorgfaltspflichten gelten zudem vollumfänglich nur für den eigenen Geschäftsbereich und direkte Zulieferer.
Es kommentiert Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand, Greenpeace Deutschland:
“Mit dem heute verabschiedeten Lieferkettengesetz gibt die Regierung Merkel einmal mehr kurzfristigen Profitinteressen deutscher Konzerne den Vorzug – auf Kosten von Mensch, Natur und Klima. Statt wirksame Rahmenbedingungen für generationengerechtes Wirtschaften zu schaffen, wie es das Bundesverfassungsgerichtsurteil vorgibt, hat die Union wieder einmal dem Druck einiger Lobbyverbände nachgegeben. So können sich Firmen mit dem Segen der Regierung auch zukünftig weitgehend vor ihrer globalen Verantwortung drücken.”