NABU-Kommentierung zum Verbandsklagerecht

CDU Politiker Ploß will Klagerecht einschränken – Unwissenheit oder Populismus?
Die vom Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß (CDU) geforderten Einschränkungen des Verbandsklagerechts der Umweltverbände (Abendblatt vom 15.07.2019), vor allem bei Infrastrukturverfahren, sind nicht neu. Sie sind in der Sache aber rechtlich nicht durchsetzbar.

 

Denn Deutschland hat 1998 die „Aarhus-Kovention“ der Vereinten Nationen unterschrieben, die 2009 in Kraft trat. Die drei Säulen der verbindlichen völkerrechtlichen Vereinbarung sind:

1) Zugang zu Umweltinformationen

2) Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz

3) Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Weiß Herr Ploß das nicht, wäre er als Verkehrspolitiker erschreckend schlecht informiert. Weiß er es, wäre seine Forderung purer Populismus.

Umweltverbände werden im Rahmen der Verbandsbeteiligung jährlich bei mehreren Hundert Verfahren um Stellungnahme gebeten. Allein der NABU gibt jährlich zu rund 400 Verfahren Stellungnahmen ab. Geklagt wird im Mittel jedoch nur ein bis zwei Mal pro Jahr. Wenn Verbände jedoch gegen die Missachtung von Umweltrechtsnormen klagen, sind sie vor Verwaltungsgerichten mit fast 50 Prozent gewonnener Verfahren außerordentlich erfolgreich. Das wiederum zeigt, wie schlecht oftmals eine Planung ist, welche Umweltrechtsaspekte in vielen Fällen sträflich missachtet. Statt Umweltverbände beschneiden zu wollen, sollte die Politik dankbar sein, dass Verbände für Umwelt und Gesellschaft eine Kontrollfunktion übernehmen, die auf behördlicher Ebene häufig nicht ausreichend stattfindet. Ist die parlamentarische Entscheidung für ein Projekt erst einmal getroffen, entzieht sich die Politik oft der Verantwortung vor den Konsequenzen, die sich aus dem Vorhaben ergeben.

In welche finanziellen Debakel das führt, lässt sich bei Stuttgart 21, beim Flughafen Berlin Brandenburg oder der Elbphilharmonie sehr gut nachrechnen. In Zeiten einer zunehmend kritischen Debatte über den Verlust an Arten und Lebensräumen müsste es aus Sicht der Umweltverbände längst selbstverständig sein, ebenso gut nachzurechnen, ob und wie ökologische Schäden durch bessere Planung verhindert werden können. Und vor allem auch, ob man nicht auf veraltete Vorhaben verzichten kann. Eine Fehmarnbeltquerung oder eine A 26 Ost (Hafenquerspange) erfüllen in einer sich rasant verändernden mobilen Gesellschaft nach 20 Jahren Vorplanung nicht (oder nicht mehr) die ihnen zugedachte Funktion.

Pressemitteilung NABU HH

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