NABU begrüßt EU-Vorschlag zum Wald-Monitoring-Gesetz

Krüger: Fehlentwicklungen erkennen, um klimaresiliente und artenreiche Wälder zu schaffen, zu schützen und zu nutzen
Die EU-Kommission hat am 22.11.2023 einen ersten Vorschlag für das das neue Wald-Monitoring Gesetz vorgelegt, um die EU-Mitgliedsstaaten im Monitoring zu unterstützen, mit gleichzeitiger Verpflichtung derzeitige Überwachung zu verbessern, modernisieren und intensivieren. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger begrüßt den Vorschlag:

“Europas Wälder befinden sich in einem schlechten Zustand. Sie geraten durch Klimawandel und schädliche Nutzungspraktiken, wie die vielerorts noch praktizierten großflächigen Kahlschläge, zunehmend unter Druck. Das Gesetz bietet die Chance, Auswirkungen dieser Praktiken und Folgen des Klimawandels sichtbar zu machen. Dazu wird der Flickenteppich unterschiedlichster Monitoringdaten zusammengeführt und vereinheitlicht. Das ermöglicht es verbesserte Nutzungspraktiken und Schutzkonzepte abzuleiten, um den Wald für die Zukunft besser aufzustellen.”

Neben dem Aufbau eines EU-weiten Satellitenbasierten Monitoring Systems, sind die Mitgliedsstaaten dazu angehalten vor-Ort Daten zu erheben, um ökologische Hotspots und wertvolle altbestände sowie deren Zustände zu ermitteln. Die bestehende Datenlage zeigt hier in vielen Ländern noch eklatante Mängel auf, was den Nutzungsdruck und die Verlustrate dieser Gebiete massiv antreibt.

Obwohl dem Gesetz bindende Nutzungsvorgaben fehlen, ist das ein wichtiger Schritt in Richtung resilienter artenreichen und einer nachhaltigen Waldnutzung und damit elementarer Teil des Green Deals.

Pressemitteilung NABU


Deutsche Umwelthilfe enthüllt:
Futtermittelindustrie, Fleischwirtschaft und Fast-Food-Ketten nicht bereit für kommende EU-Verordnung gegen Entwaldung
Der Großteil deutscher Unternehmen der Futtermittelbranche, Fleischwirtschaft und Systemgastronomie wie Fast-Food-Ketten würde aktuell gegen die EU-Verordnung gegen Entwaldung verstoßen. Dies ergibt eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 62 deutschen Unternehmen.

Nur vier der befragten Unternehmen ergreifen derzeit dafür erforderliche Maßnahmen zur Rückverfolgung beim Einsatz von Futter-Soja, bei Palmöl ist es sogar nur eines. Die DUH fordert alle Unternehmen auf, öffentliche Aktionspläne mit konkreten Zielen und Fristen für die Einhaltung der EU-Verordnung gegen Entwaldung vorzulegen.

Für Futtermittel für die Fleisch- und Milchproduktion werden Regen- und Trockenwälder, Moore und Graslandschaften in Südamerika und Asien zerstört. Die EU-Verordnung gegen Entwaldung, die Ende 2024 wirksam wird, soll dem ein Ende setzen: Das Gesetz verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass für ihre eingesetzten entwaldungskritischen Rohstoffe, wie Soja und Palmöl, keine Waldflächen nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Dafür müssen sie die physische Trennung der Warenströme sicherstellen und angeben, auf welcher Fläche der Rohstoff angebaut wurde. Darüber hinaus müssen die Unternehmen Sorgfaltspflichten einhalten und bei der Produktion lokale Gesetze zu Menschen- und Landrechten beachten.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Unsere Umfrage zeigt: Fast alle befragten Unternehmen, die mit Futtermitteln arbeiten, sind nicht bereit für die wichtige EU-Verordnung gegen Entwaldung, die in zwölf Monaten in Kraft tritt. Viele Unternehmen haben bisher nur angekündigt, ihre Lieferkettenpolitik frei von Naturzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zu gestalten. Nur zwei der von uns angefragten Unternehmen gaben an, ein komplett entwaldungsfreies Sortiment sicherzustellen. Die ewigen Versprechen zur Selbstverpflichtung haben sich nicht bewahrheitet. Die Unternehmen müssen transparent und zügig nachsteuern und Entwaldung sowie Umweltzerstörung aus ihren Lieferketten verbannen.“

Foto: Natürlicher Waldaufbau nach dem Sturm in HH-Volksdorf © wuz

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