„Neue Schuldenregeln sind gute Nachrichten für Hamburg

… aber sie dürfen nur der Anfang sein“
Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert heute in der Aktuellen Stunde die auf Bundesebene beschlossene Änderung der Schuldenbremse und das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt die zusätzlichen Investitionsspielräume ausdrücklich – fordert vom Bundestag aber zugleich eine umfassende Reform der Schuldenbremse, um Zukunftsinvestitionen dauerhaft möglich zu machen.

Dazu Dennis Paustian-Döscher, Abgeordneter der Grünen Fraktion Hamburg: „Wer morgen gut leben will, muss heute entschlossen investieren – in klimafreundliche Energie, moderne Infrastruktur, ein robustes Bahnnetz, gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch in unsere Sicherheit. Hamburg hat in den vergangenen Jahren solide gehaushaltet und konnte bereits mehr investieren als viele andere Bundesländer. Von den neuen Möglichkeiten auf Bundesebene werden wir dennoch profitieren. Denn genau solche Spielräume haben wir vor rund einem Jahr mit einem rot-grünen Antrag in der Bürgerschaft eingefordert. Dass die Union jetzt über ihren Schatten gesprungen ist und gemeinsam mit SPD und Grünen im Bund eine Öffnung der Schuldenbremse ermöglicht hat, ist überfällig und ein wichtiges Signal. Aber klar ist auch: Die Probleme liegen seit Langem auf dem Tisch. Der Investitionsstau ist riesig: in Schulen, im Nahverkehr, beim Klimaschutz. Einzelne Sondervermögen und vorübergehende Ausnahmen reichen da nicht aus. Sie dürfen nur der Anfang sein. Für echte Generationengerechtigkeit braucht es eine grundlegende Reform der Bundesschuldenbremse – und die muss noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden, damit zukunftsfähiges Investieren dauerhaft möglich wird.“

Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion (9.4.)


Aktuelle Stunde:
Schuldenbremse und Sondervermögen ermöglichen endlich dringend notwendige Zukunftsinvestitionen in Bund und Ländern

Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert in der heutigen Aktuellen Stunde über die große Bedeutung der reformierten Schuldenbremse und des neugeschaffenen Sondervermögens Infrastruktur für den Bund und für Hamburg. Die SPD-Fraktion hat das Thema unter dem Titel „Endlich: Überfällige Reform der Schuldenbremse macht den Weg frei für dringend notwendige Zukunftsinvestitionen in Bund und Länder“ angemeldet. Die durch die Änderung des Grundgesetzes ermöglichte Reform der Schuldenbremse und die Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur werden nun wichtige Zukunftsinvestitionen des Bundes, der Länder und damit auch in Hamburg möglich. Zuletzt hatten die Hamburger Regierungsfraktionen im Frühjahr 2024 ein entsprechendes Investitionspaket und eine Reform der Schuldenbremse gefordert.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die bisherige starre Schuldenbremse war zuletzt eine gefährliche Zukunftsbremse für unser Land. Sie gefährdete und verhinderte dringend notwendige Inventionen in moderne Verkehrsinfrastruktur, klimaneutrale Energieversorgung und Klimaschutz, in Wissenschaft und Forschung, Digitalisierung sowie in die Transformation unserer Wirtschaft. Endlich ermöglicht die längst überfällige Reform der Schuldenbremse notwendige Zukunftsinvestitionen in Bund und Ländern. SPD, Grüne und CDU/CSU haben damit im Bund eine wichtige und zukunftsweisende Entscheidung zum Wohle unseres Landes getroffen. Die jüngsten weltpolitischen Entwicklungen, die wirtschaftliche Stagnation in Deutschland, die erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe bei der Infrastruktur – Dies alles zeigt die große Notwendigkeit großer struktureller Entscheidungen, um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und den Wohlstand kommender Generationen zu sichern. Mit der erfolgten Grundgesetzänderung durch Bundestag und Bundesrat ist ein erster äußerst wichtiger Schritt gelungen, den OECD, EU-Kommission und selbst Bundesbank sowie führende Wirtschaftsinstitute lange gefordert hatten. Als SPD haben wir im Bund und in der Hamburgischen Bürgerschaft wiederholt eine Reform der Schuldenbremse und ein Sondervermögen gefordert. Es ist gut, dass die Union nun auch zu diesem überfälligen Schritt bereit war. Besser und ehrlicher wäre es gewesen, diese Notwendigkeit schon vor der Bundestagswahl offen anzuerkennen und zu handeln. Wir richten den Blick nun nach vorne: Wir sollten die durch die Grundgesetzänderung beschlossenen engen zusätzlichen finanzpolitischen Spielräume für die Länder auch in Hamburg möglich machen. Gemeinsam sollten wir darauf drängen, dass der Bund nun zügig die für Hamburg wichtigen Finanzmittel bereitstellt, Planungen vorantreibt und den Hamburger Hafen aufgrund seiner bundesweiten Bedeutung endlich ausreichend unterstützt. Zudem muss klar sein: Neben ausreichenden Finanzmitteln bedarf es weiterer grundsätzlicher Reformen hinsichtlich des Bürokratieabbaus sowie deutliche Planungs- und Durchführungsbeschleunigungen. Hamburg ist und bleibt auch hier Impulsgeber.“

Pressemitteilung SPD Bürgerschaftsfraktion (9.4.)


Reform der Schuldenbremse: Änderung der Hamburgischen Verfassung sichert Bundesregelung rechtlich ab

Die Neuregelung der Schuldenbremse auf Bundesebene hat auch in den Ländern die Möglichkeit einer strukturellen Kreditaufnahme ermöglicht. Um diese ins Landesrecht wirkende Regelung rechtssicher festzuschreiben, schlagen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen eine Änderung der Hamburgischen Landesverfassung vor (siehe Anlage). Über den rot-grünen Antrag debattiert die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 24. April.

Dazu Milan Pein, Abgeordneter der SPD-Fraktion Hamburg: „Mit der Grundgesetzänderung hat der Bund erstmals auch den Ländern eine begrenzte strukturelle Kreditaufnahme ermöglicht. Uns geht es jetzt vor allem um eine rechtssichere Umsetzung dieser Bundesregelung in Hamburg. Deshalb schlagen wir eine gezielte Anpassung der Landesverfassung vor. Der Grundsatz der Schuldenbremse bleibt bestehen – der Haushalt soll weiterhin grundsätzlich ohne neue Schulden auskommen. Eine Kreditaufnahme ist nur im Ausnahmefall und unter engen gesetzlichen Vorgaben möglich, sobald das noch ausstehende Bundesgesetz in Kraft tritt.“

Dazu Dennis Paustian-Döscher, Abgeordneter der Grünen Fraktion Hamburg: „Mit der Verfassungsänderung stellen wir sicher, dass Hamburg bei künftigen Haushalten rechtlich auf sicherem Fundament steht – sobald das Bundesgesetz zur Verteilung der Kreditspielräume in Kraft tritt. Die Änderungen im Grundgesetz eröffnen neue Möglichkeiten, die auch für Hamburg relevant sein werden. Wichtig ist aber: Die Länderschuldenbremse bleibt im Grundsatz bestehen – künftig jedoch mit mehr Flexibilität, wie wir es seit langem fordern. Die Menschen in Hamburg können sich darauf verlassen, dass wir auch weiterhin mit Augenmaß und Verantwortung haushalten. An dieser Haltung ändern auch neue Schuldenregeln nichts.“

Pressemitteilung rot-grüne Bürgerschaftskoalition

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