Missachtung der Nachtflugbeschränkungen nimmt weiter zu

Senat informiert Abgeordnete fehlerhaft
Bei der Auswertung der Flugbewegungen nach 23 Uhr im ersten Halbjahr 2018 musste der BUND feststellen, dass die geltenden Betriebszeiten am Flughafen Hamburg weiter massiv verletzt werden. Alle Maßnahmen, die seitens der Wirtschaftsbehörde und des Flughafens zur Eindämmung der Verspätungen angekündigt wurden, bleiben wirkungslos.

 

Gegenüber dem 1. Halbjahr 2017 (400 Verspätungen nach 23 Uhr) haben die Starts und Landungen im gleichen Zeitraum 2018 um fast 50 % zugenommen (589 Verspätungen nach 23 Uhr).
„Der Flughafen wird immer unglaubwürdiger, Ankündigung folgt auf Ankündigung. Jetzt ist angeblich das gesamteuropäische Flugaufkommen Schuld an der immer weiter zunehmenden Lärmbelastung der Bevölkerung nach 23 Uhr. Diese Nebelkerzen gehören entlarvt. Am Hamburger Flughafen muss endlich wirkungsvoll eingegriffen werden“, so Martin Mosel, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Luftverkehr. Als äußerst problematisch kritisiert der BUND Hamburg außerdem die jüngste Informationspolitik des Senats gegenüber den Abgeordneten des Umweltausschusses. Auf der Anhörung des Senates zur BUND-Volkspetition für eine konsequente Nachtruhe am 24.05.2018 hatten Senatsvertreter die Auskunft erteilt (Wortprotokoll 21/37), eine entsprechende Änderung der Betriebsgenehmigung auf 22 Uhr sei nicht möglich. Dies ist nachgewiesenermaßen falsch. Eine Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses wäre jederzeit herbei zu führen. Der BUND Hamburg hat seine juristische Prüfung an die Vorsitzende des Umweltausschusses, Birgit Stöver (CDU) und die Fraktionschefs Dirk Kienscherf (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne) zur Befassung weitergeleitet.
„Der Senat hat die Abgeordneten an einer entscheidenden Stelle fehlerhaft informiert. So darf eine Regierung nicht mit einer Volkspetition umgehen. Die berechtigten Interessen der zigtausend Fluglärmgeschädigten dürfen nicht lapidar abgebügelt werden. Wir erwarten eine umfassende Korrektur der Senats-Informationen an die Hamburgische Bürgerschaft, damit das Parlament aufgrund von Fakten nach der Sommerpause über unsere Volkspetition entscheiden kann“, fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Der BUND Hamburg tritt für ein konsequentes Nachtflugverbot ab 22 Uhr am Hamburger Flughafen ein und fordert die Bürgerschaft auf, in diesem Sinne über die Fluglärm-Volkspetition des BUND zu entscheiden. Nach mehrfacher Verschiebung soll der zuständige Umweltausschuss eine Empfehlung nach der Sommerpause an die Bürgerschaft abgeben.

Pressemitteilung BUND HH

Mehr Infos: https://www.bund-hamburg.de/themen/umweltpolitik/flugverkehr/


Flughafen Hamburg: Verspätungsregelung ist Ausdruck eines angemessenen Interessensausgleichs

Neben dem Hafen, den Hauptverkehrsstraßen und den Schienenanbindungen hat der Hamburger Flughafen eine zentrale Bedeutung für unsere Stadt. Das gilt für die Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch auf ein zeitgemäßes Mobilitätsangebot haben, genauso wie für die Unternehmen, die auf eine zuverlässige Erreichbarkeit hier im wirtschaftlichen Zentrum Norddeutschlands angewiesen sind. Auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im und am Flughafen spielt das Drehkreuz eine herausragende Rolle.

Die Betriebszeiten des Flughafens wurden mit Augenmaß festgelegt. Der Senat und die Flughafen Hamburg GmbH ergreifen zahlreiche Lärmschutzmaßnahmen, um die nötige Ruhe für die Anwohnerinnen und Anwohner zu schaffen – gerade auch in den Abend- und Nachtstunden.

Der Flughafen Hamburg verfügt über eine gültige Betriebserlaubnis, die einen 24-stündigen Betrieb zulässt. Aus Gründen des Lärmschutzes darf der Regelflugbetrieb nur von 6 bis 23 Uhr stattfinden. Teil dieses betrieblichen Lärmschutzkonzepts ist auch die Verspätungsregelung, die zwischen 23 und 24 Uhr verspätete Starts und Landungen erlaubt, die unvermeidbar sind. Gerade auch in der Zeit nach 22 Uhr müssen zahlreiche Verbindungen von und zu den großen Luftverkehrsdrehkreuzen wie München, Frankfurt oder Paris realisiert werden. Dagegen findet von Mitternacht bis 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb statt.

Senator Frank Horch: „Die Betriebsgenehmigung des Flughafens einschließlich der Regelungen zu den Betriebszeiten ist rechtmäßig. Eine Änderung, wie vom BUND gefordert, ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich. Die Voraussetzungen für einen behördlichen Widerruf der Betriebsgenehmigung im Hinblick auf die Änderung der Betriebszeiten liegen nicht vor. Auch die sogenannte Verspätungsregelung ist Ausdruck eines angemessenen Interessensausgleichs zwischen den verkehrlichen Belangen und dem notwendigen Schutz der Anwohner. Ziel muss es daher sein, die Einhaltung der geltenden Regelungen streng zu überwachen, um insbesondere jeglichen Missbrauch der Verspätungsregelung konsequent zu verfolgen.“

In den vergangenen Monaten ist es leider zu mehr verspäteten Flügen gekommen, die zu einer zusätzlichen Belastung nach 23 Uhr geführt haben. Die wesentlichen Gründe hierfür sind besondere Wetterereignisse, Streiks von Fluglotsen und die Abwicklung des Flugverkehrs im deutschen und europäischen Luftraum, die nicht im Einflussbereich des Flughafens oder der Stadt Hamburg liegen.

Der Senat und der Flughafen unternehmen weiterhin große Anstrengungen im Fluglärmschutz und im Management der Abläufe, die in ihrem Einflussbereich liegen und zu pünktlichen Starts und Landungen beitragen.

Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

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