Logische Konsequenz der Gerichtsentscheidung

… zur Tübinger Einwegsteuer: Deutsche Umwelthilfe fordert von Umweltministerin Lemke verbindliche Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-to-go-Verpackungen zum 1. Januar 2023 einzuführen und damit entschieden gegen die Müllflut in deutschen Städten und Gemeinden vorzugehen. Anlass für die Forderung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes ist die gestern veröffentlichte Begründung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim zum Aus der Tübinger Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen.

 

Das Gericht hatte mit Urteil vom 29. März auf die Verantwortung der Bundesregierung für die Abfallvermeidung verwiesen und die Verpackungssteuer der Stadt für unwirksam erklärt. Gegen die seit Jahresbeginn erhobene Steuer hatte die Franchise-Nehmerin eines McDonald’s-Schnellrestaurants in Tübingen geklagt.

„Umweltministerin Steffi Lemke hat vor wenigen Wochen in Nairobi versprochen, wirkungsvoll gegen die Plastikvermüllung unserer Umwelt einzutreten. Jetzt hat sie die Möglichkeit – das Urteil des VGH Mannheim ist eine klare Aufforderung an die Bundesregierung, in einer Novelle des Verpackungsgesetzes die notwendigen Maßnahmen bundesweit und für alle Restaurants anzuordnen. Die Verteuerung von Einweg-Geschirr ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut. Das hat die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen in Kraft getretene Verbrauchssteuer in den drei Monaten ihrer Gültigkeit eindrücklich bewiesen. Die Vermüllung des öffentlichen Raumes hat innerhalb kürzester Zeit deutlich abgenommen. Wenn dies auf kommunaler Ebene rechtlich jedoch nicht möglich sein sollte, dann ist es umso wichtiger, dass Umweltministerin Lemke endlich handelt und durch eine bundesweite Einweg-Abgabe das umsetzt, was Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer bereits erfolgreich vorgemacht hat“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Nach Einschätzung des VGH verstoße die örtliche Verbrauchssteuer in Tübingen gegen Bundesregelungen, wie sie im Verpackungsgesetz festgelegt seien. Zum anderen wurde moniert, dass der kommunalen Steuer der örtliche Charakter fehle, weil To-go-Verpackungen auch mitgenommen und außerhalb Tübingens konsumiert und entsorgt werden könnten. Nach Einschätzung der DUH sei dies jedoch nicht schlüssig, weil es sich um eine rein theoretische Betrachtungsweise handele, die nicht der Lebenswirklichkeit entspreche. Vor Ort gekaufte Einweg-Verpackungen führen in aller Regel auch zu dort anfallenden Abfallmengen.

„Das Urteil des VGH Mannheim bremst beispielgebendes kommunales Engagement gegen Einweg-Müll aus. Dabei ist kommunales Engagement notwendiger denn je, da auf Bundesebene bislang viel zu wenig dafür getan wird. Nach dem Urteil des VGH Mannheim sollen sich Kommunen demnach mit der Müllflut vor Ort abfinden, was angesichts knapper werdender Ressourcen und der sich verschärfenden Klimakrise fahrlässig und verantwortungslos wäre. Selbstverständlich sollten Kommunen Möglichkeiten erhalten, auch über Bundesregelungen hinaus Einweg-Abfall in ihren Städten zu bekämpfen. Wenn hierfür Anpassungen im Verpackungsgesetz oder anderen Bundesgesetzen notwendig sein sollten, dann sollte dies auch getan werden“, so Resch weiter.

Unabhängig von der Debatte um eine Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen sollte der Einsatz von Einweg-Verpackungen beim Vor-Ort-Verzehr in Gastronomiestätten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Frankreich hat bereits ein Einweg-Verbot für den Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie beschlossen. Es gibt nach Ansicht der DUH keinen Grund, weshalb umwelt- und klimaschädliches Einweg-Geschirr in Restaurants und Imbissen erlaubt sein sollte.

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

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