Flughafenbetrieb in Hamburg ist eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung!
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 10.10.2018 neue Leitlinien für Umgebungslärm veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien ist es, der Politik in Europa klare Empfehlungen für den Schutz der Gesundheit zu geben. Für Fluglärm empfiehlt die WHO, dass der Dauerschallpegel (Lden) am Tag auf weniger als 45 dB und in der Nacht auf weniger als 40 dB reduziert werden sollte, weil Fluglärm oberhalb dieser Werte mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen bzw. mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist.
Die Leitlinien enthalten deutliche Belege dafür, dass Lärmbelastung zu den wichtigsten umweltbedingten Gefahren für die körperliche und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung in der Europäischen Region zählt.
Der BUND Hamburg hat für den Fluglärmreport 2017 die zwölf offiziellen Fluglärmmessstellen über einen Zeitraum von fünf Jahren, von 2013 bis 2017, ausgewertet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass lediglich an einer Messstelle der Tagesgrenzwert der WHO von 45 dB eingehalten wird. In der Nacht sind es bei 40 dB immerhin vier von zwölf Messstellen die den Grenzwert einhalten. Die Stationen mit den höchsten Nachtlärmindizes sind die innerstädtischen Messstellen in Fuhlsbüttel mit 57 dB, Langenhorn mit 52 dB und Stellingen mit 51 dB.
„Der innerstädtische Verkehrsflughafen ‚Helmut Schmidt‘ ist eine dauerhafte Gefahr für die körperliche und psychische Gesundheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und weit im Umland von Schleswig-Holstein und Niedersachsen“, stellt Martin Mosel, Sprecher des BUND Arbeitskreis Luftverkehr und der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) besorgt fest. „Mit seinen massiven Lärmemissionen 18 Stunden täglich bis in die späte Nacht- und Schlafzeit greift der Flugbetrieb in erheblichem Umfang in das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Menschen ein. Aktuell wird dieser Negativtrend durch die steigende Entwicklung des Nachtflugbetriebs noch weiter befeuert. Es ist völlig unverantwortlich die Kapazitäten im Luftverkehr deutlich erhöhen zu wollen und dabei die gesundheitlichen Gefahren für die Menschen völlig unbeachtet zu lassen“, betont Mosel den fatalen Missstand.
„Der Flugbetrieb nach 22 Uhr muss jetzt in Hamburg mit Sofortmassnahmen heruntergefahren und das Betriebszeitenende um 23 Uhr regelhaft durchgesetzt werden“, fordert Mosel.
Hintergrund:
In den 273 Nächten von Januar bis September 2018 gab es am innerstädtisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ lediglich 31 Nächte ohne Starts und Landungen von Linien- und Touristikfliegern außerhalb der offiziellen Betriebszeit. Die rechtlich festgeschriebene Nachtflugbeschränkung wurde nur in jeder neunten Nacht eingehalten. Dies entspricht einer minimalen Regelkonformität von 11,3 %. In 39 Nächten fanden sogar noch nach 24 Uhr Flugbewegungen statt. Im Vergleichsjahr 2013 fanden von Januar bis September am „Helmut Schmidt-Airport“ zwischen 23 Uhr und 6 Uhr insgesamt 351 Starts und Landungen von Linien- und Touristikfliegern statt. Im Jahr 2018 sind es im selben Zeitraum bereits 1.014. Dies bedeutet, dass sich das Verspätungsübermaß nahezu verdreifacht hat.
Am ‚Helmut Schmidt-Airport‘ sind Starts und Landungen nach 23 Uhr nur dann zulässig, wenn die nächtliche Verspätung unvermeidbar ist. Acht von zehn dieser Flugbewegungen passieren aber aus nichtigen Gründen, z.B. Fehlplanungen der Fluggesellschaften mit zu kurz bemessenen Standzeiten, chronische Überlastungen des europäischen Luftraumes, Unpässlichkeiten der Flugbesatzung. Dies bedeutet, von den bisher im Jahr 2018 außerhalb der offiziellen Betriebszeit produzierten 1.014 Starts und Landungen hätten 866 nicht stattfinden dürfen.
Den BUND-Fluglärmreport 2017 finden Sie hier
>>> https://www.bund-hamburg.de/service/publikationen/detail/publication/bund-fluglaermreport-fuer-das-jahr-2017/
Die aktuellen Belastungskennzahlen zum 30.09.2018 finden Sie hier
>>> http://www.baw-fluglaerm.de/files/PDFs/BAW_Auswertung-Nachtfluege_HAM_1101-1809.pdf
Pressemitteilung Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW)