Nachflugbeschränkungen aufgehoben?

Bundesvereinigung gegen Fluglärm protestiert gegen Einschränkung der Nachtflugbeschränkungen während der Fußball Europameisterschaft in Deutschland
Vom 14. Juni bis zum 14. Juli findet in Deutschland die Fußball Europameisterschaft statt. Wie jetzt bekannt wurde, sollen in diesem Zeitraum an den Flughäfen der Austragungsorte die gelten- den Nachtflugbestimmungen für den Luftverkehr eingeschränkt werden. Zu dieser Maßnahme mussten sich die Städte gegenüber der UEFA im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichten.

In den Turnieranforderungen heißt es u.a., die Flughäfen müssten 24 Stunden vor und nach den Spielen auch nachts in Betrieb bleiben. Das Vorfeld müsse zudem zu den Betriebsspitzen ab einem Tag vor und einem Tag nach dem Spieltag über 100 Flugzeuge sämtlicher Klassen aufnehmen können. Da viele Flüge, insbesondere Abflüge nach dem Spiel, spätabends oder am frühen Morgen des Folgetages stattfinden, wird u.a. formuliert: „Daher ist mit den zuständigen Stellen eine Lockerung der Zeitnischeneinschränkungen und Nachtflugverbote zu verhandeln, um auch diese Flüge pünktlich durchführen zu können.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., die die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern die von Fluglärm geschädigt sind vertritt, protestiert entschieden gegen Eingriffe in die geltenden Nachtflugbestimmungen. „Wir freuen uns auf schöne Spiele bei der Fußball-EM in diesem Sommer. Allerdings drohen die Nächte nach den Spielen für die Anwohner der Flughäfen an den Austragungsorten zum Horror zu werden,“ kritisiert der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Carl Ahlgrimm. „Für die Abendspiele mit Anstoß um 21 Uhr bedeutet eine Aussetzung der Nachtruhe, dass Maschinen erst nach Mitternacht starten werden, um die Mannschaften und Fans zu anderen Spiel- orten zu bringen. Dort muss mit Landungen bis in die Morgenstunden gerechnet werden. Das halten wir für unvertretbar und auch nicht für notwendig,“ begründet Ahlgrimm die Ablehnung der Entscheidung.

Für die Mannschaften sei eine Übernachtung an den Spielorten möglich. Für die Reise der Fans zu anderen Stadien innerhalb von Deutschland sollten ohnehin Sonderzüge das Mittel der Wahl sein. Eine Aushebelung der Nachtflugbestimmungen sei eine unnötige zusätzliche Störung der Nachtruhe der Anwohner des Flughafens und klimapolitisch verfehlt. Noch sind die konkreten Regelungen für die Austragungsorte nicht veröffentlicht. Die Bundesvereinigung fordert die Genehmigungsbehörden zu einer restriktiven Handhabung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen auf, statt den Schutz der Nachtruhe der Anwohner unnötigerweise einzuschränken. Oftmals wurden die Beschränkungen nach langjährigem Ringen zwischen den Genehmigungsbehörden und den Interessensvertretungen der Fluglärmgeschädigten ausgehandelt sowie durch Planfeststellungsbeschlüsse und Gerichte bestätigt. Besonders empört die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, dass die zuständigen Behörden die Vertretungen der Anwohner der Flughäfen und die Fluglärmschutzkommissionen übergehen.

Pressemitteilung Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)

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