Neue Unterlagen Elbvertiefung: Veraltete Modellannahmen

Das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF stellt nach einer ersten Durchsicht der heute (5.3.) veröffentlichten ergänzenden Unterlagen zur umstrittenen Elbvertiefung fest, dass wesentliche Planungsgrundlagen auf veralteten Daten basieren.

 

Entscheidend ist die Frage, wie der zukünftige Lebensraum für die weltweit nur noch in Hamburg vorkommende Art Schierlings-Wasserfenchel in den Absetzbecken der Billwerder Bucht in Bezug auf die zu erwartenden Wasserstände modelliert werden muss. Hierzu, greifen die Planer auf die veralteten Unterlagen aus den Jahren 2010 und älter zurück.

Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF sehen darin eine Missachtung entsprechender Standards, die auch seitens des Bundesverwaltungsgerichtes als notwendig erachtet werden. „Insbesondere wenn es um besonders geschützte Arten und Lebensräume wie hier an der Tideelbe geht, müssen die Unterlagen und Methoden den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen“, so die Umweltverbände BUND, NABU und WWF (siehe auch BVerwG Entscheidung Halle-Westumfahrung; 9 A 20.05). Das ist hier nachweislich nicht der Fall. So wird für den Ist-Zustand der Tideelbe auf eine veraltete Topographie aus 2010 zurückgegriffen und keine neue langfristige 3-D-Modellierung zu den Auswirkungen der geplanten Elbvertiefung vorgenommen, obwohl dies mittlerweile möglich ist. Die zugrunde gelegte Modellierung stammt aus dem Jahr 2006. Für die Wuchsstandorte des Schierlings-Wasserfenchels ist die Entwicklung der Wasserstände (Mittleres Tidehochwasser) von entscheidender Bedeutung.

Seitens der Behörden stehen noch zwei weitere Gutachten aus, in denen es um Fragen der drohenden Versalzung und die Eignung von Ausgleichsflächen in Niedersachsen geht. Diese Gutachten sollen offenbar erst in den nächsten Tagen kommen.

„Nach erster Durchsicht überzeugen die neuen Planunterlagen insbesondere wegen der überholten Modellannahmen nicht. Die Umweltverbände haben im Vorfeld insbesondere zwei Dinge gefordert: Zum einen muss die Planergänzung in einem Gesamtkonzept darlegen, wie die Beanstandungen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Ausgleichskonzeption ausgeräumt werden sollen. Zum anderen haben wir aufgrund der aktuellen Veränderungen an der Tideelbe eine Neuberechnung der Auswirkungsprognose der geplanten Elbvertiefung durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) als dringend erforderlich angesehen. Nun stellen wir fest, dass beide Kritikpunkte nicht aufgegriffen worden sind“, so die Umweltverbände BUND, NABU und WWF.

Die Verbände werden in den nächsten Wochen die umfangreichen Unterlagen (insgesamt 68 Einzeldokumente) genau prüfen und ihre fachliche Stellungnahme, die bis zum 04. Mai 2018 vorliegen muss, erarbeiten. Danach erfolgt die Aufstellung eines Planergänzungsbeschlusses, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können.

Pressemitteilung BUND HH

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