Krüger: Ohne ein starkes NatInfG drohen er
hebliche Naturschäden
Der NABU fordert die Bundesregierung auf, das Natürliche Infrastrukturgesetz (NatInfG) ambitioniert auszugestalten. Nur so können die zusätzlichen Belastungen für Natur und Landschaft durch die geplante Infrastrukturbeschleunigung wirksam ausgeglichen werden.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Das Natürliche Infrastrukturgesetz (NatInfG) darf nicht verwässert werden. Nur ein starkes Gesetz kann den unvermeidbaren Naturschäden durch die Infrastrukturbeschleunigung etwas entgegensetzen. Das Natürliche Infrastrukturgesetz und das Infrastruktur‑Zukunftsgesetz (IZG) gehören zusammen. Sie sind verbunden durch die Änderung der Eingriffsregelung im IZG, die bei Eingriffen in die Natur künftig Ersatzgeldzahlungen anstatt echte Ausgleichsmaßnahmen vorsieht. Deshalb finden wir: Entweder die Bundesregierung einigt sich auf ein ambitioniertes NatInfG, das als starkes Instrument die Naturschäden ausgleicht. Oder sie wählt eine Alternative, nämlich Artikel 10 aus dem IZG herauszuziehen und dorthin zu überführen, wo er funktionell hingehört: ins NatInfG. Denn klar ist: ohne ein wirksames Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur droht ein Totalschaden für die Natur.“
Pressemitteilung NABU