Heute (5.4.) hat der Senat den Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung beschlossen, die das bisherige und nicht mehr zeitgemäße Regelwerk von 1948 ablösen soll. Naturschutzverbände, die Landwirtschaftskammer sowie der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg erhalten in Kürze Gelegenheit, zu dieser Entwurfsfassung Stellung zu beziehen. Im Anschluss an dieses Beteiligungsverfahren entscheidet der Senat über den Erlass der neuen Verordnung.
Bäume und Hecken erfüllen in dicht besiedelten Städten wie Hamburg wichtige Funktionen. Sie verbessern das gesamte Stadtklima und erhöhen zugleich deutlich die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Menschen vor Ort. Um die vorhandenen Bäume und Hecken zu erhalten, hat der Hamburger Senat schon im Jahr 1948 die erste deutsche Baumschutzverordnung erlassen. Sie gilt bis heute, ist aber sehr kurz gefasst und nicht mehr zeitgemäß. Um den hohen Standard des Baumschutzes in Hamburg weiterhin zu gewährleisten, sollen nun passgenaue und einheitliche Regelungen das Verwaltungshandeln transparenter machen.
Michael Pollmann, Staatsrat für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Unsere Bäume spenden Schatten, kühlen die Luft, nehmen Regenwasser auf und bieten zahlreichen Tieren ein Zuhause – sie schaffen Lebensqualität! Es ist unsere Aufgabe, sie zu schützen und zu pflegen. Das geltende Regelwerk ist jedoch veraltet. Wir wollen mit der neuen Verordnung eine tragfähige Grundlage schaffen, um die hohen Standards des Baum- und Heckenschutzes in unserer Stadt weiterhin zu gewährleisten. Damit uns das gelingt, streben wir einen breiten Konsens in der Stadt an und beteiligen deshalb die Verbände des Naturschutzes, die Landwirtschaftskammer und den Landesbund der Gartenfreunde. Hamburg ist eine grüne Großstadt – das soll sie gerade auch mit Blick auf unsere Bäume bleiben.“
Für Baumfällungen werden auch zukünftig Ersatzpflanzungen vorzunehmen sein. Ihr Umfang wird nach klaren Regularien bemessen. Sollten Ersatzpflanzungen ganz oder teilweise nicht möglich sein, können auch Ersatzzahlungen verlangt werden. Der Entwurf der Baumschutzverordnung sieht außerdem zahlreiche Erleichterungen vor: Für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen, die Freihaltung öffentlicher Wege von überwachsenden Hecken, die Freihaltung der Gebäudewände von Zweigen und Ästen sowie für bestimmte verkehrssichernde Maßnahmen an Bahnanlagen wird eine Genehmigung nicht erforderlich sein.
Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)