Detloff: Natur kann sich nicht selbst vertreten.
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zum Umweltrechtsbehelfsgesetz kommentiert der NABU:
Dr. Kim Detloff, Fachbereichsleiter Politik beim NABU-Bundesverband: „Das Verbandsklagerecht ist ein unverzichtbares Instrument für eine lebendige und handlungsfähige Zivilgesellschaft. Es ermöglicht gemeinnützigen Organisationen, im Interesse des Allgemeinwohls für den Schutz der Natur und unserer Lebensgrundlagen einzutreten – denn die Natur kann sich nicht selbst vertreten. Wir betrachten mit großer Sorge, dass einige politische Akteure derzeit dieses Recht grundsätzlich in Frage stellen. Diese pauschalen Angriffe sind gefährlich und entbehren jeglicher Grundlage, denn nur 0,1 Prozent der verwaltungsrechtlichen Klagen sind Klagen von Umweltverbänden. Würde das Verbandsklagerecht jedoch fundamental geschwächt, würde unser demokratisches Grundverständnis ins Wanken geraten.“
Mit Blick auf die heute diskutierte Gesetzesnovelle, weist Detloff darauf hin, dass einige der geplanten Änderungen das Klagerecht Schritt für Schritt aushöhlen würden. „Der geplante Wegfall der aufschiebenden Wirkung für Verbandsklagen etwa würde dazu führen, dass Gesetzesverstöße nicht mehr wirksam verhindert werden können: Während über die Rechtmäßigkeit noch gestritten wird, werden irreversible Tatsachen geschaffen.“ Ein starkes Verbandsklagerecht sei im Interesse aller Bürger*innen: „Nicht ohne Grund wurden die Regelungen für die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen beim Schutz der Umwelt völkerrechtlich verankert. Nur wenn anerkannte Umweltverbände die Möglichkeit haben, als letztes Mittel vor Gericht mögliche Fehler zu beklagen, können Natur und Umwelt vor Fehlentscheidungen geschützt werden.“
Pressemitteilung NABU