Stichprobenmessungen zeigen, dass Probleme nur verlagert werden / BUND Hamburg fordert zonale Verkehrsbeschränkungen
Die Ende Mai 2018 in Kraft getretenen Durchfahrtsbeschränkungen an zwei Hamburger Straßen sind aus Sicht des BUND nicht geeignet, um die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung an besonders belasteten Straßen zu erfüllen und um die Menschen vor den gefährlichen Stickoxiden zu schützen.
Stichprobenartige Messungen des BUND und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit sogenannten Passivsammlern hatten für den Monat Juni ergeben, dass die Belastung an den betroffenen Straßen zwar leicht zurückgeht, an den potenziellen Ausweichstrecken dafür jedoch die gesetzlichen Grenzwerte übersteigt. So lagen die Werte für Stickstoffdioxid (NO2) im Juni an der Holstenstraße, die als Umfahrung der Max-Brauer-Allee gilt, bei 42 µg, an der Fruchtallee, die als Ausweichstrecke für die Stresemannstraße genutzt wird, sogar bei 59 µg NO2. Zulässig sind im Jahresmittel 40 µg NO2 pro Kubikmeter Luft.
Dazu Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg: „Wir haben zwar keine längerfristigen Messungen, aber die Stichproben sprechen eine deutliche Sprache: Die derzeitigen Durchfahrtsbeschränkungen können zwar dazu dienen, die Belastungen an den amtlichen Messstationen zu senken. Dafür werden andere, ohnehin bereits viel befahrene Straßen stärker in Mitleidenschaft gezogen.“ Die im Luftreinhalteplan der Umweltbehörde formulierte Bedingung „es ist sicherzustellen, dass Ausweichverkehre nicht zu einer Grenzwertüberschreitung andernorts führen“ werde damit nicht eingehalten.
Dazu komme, dass an den offiziellen Messstationen in den Höhen 1,5 Meter und vier Meter über Grund gemessen werde, darunter jedoch nicht. Die Messungen des BUND und der DUH hätten jedoch ergeben, dass die Werte in „Kinderhöhe“ bzw. „Kinderwagenhöhe“ um rund 20 Prozent höher lägen. „Eine besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe, nämlich unsere Kinder, werden damit noch deutlich stärker von den Schadstoffen beeinträchtigt, als der Rest der Bevölkerung“, so Braasch.
Mit den neuen Ergebnissen sieht sich der BUND in seiner Forderung bestätigt, dass nur weiträumige Durchfahrverbotszonen für ältere Dieselfahrzeuge und damit eine Reduzierung von Kraftfahrzeugen, Abhilfe schaffen könnten. Nur wenn es sich nicht mehr lohne, Umwege in Kauf zu nehmen, würden eine nennenswerte Anzahl von PKW-Nutzer*innen ihren Wagen stehen lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Um solche zonalen Verkehrsbeschränkungen zu erreichen, hat der BUND Ende Juli Klage gegen die Stadt beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht.
Pressemitteilung BUND HH