Neue Gebietsausschlüsse bei der Endlagersuche

Zur heutigen (4.11.) Veröffentlichung neuer Gebietsausschlüsse bei der Atommülllagersuche durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Rund vier Jahre hat die BGE nach ihrem ersten Zwischenbericht bis zur Veröffentlichung weiterer Gebietseingrenzungen bei der Atommülllagersuche verstreichen lassen. Mit der heutigen Veröffentlichung hat die BGE einen ersten Schritt hin zu mehr Transparenz im Suchverfahren unternommen, sie muss diesen Weg jetzt kontinuierlich weitergehen. Bei einem kurzen Schulterblick für die Öffentlichkeit darf es nicht bleiben.

Auf den ersten Blick lichtet sich vor allem in der Südhälfte des Landes der Nebel, der über dem Standortauswahlverfahren lag. Für den Norden Deutschlands bietet die neue Kartierung hingegen kaum Erkenntnisse. Insgesamt lässt die Karte weiterhin nur wenig Rückschlüsse auf geeignete Gebiete zu. Dabei hat die bisherige Zurückhaltung der BGE bei der Veröffentlichung von Zwischenergebnissen verhindert, dass sich Menschen konkret von der Atommülllagersuche betroffen fühlen. Entsprechend bleibt das Suchverfahren weitgehend unter dem Radar des öffentlichen Interesses. Der BUND wird die veröffentlichten Arbeitsergebnisse nun im Detail begutachten und entsprechend bewerten.“

Hintergrund:

Am 28. Oktober 2024 hat die kritische Plattform Atommüllreport, zu deren Trägerkreis der BUND gehört, eine über 460 Seiten starke gedruckte Aktualisierung der Bestandsaufnahme zu den Missständen der Atommüllpolitik in Deutschland veröffentlicht: https://www.atommuellreport.de/fachportal-und-datensammlung.html

Pressemitteilung BUND

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