Luftreinhalteplan wird überarbeitet

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat sich der Senat darauf verständigt, den Luftreinhalteplan zu überarbeiten. Die Arbeiten dazu wie Verkehrs- und Immissionsprognosen werden umgehend aufgenommen. Um bei der weiteren Überarbeitung Rechtssicherheit zu erlangen, hat der Senat entschieden, gleichzeitig auch Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

 

So sollen einzelne Aspekte durch das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig geklärt werden, wie die Zulässigkeit und Anrechenbarkeit wirksamer Maßnahmen, die der Senat verbindlich beschlossen hat. So hat das OVG die Verkehrsdrosselung in der Habichtstraße nicht beachtet, weil diese Maßnahme nicht bereits im Luftreinhalteplan festgelegt war. Darüber hinaus ergeben sich durch das Urteil Unsicherheiten und Klärungsbedarfe im Hinblick auf Prognosegrundlagen, Verhältnismäßigkeit und Messhöhen. Das OVG Hamburg hatte die Revision wegen der offenen Rechtsfragen im Urteil ausdrücklich zugelassen.

Unabhängig davon wird Hamburg sofort eine Fortschreibung des geltenden Luftreinhalteplans in Angriff nehmen. Das Umweltbundesamt hat im Herbst 2019 ein neues Datenmodell (HBEFA 4.1) entwickelt, das zum Zeitpunkt des OVG-Verfahrens noch nicht einsatzfähig war. Dieses liefert aktualisierte Emissions- und Umrechnungsfaktoren für den Straßenverkehr als Grundlage für Luftreinhaltepläne und Immissionsprognosen. Die Stadt wird umgehend eine neue Immissionsprognose auf der Basis von HBEFA 4.1 mit aktuellen Daten für das Gebiet der FHH erstellen und weitere Maßnahmen prüfen.

Jens Kerstan, Umweltsenator: „Die Luftqualität in Hamburg hat sich in den letzten fünf Jahren kontinuierlich und deutlich verbessert. An einzelnen Stellen kommt es noch zu Überschreitungen des NO2-Grenzwerts. Über eine Aufhebung der Diesel-Beschränkung an der Stresemannstraße können wir Anfang 2021 entscheiden, sofern die 2020er Werte weiter stabil rückläufig sind. Wir werden jetzt eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans vornehmen. Wir wollen sicherstellen, dass wir die Grenzwerte in Hamburg dauerhaft und stabil einhalten. Da die Oberverwaltungsgerichte in Deutschland in Rechtsfragen unterschiedlich urteilen, brauchen wir dabei eine Klarstellung bestimmter Aspekte durch das Bundesverwaltungsgericht. Dies ist wichtig, um Planungssicherheit für die Fortschreibung zu bekommen.“

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie

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