Drei von vier Messstationen zeigen steigende Werte / BUND fordert nach VW-Skandal engagiertere Luftreinhaltepolitik
Nach Auswertung der amtlichen Messergebnisse der ersten drei Quartale 2015 fordert der BUND Hamburg umgehendes Handeln seitens des Senats. Die Stickoxidkonzentrationen liegen in weiten Teilen Hamburgs weiterhin deutlich über dem zulässigen Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Die Belastung nimmt sogar an drei von vier straßenbezogenen Messstationen weiter zu.
Hauptursache für die Stickoxidbelastung sind Dieselfahrzeuge. „Hamburg ist wegen schlechter Luft rechtskräftig verurteilt und auch die EU-Kommission macht weiterhin Druck wegen der Grenzwertüberschreitungen. Trotzdem hat der Senat noch kein neues Konzept vorgelegt, wie die Belastungssituation von über 200.000 Hamburgern schnell verbessert werden kann“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Der VW-Skandal hat nochmals verdeutlicht, dass technischer Fortschritt durch neue Euro-Normen das Problem allein nicht lösen wird. Moderne Dieselfahrzeuge stoßen im realen Betrieb deutlich mehr Schadstoffe aus als bisher angenommen. Zudem nahm der Bestand an Diesel-PKW bis Ende 2014 weiter zu. Mittlerweile sind in Hamburg insgesamt 295.169 Fahrzeuge mit dieser Technologie zugelassen (+ 4,1 % gegenüber 2013).
Stickoxide führen vor allem bei älteren Menschen und Kindern zur Belastung der Atemwege bis hin zu asthmatischen Erkrankungen. Stickoxide befördern Herz-Kreislauf-Probleme und Diabetes. Der Umweltverband fordert den rot-grünen Senat auf, sich endlich dem umwelt- und gesundheitspolitischen Problem zu stellen und nicht nur – bei aller berechtigten Kritik – Briefe an Automobilhersteller zu schreiben.
Ein wirksamer und kurzfristig umsetzbarer Einstieg wären Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Hauptverkehrsstraßen. Zudem muss der neue Luftreinhalteplan mit konkreten Maßnahmen bis Ende diesen Jahres stehen – alles andere wäre nicht zuletzt eine Missachtung des rechtskräftigen Urteils, in dem das Verwaltungsgericht Hamburg eine „schnellstmögliche“ Umsetzung anmahnt (VG Hamburg 9 K 1280/13).
Pressemitteilung BUND HH