Natürliche Infrastruktur darf nicht auf der Strecke bleiben

Angesichts der laufenden Verhandlungen innerhalb der Koalition über das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) und das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur betont der NABU, wie wichtig und zielführend eine Kopplung der beiden Gesetze ist. Der NABU widerspricht damit der Darstellung des Bundeskanzlers, der Naturschutz würde Gesetzesvorhaben und notwendiger Infrastruktur im Wege stehen.

Dazu erklärt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die Verknüpfung der beiden Gesetze wurde zwischen den Koalitionspartnern vereinbart und ist sachlich geboten. Die Union sollte sich an die Vereinbarungen halten und ihre Blockadehaltung gegenüber dem Natürliche-Infrastruktur-Gesetz aufgeben. Wer Infrastruktur beschleunigen will, darf die Natur nicht abhängen. Das Natürliche-Infrastruktur-Gesetz ist kein Beiwerk, sondern die Voraussetzung dafür, dass Deutschland zukunftsfähig bleibt. Werden Infrastruktur-Zukunftsgesetz und Natürliche-Infrastruktur-Gesetz nicht verzahnt, laufen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ins Leere. Die Folge wäre ein weiterer Verlust von wichtigen Ökosystemleistungen, Lebensräume und Arten – mit hohen Kosten für Gesellschaft und Wirtschaft. Moderne Infrastruktur braucht starke Brücken, Schienen und Stromnetze. Sie braucht aber genauso gesunde Wälder, Moore und Flüsse. Beides gehört zusammen.“

Der NABU fordert die Koalitionspartner auf, ihre Differenzen rasch zu überwinden. Nur mit einer starken natürlichen Infrastruktur kann Deutschland klimaresilient, wirtschaftlich leistungsfähig und lebenswert bleiben.

Pressemitteilung NABU

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