Moorburg-Urteil wird umgesetzt

Am 26. April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil zum Kraftwerk Moorburg über die Wasserrechtliche Erlaubnis entschieden. Im Kern ging es um die Frage, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt und vollständig war oder nicht.

 

In Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund stoppt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung. Ab sofort darf damit das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden.

Die Betriebserlaubnis für das Kraftwerk insgesamt ist davon nicht betroffen. Aufgehoben wird von der BUE in Folge des EuGH-Urteils jetzt die sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung. Aufgrund dieser Anordnung war es dem Kraftwerksbetreiber gestattet, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zunächst weiterhin Elbwasser für die Durchlaufkühlung zu entnehmen.

Die Durchlaufkühlung benötigt 64 Kubikmeter Elbwasser pro Sekunde. Zum Betrieb des Kühlturms wird lediglich ein Kubikmeter pro Sekunde benötigt.

Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie

Foto: Kraftwerk Moorburg wikipedia CC BY-SA 3.0 de

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