NABU: Deutschland erhält Quittung für Nichtstun

Neue Naturschutzklage der EU gegen Deutschland / Auch Hamburg in der Pflicht
Die Europäische Kommission hat heute beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Klage eingereicht. Sie wirft Bund und Ländern vor, die als Natura-2000-Gebiete ausgewiesenen FFH-Flächen unzureichend rechtlich zu sichern und keine ausreichend konkreten Schutzziele zu formulieren.

 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Offenbar haben Bund und Länder den genau vor einem Jahr ergangenen Warnschuss, die sogenannte begründete Stellungnahme, der EU-Kommission nicht gehört und die Missstände nicht behoben. Jetzt drohen eine weitere Verurteilung durch die Richter in Luxemburg und bei weiterem Nichtstun unter Umständen sogar Strafzahlungen. Die Länder und der Bund müssen endlich tätig werden.“

Dass Deutschland bisher keine gebietsspezifischen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt hat, ist der aus NABU-Sicht schwerwiegendste Vorwurf. Raphael Weyland, NABU-EU-Umweltrechtsexperte: „Es ist ein Unding, dass dies auch sieben Jahre nach Einleitung dieses Vertragsverletzungsverfahrens und fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch erstritten werden muss. Dabei geht es hier um das Umsetzen von Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet hat, und nicht etwa um das Ausweisen neuer Schutzgebiete.“

Aus NABU-Sicht sind zunächst vor allem die Bundesländer am Zug. Sie müssen die Vorgaben systematisch umsetzen.

Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg: „In Hamburg gibt es 16 sogenannte FFH-Gebiete, die unter dem besonderen Schutz des EU-Rechts stehen. Hierzu zählen z.B. das Schnaakenmoor in Rissen, die Kirchwerder Wiesen in Bergedorf und große Teile der Elbe. An den Erhaltungszielen dieser Gebiete muss sich das Gebietsmanagement auch in Hamburg ausrichten. Je weniger konkret die Schutzziele formuliert sind, desto weniger Verbesserungen der Erhaltungszustände sind auch hier zu erreichen.“ Nicht zu vergessen: Auch außerhalb der Schutzgebiete muss etwas getan werden – denn insgesamt sind im Hamburger Stadtgebiet (innerhalb und außerhalb der FFH-Gebiete) 92 % der FFH-Lebensraumtypen und 77 % der FFH-Arten in einem ungünstigen Erhaltungszustand.

Pressemitteilung NABU HH

Foto: auch der Wohldorfer Wald ist ein FFH-Gebiet. Alle in Norddeutschland heimischen Spechtarten (z. B. Schwarz-, Grün-, Bunt-, Mittel- und Kleinspecht) haben hier Vorkommen. © WUZ

 

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