Mehrweg-Angebotspflicht für die Gastronomie

Greenpeace startet Meldeportal – Gesetzesverstöße können ab jetzt direkt an Landesbehörden gemeldet werden
Greenpeace startet heute ein Meldeportal, mit dem sich ab jetzt Verstöße gegen die gesetzliche Mehrweg-Angebotspflicht für Plastik-Einwegverpackungen direkt an die verantwortlichen Landesbehörden melden lassen. Mit einer bundesweiten Recherche belegte Greenpeace im Januar, dass etwa die Hälfte (52 Prozent) von 687 stichprobenartig getesteten Gastro-Betrieben keine Mehrweg-Alternativen für das Mitnehmen von Speisen und Getränken anboten.

 

Damit verstießen sie gegen die für sie seit Jahresbeginn geltende entsprechende Pflicht. „Mit dem Meldeportal geht Greenpeace gegen die Ignoranz der Take-Away-Branche vor, damit die gesetzliche Mehrweg-Angebotspflicht endlich umgesetzt wird”, sagt Viola Wohlgemuth, Expertin für Ressourcenschutz von Greenpeace. „Die zuständigen Behörden sind auch ein Vierteljahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weitestgehend tatenlos, das können wir so nicht mehr hinnehmen. Endliche Ressourcen wie Öl und Gas dürfen nicht länger für Wegwerf-Verpackungen verschwendet werden.”

Fast-Food-Ketten und Lieferdienste fielen bei der Greenpeace-Recherche besonders negativ auf. Verstößt ein Gastro-Betrieb gegen die Mehrweg-Pflicht und wird gemeldet, sind die Behörden in der Verantwortung, sich der gemeldeten Ordnungswidrigkeit anzunehmen. Ein Gesetzesverstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Angebotspflicht von Mehrweg-Alternativen für Plastik-Einwegverpackungen sieht Greenpeace nur als ersten Schritt. In ihrer aktuellen Form kann sie nicht ausreichend vermeiden, dass Rohstoffe verschwendet werden und der Müll durch Einwegverpackungen zunimmt: Zahlreiche Take-Away-Betriebe tauschen schon jetzt das Plastik der Einwegverpackungen gegen andere Materialien aus und umgehen somit das Gesetz. In Deutschland entstehen laut Verbraucherzentrale Berlin täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Mitnahme-Verpackungen für Speisen und Getränke.

Greenpeace fordert flächendeckende Mehrweg-Pflicht

Um die deutschen Ziele zum Ressourcenschutz zu erreichen, hält Greenpeace ein Verbot für alle Einwegverpackungen für dringend notwendig. Schon jetzt verursachen die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen laut Weltressourcenrat etwa die Hälfte aller globalen Treibhausgasemissionen sowie 90 Prozent des Artensterbens. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) kündigte an, dass durch eine Strategie zur Kreislaufwirtschaft der Rohstoffverbrauch Deutschlands deutlich gesenkt werden soll. „Wir brauchen von Steffi Lemke statt eines nett gemeinten Mehrweg-Angebots eine effiziente und flächendeckende Mehrweg-Pflicht für alle Einwegverpackungen. „Das Einweg-Zeitalter muss endlich beendet werden“, sagt Wohlgemuth.

Meldeportal: https://campaigns.greenpeace.de/mehrweg-verstoss-melden

Mehr Infos: https://www.greenpeace.de/engagieren/nachhaltiger-leben/mehrweg-pflicht-gastronomie

Greenpeace Recherche: https://www.greenpeace.de/publikationen/greenpeace-recherche-deutschland-mehrweg-test

Pressemitteilung Greenpeace


Einwegkunststofffonds ohne Lenkungswirkung:
Deutsche Umwelthilfe fordert zusätzlich Abgabe auf Einweg-Take-Away-Verpackungen und -Plastikflaschen

Anlässlich der am 31. März stattfindenden Abstimmung des Bundesrates zur Einführung eines Einwegkunststofffondsgesetzes kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die fehlende Lenkungswirkung dieser Regelung. Zwar sei es zu begrüßen, dass Hersteller von Einweg-Bechern und dünnen Einweg-Plastiktüten zukünftig dafür zahlen müssen, dass Kommunen ihre Produkte als Müll von der Straße räumen. Allerdings sind die von Herstellern in einen Einwegkunststofffonds einzuzahlenden Beträge so niedrig, dass diese keine Anreize zu einer wirklichen Abfallvermeidung und Mehrwegförderung bieten, so die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Deshalb fordert die DUH von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine zusätzliche Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-To-Go-Verpackungen und -Plastikflaschen. Nur so seien die finanziellen Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher stark genug, um auf umweltfreundlichere Mehrwegalternativen umzusteigen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Für eine Einweg-Essensbox sollen Hersteller zukünftig 0,3 Cent und für einen Einweg-Getränkebecher 1,2 Cent in den Einwegkunststofffonds einzahlen. Die Lenkungswirkung einer solchen Abgabenhöhe tendiert gegen Null und verhindert nicht, dass Einwegmüll auch zukünftig in der Umwelt landet. Auch wenn die Umlage der Kosten des Aufsammelns von Einweg-Müll auf die verursachenden Unternehmen richtig ist, darf dies nicht von Maßnahmen ablenken, die wirklich notwendig sind, um Einweg finanziell unattraktiv zu machen. Hierzu gehört die Einführung einer bundesweiten Abgabe auf Einweg-Becher, -Essensboxen und -Plastikflaschen von mindestens 20 Cent, wodurch ein wirklicher Anreiz zur Abfallvermeidung geschaffen wird. Die kommunale Einweg-Verpackungssteuer in Tübingen hat bereits eindrücklich bewiesen, dass Mehrweg auf diese Weise erfolgreich gefördert werden kann.“

Die DUH kritisiert zudem, dass im Einwegkunststofffondsgesetz keine Evaluierungspflicht für die Finanzierung von Umweltbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen festgelegt wurde und auch, dass Hersteller von Feuerwerkskörpern erst 3 Jahre später als alle anderen in den Fonds einzahlen müssen.

Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Feuerwerk verursacht nicht nur Feinstaub, sondern vor allem auch jede Menge Müll. Dass Hersteller von Feuerwerkskörpern im Vergleich zu anderen Einweg-Plastikprodukten für ihren Müll erst drei Jahre später die kommunalen Entsorgungskosten tragen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Für Plastikteile von Raketen und Batterien müssen genau dieselben Fristen gelten, wie für Einweg-Becher oder -Plastiktüten.“

Hintergrund:

Nach dem Entwurf für einen Einweg-Kunststofffonds sollen für die Entfernung bestimmter Einweg-Plastikartikel aus dem öffentlichen Raum künftig Hersteller finanziell aufkommen. Das soll beispielsweise für Coffee-To-Go-Becher, Einweg-Plastikessensboxen, Zigarettenfilter und bestimmte Verpackungen für Süßwaren gelten. Während der Corona-Pandemie hat sich die Vermüllung des öffentlichen Raums vor allem durch den gestiegenen Außer-Haus-Konsum von Speisen und Getränken weiter verschärft.

Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

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