Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute im Umweltministerrat klar hinter das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) gestellt.
Dazu kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
“Das heutige Votum der EU-Umweltministerinnen und -minister als Vertretung der 27 EU-Mitgliedsstaaten sendet ein starkes Signal an das bisher zerstrittene Europäische Parlament: Die Abgeordneten sollten sich nicht von ihren Regierungen ökologisch überholen lassen. Vielmehr sollten sie den erheblich verwässerten Gesetzesvorschlag zu alter Stärke verhelfen, um die Wiederherstellung unserer Wälder, Moore und Meere endlich auf den Weg zu bringen. Auf den letzten Metern der Verhandlungen sind nun Lücken, etwa bei der Wiederherstellung freifließender Flüsse oder artenreicher Agrarlandschaften, schnell zu schließen.
Klar ist: Ohne das Nature Restoration Law werden wir die Ziele des Weltnaturabkommens und des Europäischen Green Deals nicht erreichen. Resiliente Ökosysteme sind die beste Versicherung gegen Dürren, Fluten und andere klimabedingte Wetterextreme und existenzielle Grundlage unserer Ernährungssicherheit.”
Raphael Weyland, NABU EU-Experte, ergänzt: “Die Umweltministerinnen und -minister haben sich auch deutlich für eine eigenständige EU-Naturschutzfinanzierung ausgesprochen. Daran werden wir Deutschland bei den Verhandlungen über den EU-Haushalt wie auch beim derzeit verhandelten Bundesnaturschutzfonds gerne erinnern. Deutschland ist nun aufgerufen, sich konkrete Gedanken zur Umsetzung machen, um rechtzeitig mit der Wiederherstellung unserer Ökosysteme loslegen zu können. Um Flächen zu sichern, auf denen Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, ist ein Naturflächengesetz und eine gute Koordination und Zusammenarbeit mit den Ländern notwendig. Das erfordert auch finanzielle Anreize, wie zum Beispiel durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.”
Wie geht es weiter mit den Nature Restoration Law?
Am 27. Juni geht die Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in die nächste Runde. Die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament könnte in der Woche des 10. Juli erfolgen. Hiernach folgen dann unter der Spanischen Ratspräsidentschaft die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament.
Pressemitteilung NABU
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Positionierung des EU-Umweltrats für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und warnt vor Abschwächung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Abstimmungsergebnis des EU-Umweltrats, in dem die EU-Verordnung für die Wiederherstellung der Natur eine wichtige Hürde genommen hat. Die heutige Abstimmung der Mitgliedsstaaten ist trotz langer Verhandlungen und kurzfristiger Änderungen mit großer Zustimmung für die allgemeine Ausrichtung zur Wiederherstellungsverordnung ausgefallen.
Dies kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Die europäischen Umweltministerinnen und -minister haben endlich erkannt: Gesunde Ökosysteme sind unerlässlich für Wirtschaft und Gesellschaft. Entscheidend für diesen Etappensieg auf dem Weg hin zu einer wirksamen EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur waren die Unterstützung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke, sowie eine von über 800.000 europäischen Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld unterzeichnete Petition. Die Bundesregierung muss sich nun gegen weitere Abschwächungen und für das Gelingen der Verordnung einsetzen. Wir fordern, dass der heutige Abstimmungserfolg auch im Umweltausschuss des EU-Parlaments wahrgenommen wird, mit Blick auf die weiterzuführende Abstimmung dort am kommenden Dienstag. Der Ratsentwurf darf nun nicht weiter abgeschwächt werden. Eine wirkungsvolle EU-Verordnung, mit der geschädigte Ökosysteme wieder restauriert werden, ist auch entscheidend für die Glaubwürdigkeit der EU gegenüber internationalen Partnern, beispielsweise Tropenwaldländern wie Brasilien.“
Hintergrund:
Die EU-Verordnung für die Wiederherstellung der Natur (EU Nature Restoration Law) sieht vor, dass bis 2030 auf 30 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit dem Gesetz soll der Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere von Bienen und anderen Bestäubern bis 2030 umgekehrt und komplexe Ökosysteme wiederhergestellt werden. Die rechtsverbindlichen Ziele gelten insbesondere für Ökosysteme, die CO2 speichern oder Naturkatastrophen abschwächen können. Der Ratsentwurf hat nach monatelangen Verhandlungen nun zahlreiche Ausnahmen, Abschwächungen und Flexibilität für Mitgliedsstaaten im Text festgelegt. Dazu gehören wichtige Ziele wie die Wiedervernässung von Mooren, die Wiederherstellung von Wäldern, aber auch der Zugang zu Rechtsmitteln. Nach der heutigen Abstimmung im Umweltrat wird das Gesetz unter der spanischen Ratspräsidentschaft, beginnend am 1. Juli, im Trilog mit Kommission und Parlament verhandelt. Das setzt voraus, dass auch die Verhandlungen in Umweltausschuss und Plenum des Europäischen Parlaments in den kommenden Wochen die Zustimmung zum Gesetz signalisieren.
Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe