BIG Fluglärm kritisiert Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten
Heute (2.9.) hat sich der Hamburger Senat mit dem 8. Jahresbericht der Fluglärmschutzbeauftragten für 2024 befasst. Der Umweltverband BIG Fluglärm in Hamburg erhebt scharfe Vorwürfe:
„Dieser Bericht ist kein Tätigkeitsbericht im Sinne aktiven Fluglärmschutzes, sondern eine reine Verwaltungsdokumentation des Status quo – ohne Nachweis von Schutz und ohne Perspektive von Abhilfe. Dieser Bericht steht sinnbildlich für das politische Unvermögen, echten Fluglärmschutz in Hamburg zu sichern“,erklärt Martin Mosel, Vorsitzender des Umweltverbandes BIG Fluglärm in Hamburg.
Die jetzt veröffentlichten Zahlen zeigen die dramatische Entwicklung: 2024 wurden 987 Flugbewegungen zwischen 23 und 24 Uhr gezählt – ein neuer Höchststand nach 2017 und 2018. Hinzu kamen 41 Ausnahmeflüge nach Mitternacht. Zum Vergleich: 2019 waren es 678 Flüge in der zweiten Nachtstunde und 25 nach Mitternacht. Insgesamt verzeichnete der Flughafen 2024 1.144 Flüge zwischen 23 und 6 Uhr, fast 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch 2025 setzt sich dieser Trend fort: Bis Ende August registrierte die BIG bereits 516 Flüge zwischen 23 und 24 Uhr sowie 21 nach Mitternacht. Diese Werte liegen deutlich über dem Vor-Corona-Niveau.
Besondere Brisanz hat die juristische Entwicklung um die Verspätungsregelung. Nach einem Hinweis des Verwaltungsgerichts Hamburg vom Februar 2024 hat die Umweltbehörde ihre seit Jahrzehnten geübte Praxis von Kontrolle und Sanktion beendet. Für die Fluglärmschutzbeauftragte gilt seither die Stunde zwischen 23 und 24 Uhr faktisch als genehmigungsfrei. Auch wenn Umweltbehörde und Fluglärmschutzbeauftragte versichern, die Verspätungsgründe weiterhin zu überprüfen, bleiben ernsthafte Zweifel. 2024 wurden nur noch zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt – beide ohne Konsequenzen eingestellt.
„Unsere Transparenzanfragen über Art, Umfang und Ergebnisse dieser Prüfungen wurde abgelehnt, Auskünfte verweigert. Ein objektiver und verlässlicher Nachweis über die Prüfungen und deren Ergebnisse fehlt. Mit der nun dargestellten Zulässigkeitsquote von annähernd 100 Prozent sind Zweifel an einer wirksamen Kontrolle berechtigt“, so Mosel.
Die BIG weist zudem darauf hin, dass die breite Auslegung der Beschwerdezahlen gegenüber den Betroffenen respekt- und verantwortungslos ist. Die Anzahl der Beschwerden sind kein geeigneter Maßstab für die tatsächliche Belastung. Fluglärm macht auch ohne Beschwerde krank – oft schleichend und unbemerkt. Studien und die WHO belegen, dass nächtlicher Fluglärm mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und erhöhtem Sterblichkeitsrisiko verbunden ist.
„Dass die Beschwerden zurückgehen, ist kein Zeichen von Entlastung, sondern Ausdruck von verzweifelter Resignation. Mit seiner Ignoranz gefährdet der Hamburger Senat mutwillig die Gesundheit der Menschen in den An- und Abflugschneisen des Flughafens“, so Mosel.
Der Umweltverband fordert den Senat deshalb auf, endlich wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Betriebszeiten so zu begrenzen, dass den Menschen eine gesunde Nacht mit ausreichend Schlaf garantiert werden kann. „Während den betroffenen Menschen fast jede Nacht der Schlaf geraubt wird, befinden sich die politischen Entscheider in einem komaähnlichen Tiefschlaf“, resümiert Mosel.
Pressemitteilung Verband BIG Fluglärm