… und von Transparenzbeauftragten in Hamburg vor
Am 12.06.2012 verabschiedete die Hamburgische Bürgerschaft, einstimmig, das mit der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ abgestimmte Transparentgesetz für Hamburg. Seit Oktober 2012 sind Hamburger Behörden verpflichtet Dokumente im Transparenzportal zu veröffentlichen, beziehungsweise Hamburgerinnen und Hamburgern Auskünfte zu Unterlagen und Vorgängen zu erteilen.
2019 sind mit der Novelle des Transparenzgesetzes die Veröffentlichungspflichten auf die mittelbare Staatsverwaltung erweitert worden. Seit 2020 hat Transparenz in Hamburg Verfassungsrang.
Das Hamburgische Transparenzgesetz und insbesondere sein Entstehen, über die Volksgesetzgebung, waren lange Zeit Maßstab und Vorbild für transparente Politik und Verwaltung in ganz Deutschland.
Doch auch im zehnten Jahr seines Bestehens werden Auskünfte verweigert oder viel zu spät erteilt. Insbesondere nach der Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung zeigen sich Defizite in der Gesetzesumsetzung. Auch städtische Unternehmen und Einrichtung verweigern sich teilweise der Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht.
„10 Jahre nach Verabschiedung des Transparenzgesetztes scheint das Interesse von Bürgerschaft und Senat an der Weiterentwicklung transparenter Politik erlahmt. Aber Transparenz schafft nicht nur Vertrauen, Transparenz schafft auch Akzeptanz.“ -erklärt Thomas Michel, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie Hamburg. „Viele unserer Vorschläge das Transparentgesetz zu verbessern oder zu erweitern blieben bei der Novellierung unberücksichtigt. Zugesagte Überprüfungen, zum Beispiel wie die Vereins-, Handels- und Kammerregister und die Grundakten und Grundbücher in das Transparenzportal Hamburg integriert werden können, sind bis heute offen. Und obwohl die Hamburger Verwaltung einer der häufigsten Nutzer des Transparenzportales ist, erfolgen Antworten und Informationen auf Bürgeranfragen nach wie vor nicht immer zufrieden stellend. Manche städtische Unternehmen, wie der Airport, verweigern sich komplett der Auskunftspflicht. Um den Verfassungsrang von Transparenz in der Hamburgischen Gesellschaft gerecht zu werden schlägt Mehr Demokratie Hamburg die Einsetzung von Transparenzbeauftragten, analog zu Datenschutzbeauftragten, in allen Hamburgischen Behörden und allen städtischen Unternehmen vor“
Transparenzbeauftragte in Verwaltung und den privatrechtliche Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg sollen dabei vor allem, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen und sensibilisieren damit gesetzliche Informationspflichten, zukünftig, hier ernst genommen werden.
“Und wir wollen Hamburg noch transparenter machen” erklärt Bernd Kroll, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie Hamburg.
Nach 10 Jahren Mehr Transparenz in Hamburg schlagen wir nun die Schaffung eines verbindlichen Lobbyregisters auch für Hamburg vor.
“Es gehört zum Wesen einer funktionierenden Demokratie, dass Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine (wie Mehr Demokratie e.V.) sowie Unternehmen ihre Interessen gegenüber der Politik artikulieren können. Findet Interessenvertretung jedoch intransparent oder gar ausschließlich hinter verschlossenen Türen statt, stellt dies eine Gefahr für die Demokratie dar. Insbesondere die Einflussnahme von finanzstarken Akteuren kann entscheidenden Einfluss auf die Gesetzgebung haben, ohne dass dies für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist. Nur ein Lobbyregister kann hier Abhilfe schaffen” – so Kroll weiter.
Die Eintragung ins Lobbyregister soll für all diejenigen verpflichtend sein, die gegenüber der Hamburgischen Bürgerschaft, dem Hamburger Senat und der Hamburger Verwaltung organisiert und/oder im Auftrag Interessen vertreten. Das betrifft Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter sowie Verbände, auch Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, Gewerkschaften und Berufsverbände – also alle, die im Sinne ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber bei Bürgerschaft, Senat und Verwaltung versuchen, auf politische oder gesetzgeberische Prozesse Einfluss zu nehmen. Ausdrücklich ausgenommen sind Privatpersonen, die mit ihren Abgeordneten oder der Landesregierung in Kontakt treten.
Das Register soll die Offenlegung von Auftraggebern und Geldgebern der Lobbyistinnen und Lobbyisten umfassen, deren Ziele, Kontakte und konkrete Budgets.
Teil des Lobbyregisters soll auch ein legislativer Fußabdruck sein. Damit soll transparent gemacht werden, wo Lobbyistinnen und Lobbyisten Einfluss auf Gesetzesentwürfe und Verordnungen nehmen. Praktisch: In Hamburg wird mit der Parlamentsdatenbank schon heute vieles dokumentiert, was Teil des legislativen Fußabdruckes ist. Hier müsste die Verwaltung sozusagen nur umcodieren und wenig grundlegend Neues schaffen.
Das Lobbyregister soll digital und maschinell lesbar für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Des Weiteren soll eine unabhängige Kontrollinstanz auf Landesebene geschaffen werden, Vorbild hierfür kann der Landesdatenschutzbeauftragte sein.
Bei Verstößen gegen das Offenlegungsgebot kann die Kontrollinstanz Sanktionen verhängen.
Pressemitteilung Mehr Demokratie e.V. Landesverband Hamburg