In dem heute veröffentlichten Interview mit dem Hamburger Abendblatt hat das Mitglied des Lufthansa-Vorstand, Harry Hohmeister, die dreiste Behauptung aufgestellt, es gebe in Hamburg keine Verbindungen der Lufthansa, die als „Dauersünder“ bei den Verspätungen nach 23 Uhr einzuordnen wären.
So wären Puffer und Reserven eingebaut worden um die Verspätungen aufzufangen. „Im Vergleich zu anderen Airlines stehen wir aber sehr gut da“, resümiert selbstzufrieden der Lufthansa-Vorstand Hohmeister.
Doch die Wirklichkeit sieht anders aus…
„Ich bin schockiert, mit welcher Dreistigkeit der diesjährige Hauptverursacher des Verspätungsdrama in Hamburg sich hier in Unschuld weidet und das Problem auf andere schiebt“, ärgert sich Martin Mosel, Sprecher des BUND Arbeitskreis Luftverkehr und der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW). „Einen Großteil der Verspätungen in Hamburg sind von der Lufthansa-Gruppe verschuldet. Mit 439 Starts und Landungen von insgesamt 1.014 Flugbewegungen der Linien- und Touristikflieger nach 23 Uhr hat die Lufthansa und ihre Billigfliegersparte Eurowings einen massgeblichen Anteil an den bis Ende September entstandenen Verspätungen in Hamburg. Treiber sind hierbei insbesondere die innerdeutschen Kurzstrecken-Verbindungen München, Frankfurt, Stuttgart und Köln-Bonn, aber auch und im Besonderen ist Mailand, Mallorca und London zu benennen. Die freche Behauptung es gebe in Hamburg keine Dauersünder bei der Lufthansa ist entweder eine reine Schutzbehauptung um von den eigenen Problemen abzulenken oder Herr Hohmeister hat seinen Laden schlicht nicht im Griff“, stellt Mosel verärgert fest.
Hintergrund:
Die BAW wertet allmonatlich die Flugbewegungen anhand der öffentlich verfügbaren Daten des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD) am innerstädtischen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ aus. In den 273 Nächten von Januar bis September 2018 gab es lediglich 31 Nächte ohne Starts und Landungen von Linien- und Touristikfliegern außerhalb der offiziellen Betriebszeit. Die rechtlich festgeschriebene Nachtflugbeschränkung wurde nur in jeder neunten Nacht eingehalten. Dies entspricht einer minimalen Regelkonformität von 11,3 %. In 39 Nächten fanden sogar noch nach 24 Uhr Flugbewegungen statt. Im Vergleichsjahr 2013 fanden von Januar bis September am „Helmut Schmidt-Airport“ zwischen 23 Uhr und 6 Uhr insgesamt 351 Starts und Landungen von Linien- und Touristikfliegern statt. Im Jahr 2018 sind es im selben Zeitraum bereits 1.014. Dies bedeutet, dass sich das Verspätungsübermaß nahezu verdreifacht hat.
Am ‚Helmut Schmidt-Airport‘ sind Starts und Landungen nach 23 Uhr nur dann zulässig, wenn die nächtliche Verspätung unvermeidbar ist. Acht von zehn dieser Flugbewegungen passieren aber aus nichtigen Gründen, z.B. Fehlplanungen der Fluggesellschaften mit zu kurz bemessenen Standzeiten, chronische Überlastungen des europäischen Luftraumes, Unpässlichkeiten der Flugbesatzung. Dies bedeutet, von den bisher im Jahr 2018 außerhalb der offiziellen Betriebszeit produzierten 1.014 Starts und Landungen hätten 866 nicht stattfinden dürfen.
Die aktuellen Belastungskennzahlen zum 30.09.2018 gibt es unter: http://www.baw-fluglaerm.de/files/PDFs/BAW_Auswertung-Nachtfluege_HAM_1101-1809.pdf
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)