5,5 Milliarden Euro für Kitas, Nachtflugverbot und Reform der Mietpreisbremse – Hamburgs Positionen zur 971. Sitzung des Bundesrates
An der Sitzung werden Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senator Jens Kerstan und Staatsrätin Dr. Annette Tabbara teilnehmen. Die Tagesordnung umfasst insgesamt 64 Punkte:
Neuer Bundesratspräsident Daniel Günther
Der Bundesrat wählt am Freitag (19.10.) turnusgemäß ein neues Bundesratspräsidium. Ab dem 1. November 2018 übernimmt Schleswig-Holstein für ein Jahr den Vorsitz. Somit wird Ministerpräsident Daniel Günther neuer Bundesratspräsident und folgt in diesem Amt auf den Regierenden Bürgermeister Berlins, Michael Müller.
Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen bleibt Vorsitzender des Rechtsausschusses
Auch die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Bundesrates werden jährlich neu gewählt. Dabei hat Hamburg traditionell den Vorsitz des Rechtsausschusses inne. Der Hamburger Justizsenator, Dr. Till Steffen, wurde einstimmig vom Rechtsausschuss vorgeschlagen und wird diesen somit auch künftig leiten.
Mehr Geld für Kitas – 5,5 Milliarden Euro für den Ausbau der frühkindlichen Bildung
Hamburgs Erster Bürgermeister, Dr. Peter Tschentscher, hebt die Bedeutung der frühkindlichen Bil-dung hervor und erklärt: „Hamburg finanziert seine Kitas – die frühkindliche Bildung durch engagierte Fachkräfte anbieten – schon jetzt mit 800 Mio. Euro pro Jahr. In über 1.100 Kitas werden rund 80.000 Kinder betreut. Jedes Kind muss Zugang zu früher Bildung haben – unabhängig von seiner Herkunft und dem Einkommen der Familien. Deshalb haben wir die beitragsfreie Grundbetreuung inklusive Mittagessen eingeführt. Es ist gut, dass der Bund nun zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, die wir für eine weitere Verbesserung der Qualität mit zusätzlichen Fachkräften einsetzen werden.“
Durch das „Gute-Kita-Gesetz“ verbessert der Bund in Kooperation mit den zuständigen Ländern die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Um die bestehenden Unterschiede bei den Bedingungen der Kindertagesbetreuung zwischen den Ländern abzubauen, sollen individuelle Handlungskonzepte mit den Ländern vereinbart werden. Für die Maß-nahmen stellt der Bund bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Änderung des Luftverkehrsgesetzes um Nachtflugverbote durchzusetzen
Hamburg wird einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes zustimmen. Dazu erklärt Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch: „Nachtflugbeschränkungen an Flughäfen, wie es sie auch in Hamburg gibt, sind Ausdruck eines Interessenausgleichs zwischen dem Mobilitätsinteresse und dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Ihre Einhaltung ist wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz der Regelungen und sie müssen daher streng überwacht werden, um jeglichem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Durch eine angemessene Umlaufplanung tragen die Fluggesellschaften die maßgebliche Verantwortung dafür, Verspätungen weitgehend zu vermeiden. Deshalb ist klar, dass die Verantwortung für vermeidbare Verspätungen nicht allein auf den Schultern der Pilotinnen und Piloten lasten darf.“
Eine erweiterte Bußgeldregelung soll Fluggesellschaften stärker dazu animieren, die Flugpläne und die Nachtflugregelungen der Flughäfen einzuhalten. Neuerdings könnten dann Fluggesellschaften als Halter der Flugzeuge mit Bußgeldern belegt werden, wenn deren Flugzeug ohne die erforderliche Genehmigung entgegen der Nachtflugregelungen startet oder landet. Bisher wurde dieses Bußgeld von den Pilotinnen und Piloten verlangt, die im Nachhinein oft nur schwer feststellbar waren.
Weiterbildung konsequent fördern.
Hamburg stimmt dem Qualifizierungschancengesetz zu, mit dem sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leichter weiterbilden können. So sollen für Beschäftigte über 45 Jahre und Schwerbehinderte in kleinen und mittleren Unternehmen alle Lehrgangskosten übernommen werden. Die Weiter-bildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße gefördert werden.
Zu dem Gesetzentwurf schlägt Hamburg Änderungen vor. Beispielsweise sollen Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten im Vergleich zu Großunternehmen mit über 500 Beschäftigten einen höheren Zu-schuss zur Weiterbildung erhalten. Darüber hinaus fordert Hamburg, dass die Bundesagentur für Arbeit mit anderen an beruflicher Aus- und Weiterbildung beteiligten Behörden stärker kooperiert.
Mehr Rechte für Mieter – Reform der Mietpreisbremse
Mit der Reform der Mietpreisbremse sollen die Rechte der Mieter verbessert werden. So müssen Vermieter künftig bereits vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich Mieter darüber in-formieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Außerdem erleichtert das geplante Gesetz das Vorgehen gegen zu hohe Mieten: Künftig reicht eine einfache Rüge, um zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist. Bei der Modernisierungsumlage soll es auch Verbesserungen für Mieter geben. So können Vermieter in Gebieten mit knappem Wohnraum künftig nur noch acht Prozent auf Mieter umlegen, bisher sind bis zu elf Prozent zulässig. Außerdem darf der Vermieter die Miete nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen. Mit dieser sogenannten Kappungsgrenze soll ein „Herausmodernisieren“ von Mietern unterbunden werden. Es wird künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße bestraft wer-den.
Mit den Stimmen Hamburgs sollen am Gesetzentwurf Änderungen vorgenommen werden: Der Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll von vier auf acht Jahre ausgeweitet werden. Hierdurch würden mehr Mieten einbezogen und kurzfristige Preissteigerungen relativiert. Das Gesamtbild sei dadurch zuverlässiger und es könnte eine preisdämpfende Wirkung erzielt werden.
Mitteilung der Senatspressestelle