EU-Parlament stimmt über Ökodesign-Richtlinie ab
Das Europäische Parlament stimmt am heutigen Dienstag, den 23. April 2024, über das Trilogergebnis zur Erweiterung der Ökodesign-Regeln ab. Damit reagiert das Parlament auf den gleichnamigen Vorschlag der EU-Kommission vom März 2022.
Ziel der Überarbeitung ist es, nachhaltige Produkte in der EU zur Norm zu machen. Produkte sollen länger halten, einfach zu reparieren sein und recycelt werden können. Neben energieintensiven Artikeln wie großen Elektrogeräten, sollen künftig auch weitere Produktgruppen wie Textilien, Schuhe oder Möbel, unter den Anwendungsbereich der neuen Verordnung fallen.
Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europa:„Heute gehen wir als Europäisches Parlament einen entscheidenden Schritt gegen die Ressourcenverschwendung vor und machen nachhaltige Produkte zur Norm.
In Zukunft können Verbraucher*innen darauf vertrauen, dass ihre Produkte wie T-Shirts, Schuhe oder Möbel langlebiger, reparierbar und recycelbar sind. Dafür müssen die Unternehmen nun das Design ihrer Produkte ändern, um die Voraussetzung hierfür zu schaffen.“
Bisher ist für Verbraucher*innen nicht ersichtlich, wie nachhaltig ihr Produkt ist. Das ändern wir jetzt: Mit der Einführung eines digitalen Produktpasses können Kund*innen künftig über einen QR-Code alle relevanten Informationen abrufen. Wir machen also nicht nur die Produkte selbst nachhaltiger, sondern verbessern auch die Transparenz für die Verbraucher*innen.
Es ist ein längst überfälliger Schritt, dass wir der Zerstörung von unverkauften Textilien verbieten wollen. Und wir gehen noch weiter: Auch unverkaufte Elektroprodukte sollen zukünftig nicht mehr zerstört werden dürfen. Das ist eine riesige Ressourcenverschwendung, der wir endlich einen Riegel vorschieben müssen!“
Pressemitteilung SPD im EU-Parlament
Ökodesign-Verordnung: Hallo Langlebigkeit, Tschüss Verschwendung
Krüger: EU setzt auf umweltfreundlichere Produkte / Wer am Markt bestehen will, muss mehr Qualität und Nachhaltigkeit liefern
Heute hat das Europäische Parlament die sogenannte Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) verabschiedet. Sie soll für ein nachhaltigeres Produktdesign, etwa bei Textilien und Möbeln, sorgen. So müssen Hersteller künftig verstärkt auf die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Ressourceneffizienz ihrer Produkte achten. Mit einem digitalen Produktpass sollen Verbraucher*innen außerdem besser über die ökologische Nachhaltigkeit ihres Produktes informiert werden. Die neue Verordnung löst die Ökodesign-Richtlinie ab, welche vor allem Anforderungen an die Energieeffizienz, etwa bei Glühbirnen, stellte. Der NABU begrüßt den heutigen Beschluss nachdrücklich. Für ihn wird damit ein wichtiges Versprechen des Green Deals eingelöst.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die heutige Entscheidung ist eine klare Absage an Verschwendung und Kurzlebigkeit. Sie könnte das Ende von Wegwerfprodukten einläuten. Die Europäische Union nimmt Hersteller in die Pflicht: Wer am Markt bestehen will, muss mehr Qualität und Nachhaltigkeit schaffen, statt immer größerer Produktionsmengen. Das Ja zur Ökodesign-Verordnung ist nicht nur eine gute Nachricht für Verbraucher*innen, die von langlebigeren Produkten profitieren. Sie gibt auch der europäischen Wirtschaft einen wichtigen Anstoß für nachhaltige Innovationen und damit für mehr Wettbewerbsfähigkeit.”
Die Ökodesign-Verordnung ist ein Kernstück des Green Deals. Andere Gesetze nehmen darauf Bezug: So gilt das Recht auf Reparatur beispielsweise nur für Produkte, für die beim Ökodesign Anforderungen an die Reparierbarkeit existieren. Zugleich bildet die Verordnung lediglich ein Rahmenwerk. Konkrete Kriterien für die einzelnen Produktgruppen legt die Europäische Kommission fest. Der NABU erwartet eine schnelle und ambitionierte Umsetzung, gerade für die umweltschädlichsten Produkte, erklärt NABU-Kreislaufwirtschaftsexpertin Anna Hanisch: „Das ist die Chance, endlich Stück für Stück nur noch reparierbare und schadstofffreie Produkte auf den europäischen Markt zu bringen. Eine schnelle Ausarbeitung von konkreten Anforderungen ist essenziell, um das große Potential für Klima, Natur und Verbraucher*innen zu nutzen.“
Pressemitteilung NABU
EU-Ökodesignverordnung greift zu kurz:
Deutsche Umwelthilfe fordert Vernichtungsverbot für alle Neuwaren statt nur für Textilien und Schuhe
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die heute beschlossene EU-Ökodesignverordnung als ersten wichtigen Schritt, um Produkte lange haltbar, reparierbar und recyclingfähig zu machen. Verabschiedet wurden Vorgaben für Elektrogeräte, Schuhe, Textilien, Möbel, Reifen oder Matratzen. Die Maßnahmen gehen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands jedoch nicht schnell und weit genug: Viele Vorgaben sollen erst nach und nach entwickelt werden, wofür es jedoch keinen Zeitplan gibt. Bestimmte Produktgruppen, darunter Fahrzeuge, bleiben unreguliert, ebenso wie illegale Importe über Online-Plattformen. So können die neuen Ökodesign-Anforderungen von vielen Händlern aus Drittstaaten unterlaufen werden. Auch beim beschlossenen Vernichtungsverbot für unverkaufte Produkte sieht die DUH Nachholbedarf: Aktuell gilt dieses nur für Textilien und Schuhe, nicht aber für Elektrogeräte.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Neuwertige Waren und Retouren sollten grundsätzlich nicht vernichtet werden dürfen. Deshalb muss das Vernichtungsverbot auch für Elektrogeräte und andere ressourcenintensive Produkte gelten. Jedes Jahr werden in Europa schätzungsweise 17 Millionen retournierte Artikel entsorgt. Zudem reicht es nicht aus, wenn die Neuware statt in die Verbrennung ins Recycling geschickt werden darf. Wir fordern für alle unverkauften Waren und Retouren eine Verpflichtung, diese erneut zu verkaufen oder zu spenden. Nachdem die EU-Verordnung das versäumt hat, muss Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Vernichtung von Neuware schnellstmöglich in Deutschland verbieten.“
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft ergänzt: „Die Ökodesignverordnung ist zwar ein Anfang, aber letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein im Kampf gegen die enorme Ressourcenverschwendung durch kurzlebige und nicht reparierbare Produkte. Es ist nicht effizient, dass Ökodesign-Kriterien mit großem Aufwand Produkt für Produkt festgelegt werden. Wir brauchen horizontale Vorgaben, die auch für ganze Produktgruppen gelten. So können Regeln zur Verfügbarkeit von Softwareupdates, Ersatzteilen und dem Einsatz von Recyclingmaterial problemlos für alle Elektrogeräte vorgegeben werden.“
Um illegale Importe über Online-Plattformen wie Amazon oder Aliexpress zu verhindern, müssen diese die volle Verantwortung für die bei ihnen angebotenen Produkte übernehmen, wenn kein anderer in der EU ansässiger Akteur haftbar gemacht werden kann. Zudem sollten Online-Plattformen überprüfen müssen, ob Anbieter Hersteller- und Vertreiberpflichten einhalten, wie beispielsweise Verbraucherinformationen oder die korrekte Registrierung von Produkten zur Entsorgung.
Die DUH begrüßt hingegen die Aufnahme von Textilien, Schuhen, Möbeln, Reifen, Matratzen sowie Zwischenprodukten wie Stahl und Eisen in die Ökodesignverordnung. Auch die Einführung eines digitalen Produktpasses sowie neuer Label, etwa zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit, werden den Verbraucherschutz deutlich verbessern.
Pressemitteilung DUH