Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherverbände in einem Musterprozess stellvertretend für eine Vielzahl von Betroffenen Ansprüche verbindlich klären. Möglich wird dies durch die dann auch in Deutschland gültige Musterfeststellungsklage (MFK). Egal ob es um manipulierte Motoren im Dieselskandal oder um unzulässige Preiserhöhungen geht – dank der MFK sind Klagen „des kleinen Mannes“ auch gegen Großunternehmen möglich, ohne dass jeder Einzelne mit dem Aufwand und den Kosten eines Verfahrens belastet wird.
Auf einer Informationsveranstaltung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) am 29. Oktober erläutern Expertinnen und Experten die neuen rechtlichen Chancen und geben Hinweise zum neuen Klagerecht.
„In der Vergangenheit wurden Bürgerinnen und Bürgern viele Steine in den Weg gelegt, wenn es darum ging, ihre persönlichen Verbraucherrechte gegen Konzerne durchzusetzen. In diesem ungleichen David-gegen-Goliath-Spiel gibt es künftig mehr Chancengleichheit. Die Musterfeststellungsklage ermöglicht es, persönliche Rechte in Zukunft einfacher, schneller und mit weniger finanziellem Risiko zu verfolgen. Mit der Veranstaltung wollen wir dieses neue Instrument bekannt machen“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.
Produktmängel, manipulierte Motoren, unzulässige Preiserhöhungen – die Liste möglicher Anlässe ist durchaus lang. Durch die MFK wird ermöglicht, dass Verbraucherverbände unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei für Verbraucherinnen und Verbraucher klagen. Die MFK wird immer dann zur Anwendung kommen, wenn viele Personen in gleicher Weise durch einen Verursacher geschädigt worden sind. Der Vorteil für die Verbraucherseite ist, dass Betroffene auf diese Weise in eigener Sache aktiv werden können, ohne mit dem Aufwand und den Kosten des Verfahrens belastet zu werden.
Über die mit der Klage verbundenen Möglichkeiten informiert die BGV die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer kostenfreien Veranstaltung. Nach einer Einführung durch Senatorin Prüfer-Storcks wird Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), zur neuen Klageart vortragen und Tipps und Hinweise zum Anwendungsbereich und Ablauf eines solchen Verfahrens geben. Zudem berichtet er von einem topaktuellen Beispiel: Der Bundesverband hat angekündigt, sofort mit Inkrafttreten der neuen Regelungen als einer der ersten von der neuen Klagemöglichkeit Gebrauch zu machen. In Kooperation mit dem ADAC wird er eine MFK im VW-Dieselskandal einreichen.
Im Anschluss an die Vorträge beantworten neben Müller weitere Expertinnen und Experten aus der Beratungspraxis Fragen aus dem Publikum.
Die Veranstaltung findet am Montag, 29. Oktober 2018, um 18 Uhr im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20457 Hamburg, statt. Eine vorherige Anmeldung ist per E-Mail (kundenschutz(ät)bgv.hamburg.de) oder Telefon (040 42837-3203) erforderlich. Da der Veranstaltungsort nur bedingt barrierefrei ist, bittet die BGV darum, eventuellen Unterstützungsbedarf bei der Anmeldung anzugeben.
Diese und weitere Informationen stehen unter https://www.hamburg.de/kundenschutz/11632202/infoveranstaltung-musterfeststellungsklage/ zur Verfügung.
Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz