Moorburg: Elbwasser darf nicht entnommen werden

Oberverwaltungsgericht Hamburg: Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der Durchlaufkühlung für das Kraftwerk Moorburg rechtswidrig

Die dem Betreiber des Kraftwerks Moorburg von der Freien und Hansestadt Hamburg erteilte Erlaubnis zur Entnahme und zum Wiedereinleiten von Elbwasser zum Zweck der sog. Durchlaufkühlung ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom gestrigen Tag entschieden (Az. 1 E 26/18).

Der Kläger – der BUND – hatte die im Jahr 2010 erteilte und im Jahr 2011 ergänzte wasserrechtliche Erlaubnis ursprünglich vollumfänglich angefochten. Der 5. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hatte der Klage im Jahr 2013 teilweise stattgegeben und die Erlaubnis insoweit aufgehoben, als sie die Gewässerbenutzung zum Zweck der Durchlaufkühlung betrifft. Im Übrigen hatte es die Klage abgewiesen. Gegen die Klageabweisung hatte der Kläger kein Rechtsmittel eingelegt. Damit darf das Kraftwerk mit der Betriebsart der sog. Kreislaufkühlung betrieben werden.

Das der Klage stattgebende Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 aufgehoben und den Rechtsstreit, soweit er die Erlaubnis zur Durchlaufkühlung betrifft, zurück an das Oberverwaltungsgericht verwiesen. Dieses hat nun entschieden, dass die Erlaubnis rechtswidrig ist. Zur Begründung hat es darauf verwiesen, die Vorgaben des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots seien nicht eingehalten worden. Auch verstoße die wasserrechtliche Erlaubnis gegen Vorgaben des FFH-Gebietsschutzrechts und gegen das besondere Artenschutzrecht. Es ist weiter davon ausgegangen, dass die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden können.

Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, die das Oberverwaltungsgericht zugelassen hat.

Die schriftlichen Urteilsgründe werden voraussichtlich im Oktober vorliegen.

Pressemitteilung der Verwaltungsgerichte / Hamburgisches Oberverwaltungsgericht


Kühlturm in Moorburg läuft zunächst weiter – Wasserrechtliche Erlaubnis muss nachgebessert werden

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat im Verfahren zur wasserrechtlichen Erlaubnis am Kraftwerk Moorburg entschieden. Nach einem langen Rechtsstreit und mehreren höchstrichterlichen Urteilen herrscht jetzt Klarheit.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) begrüßt diese Klarheit. Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kraftwerk muss nachgebessert werden. Für eine genaue Beurteilung des Richterspruchs und seiner Folgen müssen wir die Urteilsbegründung abwarten. Wenn die Wiederaufnahme der Durchlaufkühlung beantragt wird, müssen die Auswirkungen für das Ökosystem der Elbe genau betrachtet und geprüft werden. Die Bundesregierung hat den Kohleausstieg beschlossen, deshalb hat die Kohleverstromung in Moorburg so oder so eine begrenzte Restlaufzeit. Bis auf Weiteres wird am Kraftwerk Moorburg der Kühlturm laufen.

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft


Kohlekraftwerk Moorburg: BUND Hamburg gewinnt Prozess gegen Vattenfall und Umweltbehörde

Kraftwerk darf weiterhin nicht mit großen Mengen Elbwasser kühlen / BUND fordert Umweltbehörde auf, keine Revision einzulegen, sondern das Urteil im Sinne der Elbe zu akzeptieren

Der BUND Hamburg hat am Dienstag erneut ein Urteil für den Schutz der Tideelbe erstritten. Bereits 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg nach einer Klage des BUND die Erlaubnis für die umstrittene Entnahme von bis zu 64,4m³/s für den Betrieb des Kraftwerkes über eine Durchlaufkühlung aufgehoben. (Az. 5 E 11/08). Die für die wasserrechtliche Erlaubnis zuständige Umweltbehörde legte daraufhin gemeinsam mit dem Betreiber Vattenfall Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches das Verfahren im Frühjahr 2018 an das OVG zurückverwies. Das OVG hat gestern nun klargestellt, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2010 gegen geltendes Recht verstößt.

„Ein wirklich guter Tag für die Tideelbe! Das Vattenfall-Kraftwerk ist nicht nur ein gigantischer Klimakiller, sondern schädigt massiv die Fischfauna der Elbe, wenn es mit Elbwasser gekühlt wird. Dies hat nicht zuletzt dazu beigetragen, dass z.B. die Bestände des Stints, der noch vor einigen Jahren als „Massenfisch“ in der Elbe galt, dramatisch zurückgegangen sind“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Das OVG Hamburg ist der Auffassung des BUND gleich in mehreren wichtigen Punkten gefolgt. So seien die Vorgaben des wasserrechtlichen Verschlechterungs¬verbots sowie des FFH-Gebiets¬chutzrechts (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und des „besonderen Artenschutzrechts“ der Europäischen Union nicht eingehalten worden. Insbesondere für wandernde Fischarten und die den Aalen ähnlichen Neunaugen fehlten Untersuchungen zu schädigenden Auswirkungen des Kraftwerksbetriebs. Die Richter sahen zudem die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit verletzt.

„In der Summe haben die Behörde und der Energiekonzern Vattenfall erneut eine Klatsche kassiert. Wir hoffen sehr, dass sie das Urteil zum Wohl der Elbe nach nunmehr zwölf Jahren Prozessdauer  akzeptieren und nicht erneut in Revision gehen. Allein vor dem Hintergrund der Klimakrise muss das ohnehin defizitäre Kohlekraftwerk schnellstmöglich abgeschaltet werden. Bürgermeister Peter Tschentscher hat in Aussicht gestellt, dafür zu sorgen, dass die Kohleverbrennung in Moorburg bis 2025 eingestellt wird. Nun hat er einen Grund mehr, sein Wort zu halten“, kommentiert Manfred Braasch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Die Urteilsbegründung wird für den Oktober erwartet. Der BUND Hamburg wurde im Verfahren von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte (federführend verantwortlich: Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck, LL.M) vertreten.

Pressemitteilung BUND HH


BUND: Abschaltung von Moorburg ist überfällig

Entscheidung von Vattenfall zeigt, dass das Kraftwerk ohne massive Umweltzerstörung nicht wirtschaftlich zu betreiben ist

Der Hamburger Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigt sich wenig überrascht über die heutige Ankündigung Vattenfalls, seinen Kohlemeiler in Moorburg stilllegen zu wollen und sich an der entsprechenden Ausschreibung nach dem Kohleausstiegsgesetz zu beteiligen. Die Entscheidung darüber wird Anfang Dezember erwartet.

„Die Abschaltung von Norddeutschlands größtem Klimakiller ist überfällig. Vattenfall hat mit diesem Projekt bereits Milliardenverluste eingefahren und auch der laufende Betrieb ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Die Entscheidung, das Kraftwerk vom Netz zu nehmen kommt daher – zwei Tage nachdem Vattenfall erneut eine herbe Schlappe vor Gericht erlitten hat – kaum überraschend. Sie zeigt, dass das Kraftwerk nur unter Inkaufnahme enormer Umweltschäden wirtschaftlich zu betreiben ist“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Erst am Dienstag dieser Woche hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht geurteilt, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2010 gegen geltendes Recht verstößt und das Kraftwerk weiterhin nicht mit großen Mengen Elbwasser gekühlt werden darf, sondern den kostenintensiveren Kühlturm ganzjährig nutzen muss.

Bereits im Januar 2010 hatte sich BUND vor dem Hamburger Verwaltungsgericht gegen Vattenfall durchgesetzt und die damals geplante Fernwärmetrasse vom Kraftwerk Moorburg nach Altona verhindert. Mit dieser Wärmeleitung hätten nicht nur hunderte Bäume in den Altonaer Parks gefällt werden müssen. Der Anschluss von Moorburg hätte auch bedeutet, dass die klimaschädliche Kohlefeuerung in der Hamburger Fernwärmeversorgung für Jahrzehnte festgeschrieben worden wäre. Gut drei Jahre später erwirkte der BUND Hamburg im Herbst 2013 per Volksentscheid, dass die lukrativen Versorgungsnetze von Strom, Gas und Fernwärme, die zu großen Teilen im Besitz Vattenfalls waren, in die Öffentliche Hand zurückgeführt werden mussten.

Der jetzt von Vattenfall beabsichtigte Antrag auf eine Stilllegungsprämie nach dem Kohleausstiegsgesetz macht aus Sicht des BUND nochmals deutlich, dass Vattenfall beim Kraftwerk Moorburg das Wasser finanziell bis zum Hals steht. Nach ersten Berechnungen des Umweltverbands läge die Entschädigungssumme bei maximal rund 260 Millionen Euro, die das Unternehmen kassieren könnte.

„Wenn die Bundesnetzagentur diesem Modell, das vorrangig für ältere Steinkohlekraftwerke gedacht ist, zustimmt, geht die Rechnung für die Abschaltung von Moorburg und damit für den Klimaschutz wieder einmal an die Steuerzahler*innen und nicht an den Vattenfall-Konzern, der das wirtschaftliche Desaster zu verantworten hat. Auf keinen Fall darf es weitere Entschädigungen von Seiten der Stadt Hamburg geben, wenn der Standort Moorburg einer anderen Nutzung zugeführt werden soll“, so Manfred Braasch.

Pressemitteilung BUND-Landesverband Hamburg e.V. vom 4.9.

Dieser Beitrag wurde unter Klima / Energie / Umwelt veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.