Luftreinhalteplan beschlossen

Nach Ende der Auslegungs- und Einwendungsfrist ist der Luftreinhalteplan für Hamburg seit heute beschlossen und wird auch im Internet veröffentlicht. Wie angekündigt hält der Senat damit die Frist ein, den Plan bis Ende Juni verabschiedet vorzulegen. Neue und zusätzliche Maßnahmen wird es im Hafen geben.

 

Nach der Vorlage des Entwurfs Anfang Mai hatten Verbände und Betroffene bis zum 23. Juni Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Davon wurde 178mal Gebrauch gemacht. Die Einwendungen wurden bis gestern bearbeitet und werden mit dem neuen Plan ausgelegt. An mehreren Stellen wurde der Planentwurf ergänzt und aktualisiert.

Der Luftreinhalteplan zeigt den Weg, wie Hamburg schnellstmöglich die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid einhalten wird. Er enthält zehn auf ihre Wirksamkeit berechnete Maßnahmenpakete für die gesamte Stadt und diverse Schritte, um die lokale Belastung zu senken. Neben dem Ausbau des Radverkehrs und der U- und S-Bahnen schafft die Stadt über 200 saubere Busse an, baut über 1.000 Ladepunkte für E-Fahrzeuge und schafft für den eigenen Fuhrpark fast ausschließlich schadstoffarme Autos an. Weiterhin geplant sind Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge an Abschnitten der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße.

Seit Anfang Mai hat der Senat an vielen Stellen für die Luftreinhaltung in Hamburg weitergearbeitet, beispielsweise wurden umfangreiche Kooperationen mit den Autoherstellen BMW und Daimler geschlossen. Diese haben sich unter anderem verpflichtet, ihre Car-Sharing-Angebote in Hamburg schadstoffarm und in weiten Teilen mit E-Motoren auszurüsten.

Im Fokus steht auch die deutliche Senkung der hafenbedingten Hintergrundbelastung. Um die Schadstoffbelastung am nördlichen Hafenrand zu senken, will die Stadt jetzt insgesamt 1.160  Tonnen an Stickoxid-Emissionen bis 2025 einsparen und dazu noch mehr Landstrom- und Flüssiggas-Versorgung für Schiffe am Kai anbieten als bislang geplant war.

Nach dem Stichtag für die Modellberechnungen im Luftreinhalteplan hatte das Umweltbundesamt Ende April neue Korrekturfaktoren für ältere Diesel-Fahrzeuge veröffentlicht (HBEFA 3.3). Diese werden jetzt in Nachberechnungen einfließen. Nach derzeitigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass eine Neuberechnung zu einer deutlichen Erhöhung der Immissionsbelastung im Zieljahr 2020 führen wird.

Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird heute im Laufe des Abends online bereitgestellt unter www.hamburg.de/luftreinhaltung

Jens Kerstan, Umweltsenator erklärt dazu: „Als erste Großstadt legt Hamburg jetzt einen verabschiedeten Plan vor, der die Wirksamkeit aller Maßnahmen berechnet und zeigt, wie bestehende Belastungen wirksam gemindert werden. So stellen wir sicher, dass zehntausende Menschen absehbar aufatmen können. Die Frist des Verwaltungsgerichts halten wir mit der Vorlage ein. Mit unserem Anfang Mai vorgestellten Plan haben wir gezeigt, dass es uns mit der Luftreinhaltung ernst ist und bundesweit ein Signal gesendet. Nicht zuletzt durch die Berichterstattung um die geplanten Durchfahrtsbeschränkungen in Hamburg ist Bewegung gekommen in die Debatte um Nachrüstungen älterer Dieselfahrzeuge – auch bei den Herstellern.“

Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie

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