NABU fordert konsequente Umsetzung der

… EU-Luftqualitätsrichtlinie / Siegert: „Keine Ausnahmen für Häfen“
Der NABU-Bundesverband und der NABU Landesverband Hamburg reichen heute (19.6.) fristgerecht ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ein. Der NABU begrüßt, dass Häfen künftig stärker als Luftverschmutzungsschwerpunkte in den Blick genommen werden sollen – warnt aber vor Ausnahmen, langen Fristverschiebungen und Schlupflöchern.

Die überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie ist ein wichtiger Schritt für besseren Gesundheitsschutz in europäischen Städten. Sie sieht ab 2030 strengere Grenzwerte für zentrale Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub vor und verpflichtet die Mitgliedstaaten, besonders belastete Orte gezielter zu überwachen. Dazu gehören ausdrücklich auch Häfen, Flughäfen, Straßen und Industrieanlagen. Neu ist zudem die stärkere Erfassung „Ultrafeiner Partikel“ (UFP) an Orten, an denen hohe Belastungen wahrscheinlich sind. Aus Sicht des NABU darf die Umsetzung in deutsches Recht nicht abgeschwächt werden. Denn die künftigen EU-Grenzwerte bleiben auch weiterhin deutlich hinter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurück.

Besonders kritisch bewertet der NABU mögliche Ausnahmen und Fristverschiebungen, durch die notwendige Maßnahmen auf Jahre hinaus verzögert werden könnten. Dabei ist der Hintergrund strengerer Regulierung, die Summe der EU-weit rund 300. 000 vorzeitigen Todesfälle aufgrund schlechter Luftqualität zu halbieren. Der Bruttonutzen (gesundheitliche, wirtschaftliche und ökologische Vorteile) der Maßnahme übersteigt dabei mit jährlich geschätzten rund 121 Milliarden Euro bei weitem die Kosten von 6 Milliarden Euro.

Die Bedeutung der Luftqualität ist für die Freie und Hansestadt Hamburg besonders relevant. Anders als etwa in Rotterdam oder London liegt der Hamburger Hafen nicht weit außerhalb der Stadt, sondern mittendrin. Die Emissionen aus Schifffahrt und Häfen betreffen damit nicht nur ein Industriegebiet, sondern die Atemluft vieler Hamburger*innen. Die Luftmessdaten der beiden hafennahen Stationen Altona-Elbhang und Hafen/Kleiner Grasbrook zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid lag dort 2025 mit jeweils 23 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) über dem ab 2030 geltenden Grenzwert von 20 µg/m³. Auch bei Feinstaub wird deutlich: Die künftigen Grenzwerte werden zwar schon knapp erreicht, überschreiten aber noch über den die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.

„Der Hamburger Hafen ist kein abgeschottetes Industriegebiet, sondern integraler Bestandteil unserer Stadt. Deshalb darf saubere Luft nicht an der Hafenkante enden. Wenn Häfen künftig als Luftverschmutzungsschwerpunkte erfasst werden, muss das auch konkrete Folgen haben: Keine Sonderregeln, keine pauschalen Fristverlängerungen, sondern gerade angesichts der erheblichen Mehrmengen im Hamburger Hafen engmaschige Messungen und verbindliche Maßnahmen zur Emissionsreduktion. Die EU-Richtlinie kann ein echter Fortschritt für Gesundheit und Lebensqualität werden – aber nur, wenn sie konsequent umgesetzt und nicht durch Schlupflöcher entwertet wird“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.

Pressemitteilung NABU Hamburg

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