Die Grünen haben zur heutigen Bürgerschaftssitzung einen Antrag zur Einhaltung des Natur- und Denkmalschutzes bei Bauvorhaben eingebracht (siehe unten). Sie fordern eine Erhöhung der Kontrolldichte, um Verstöße aufzudecken. Bei mindestens einem Viertel aller Bauvorhaben sollte es Kontrollen geben.
Nach der Novellierung der Bauordnung wurde der Prüfungszwang bei natur- und denkmalschutzrechtlichen Auflagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abgeschafft. Das hat Folgen: Häufig ignorieren Bauherren Naturschutzauflagen, und die Verwaltung überprüft die Einhaltung der Auflagen kaum. Das Fällen von Baumen, Wiederanpflanzgebote, illegale Drainagen oder Verstöße gegen den Denkmalschutz werden zu selten geprüft. Wenn es zu Bußgeldern kommt, können diese meist aus der Portokasse bezahlt werden.
Olaf Duge, stadtentwicklungspolitische Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Die Verletzung von Natur- und Denkmalschutzregeln ist kein Kavaliersdelikt. Verstöße von Bauherren werden selten geahndet – weil es viel zu wenige Kontrollen gibt. Wir fordern deshalb eine Prüfquote von mindestens 25 Prozent. Jeder Bauherr sollte damit rechnen müssen, geprüft zu werden. Die Bußgelder sollten zudem angehoben werden, um dem Natur- und Denkmalschutz mehr Gewicht zu verleihen.“
Hintergrund
Ein Beispiel liefert das Bauvorhaben Immenhorst zwischen dem Naturschutzgebiet Hainesch-Iland und dem Naturdenkmal Timmermoor in Hamburg-Bergstedt. Das Oberverwaltungsgericht hat die einzuhaltenden Naturschutzauflagen als unverzichtbar bestätigt. Eine Überprüfung durch den Bezirk? Gab es nicht. Bußgelder? Fehlanzeige. Naturschutz? Fehlanzeige! (vgl. SKA 20/ 7873). Die gleichen Kontrolldefizite bestehen beim Denkmalschutz. Das darf aus Sicht der Grünen so nicht bleiben.
20-8213 Vernachlässigung von Natur- und Denkmalschutz bei Bauanträgen ei…
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion