Das Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt über mehrere von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klagen zur Klärung der Frage, ob die Aufstellung von „Freiwillig Tempo 30“-Schildern rechtmäßig ist. Mit den Musterklagen möchte die DUH ein Grundsatzurteil erreichen, damit Menschen, die von Politik und Verwaltung mit erheblichen Verkehrsbelastungen vor der Haustür allein gelassen werden, endlich selbst aktiv werden und „Freiwillig Tempo 30“-Schilder auf ihren Grundstücken aufstellen dürfen.
Die von mehreren Personen auf der Halbinsel Höri am Bodensee aufgestellten Schilder sind eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. Dennoch hat das Landratsamt Konstanz im Sommer 2022 die Entfernung der Schilder angeordnet. Dagegen wurde mit Unterstützung der DUH in mehreren Fällen Klage erhoben, um das behördliche Vorgehen gegen die Schilder als rechtswidrig festzustellen.
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe
Foto oben: Straßenschild in Sasel … ist erlaubt ©wuz
Foto unten: Straßenschild, bestellbar bei der DUH: https://www.duh.de/unter30/schild-bestellen/