Auch im Januar steigen die Flugbewegungen am innerstädtischen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ in der regulärem Nachtzeit weiter. Der Deutsche Fluglärmdienst (DFLD) hat über die zehn unabhängig betriebenen Messstellen in Hamburg 511 Nachtflugbewegungen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gezählt. Im Vorjahresmonat waren es noch 457, mithin 54 Starts und Landungen mehr (+12 Prozent).
Außerhalb der regulären Betriebszeit nach 23 Uhr haben im Januar 41 Starts und Landungen die erforderliche Nachtruhe der Bevölkerung gestört. Mit 13 verspäteten Landungen führt Eurowings die Negativliste an, gefolgt von easyJet mit 9 Landungen und Lufthansa mit 6 Landungen. Gegenüber dem Vorjahresmonat mit 51 Flugbewegungen nach 23 Uhr ist die Anzahl leicht zurückgegangen. Die relative Belastung durch den Nachtflugverkehr hat jedoch zugenommen, da die Gesamtflugbewegungen mit 10.501 Starts und Landungen gegenüber dem Vorjahresmonat mit 11.164 zurückgegangen sind, gleichzeitig aber die Anzahl der Nachtflugbewegungen gegenüber dem Vorjahr mehr geworden sind.
„Es zeigt sich einmal mehr, dass freiwillige Selbstverpflichtungen und Versprechungen nicht ausreichen. Es bedarf klarer und verbindlicher Regelungen und finanziell schmerzhafter Sanktionen um dem Missstand der kalkulierten und geschäftsmäßigen Verspätungen Herr zu werden. Das konsequente Nachtflugverbot in der besonders zu schützenden Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr erfüllt genau diesen Anspruch für einen gesundheitsfördernden Schlaf der Bevölkerung. Jede Interessensabwägung muss letztlich zu Gunsten der Unverletztlichkeit der Person ausfallen. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auch die Betroffenen von Fluglärm“, fordert Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW).
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)