Neues Klimaschutzprogramm: Prinzip Hoffnung?

Das heute vom Kabinett verabschiedete Klimaschutzprogramm 2026 wird nach Aussage von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) im Jahr 2030 zusätzliche gut 25 Millionen Tonnen CO2 einsparen und so den gesetzlichen Verpflichtungen durch das Klimaschutzgesetz nachkommen.

 

Der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace, Martin Kaiser, sieht in diesem Programm verpasste Chancen und optimistische Annahmen:

“Mit diesem Klimaschutzprogramm setzt die Bundesregierung eher auf Hoffnung als Gewissheit. Die nötigen CO2-Einsparungen bis 2030 sind knapp und optimistisch kalkuliert. Der stärkere Ausbau der Windenergie an Land etwa ist sehr zu begrüßen. Doch er wird seine Klimawirkung nur entfalten, wenn die Energiewende nicht an anderer Stelle von der Bundeswirtschaftsministerin ausgebremst wird. Im Verkehr hingegen fehlen längst überfällige Schritte wie ein Tempolimit. Das allein könnte jetzt sofort mehr CO2 einsparen als alle heute beschlossenen Verkehrsmaßnahmen im Jahr 2030 zusammen.

Umweltminister Schneider unterstreicht zurecht, dass jedes nicht verbrauchte Barrel Öl unser aller Geldbeutel schont, dass jeder eingesparte Liter Gas Deutschland unabhängiger macht von schwankenden Preisen und erpresserischen Lieferanten. Gerade deshalb ist es völlig unverständlich, dass die Bundesregierung die Menschen jetzt nicht mit einer klugen Politik konsequent weg lenkt von fossilen Gasheizungen und Autos, die Benzin und Diesel verbrennen. Die aktuellen Pläne, das Heizungsgesetz zu entkernen und das beschlossene Verbrenner-Aus zu verwässern, müssen sofort gestoppt werden. Sonst wird dieses Klimaschutzprogramm seine Ziele nie und nimmer erreichen. Nur starker Klimaschutz macht Deutschland sicher und schützt die Freiheitsrechte der jungen Generation, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat.”

Pressemitteilung Greenpeace


Rechtswidriges Klimaschutzprogramm: Deutsche Umwelthilfe wird Bundesregierung durch Vollstreckungs- und neues Klageverfahren zu weiteren Maßnahmen wie ein Tempolimit zwingen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm als unzureichend und rechtswidrig. Trotz einer Klimaschutzlücke und dringendem Handlungsbedarf gerade in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landwirtschaft und Landnutzung legt die Bundesregierung kein Programm vor, das die gesetzlichen Klimaziele realistisch erreicht. Laut Expertenrat weist das Klimaschutzprogramm erhebliche Mängel auf: So sei ein wesentlicher Anteil der Maßnahmen und deren Einsparpotential nicht nachvollziehbar, die Bundesregierung rechne mit veralteten Prognosen und überschätze die Einsparwirkungen ihrer Maßnahmen. Die DUH beantragt daher im laufenden Vollstreckungsverfahren für den Klimaschutz im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nun die Androhung von Zwangsgeld und wird ein weiteres Vollstreckungsverfahren aufgrund des vor dem Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar 2026 gewonnenen Urteils einleiten – sollte die Bundesregierung nicht das auch nach Ansicht des Expertenrats unzureichende Klimaschutzprogramm nachbessern. Zudem wird die DUH eine neue Klimaschutzklage gegen die Bundesregierung erheben auf Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2040.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit Taschenspielertricks lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Im vergangenen Jahr ist der Rückgang der Klimagasemissionen zum Stillstand gekommen. Im Verkehrs- und Gebäudebereich steigen die Emissionen sogar an. Wir werden zusätzliche Maßnahmen wie ein Tempolimit und ein Stopp der Subventionierung von Dieselkraftstoff und Verbrenner-Pkw im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens sowie einer neuen Klimaklage durchsetzen, sollte die Bundesregierung diesen Plan nicht kurzfristig nachbessern. Statt Recht und Gesetz zu befolgen und die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Klimaziele einzuhalten, schützt sie mit diesem Programm die Profitinteressen der fossilen Auto- und Energiekonzerne. Das ist nichts anderes als fortgesetzter Klimarechtsbruch.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das ist klimapolitische Brandstiftung mit Ansage. Ausgerechnet im Gebäudesektor, in dem die Wärmewende ohnehin hinterherhinkt, räumt die Bundesregierung das zentrale Steuerungsinstrument ab. Wer die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes schleift, sorgt nicht für Entlastung, sondern für mehr Emissionen, mehr Unsicherheit und am Ende höhere Kosten für alle. Gleichzeitig führen uns globale Krisen und Kriege drastisch vor Augen, welcher Wahnsinn es wäre, die fossile Abhängigkeit im Heizungskeller weiter zu zementieren. Die Bundesregierung kann uns nicht sehenden Auges in steigende Preise und neue Abhängigkeiten treiben. Das ist kein Politikwechsel, sondern ein Rückschritt auf Kosten von Klima und Verbrauchern. Was es stattdessen braucht, ist klar: Die 65-Prozent-Regel muss bleiben, gekoppelt an eine schnelle kommunale Wärmeplanung. Dazu fordern wir eine gezielte Förderung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie klare Investitionen in Effizienz, Wärmepumpen und Wärmenetze. Nur so gelingt die Wärmewende – sozial gerecht, planbar und unabhängig von fossilen Krisen.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Bereits 2024 wurde rechtskräftig festgestellt, dass die Bundesregierung im Landnutzungssektor nachbessern muss. Bis heute ist zu wenig für wirksamen Klimaschutz in unseren Wäldern, Feldern und Mooren passiert. Deswegen benötigen wir dringend zusätzliche Investitionen in die Renaturierung kohlenstoffspeichernder Ökosysteme und naturnahe Wälder. Dass die Bundesregierung eine Sonderausschreibung für die Windenergie an Land auf den Weg bringen möchte, ist dagegen ein gutes Signal. Allerdings sind Sonderausschreibungen nutzlos, wenn der Ausbau der Windenergie, wie von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche geplant, mit neuen Schikanen und Auflagen für den Netzanschluss Erneuerbarer-Energien-Anlagen hintenrum wieder ausgebremst wird. Glaubwürdig wird die Ankündigung neuer Ausschreibungen deshalb erst, wenn der Bundeskanzler Frau Reiches klima- und verbraucherfeindliche Vorschläge stoppt.“

Remo Klinger, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter der DUH: „Dieses Klimaschutzprogramm wird eine gerichtliche Überprüfung nicht überleben. Der Expertenrat hat es bereits verworfen. Die Rechtsfragen sind höchstrichterlich geklärt. Danach dürfen keine unrealistischen Annahmen zugrunde gelegt werden. Genau das tut das Klimaschutzprogramm aber.“

Pressemitteilung DUH


Regierung Merz ohne Krisenplan: Klimaschutzprogramm bereits Makulatur

Zum heute vorgestellten Klimaschutzprogramm der Bundesregierung erklärt Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Energiekrise spitzt sich zu und zeigt deutlicher denn je: Es braucht rasches, zupackendes Handeln. Nur so können wir uns aus der fossilen Abhängigkeit befreien und die wirtschaftlichen und sozialen Risiken minimieren. Klimaschutz und der naturverträgliche Ausbau der Erneuerbaren müssen jetzt forciert werden. Mit dem Klimaschutzprogramm wird die Bundesregierung weder diesen Herausforderungen gerecht, noch erfüllt sie den gesetzlichen Auftrag, die Klimaziele 2030 und 2040 zu erreichen. Kanzler Merz geht mit seiner Politik auf Kollisionskurs mit dem Klima, statt Lösungen für die Krisen unserer Zeit zu liefern.

Das Klimaschutzprogramm ist schon bei Beschluss Makulatur. Regierungspläne – wie zum weiteren Heizen mit Gas und Öl und das Aufweichen der CO2-Vorgaben für Pkw – verschärfen das Problem, sind aber im jetzt vorgelegten Programm noch gar nicht abgebildet. Wirksame Maßnahmen für das Umsteuern bei Gebäuden und Verkehr fehlen. Wir erwarten eine schnelle Kurskorrektur.“

Graichen zur Energiewende und Windkraft-Ausbau: „Die Energiewende hat bisher für den Großteil der CO2-Minderung gesorgt. Aber der Windkraft-Ausbau hinkt den gesetzlichen Zielmarken deutlich hinterher. Die geplanten Sonderausschreibungen von 12 Gigawatt (GW) Wind-an-Land sind ein guter erster Schritt, aber absolut nicht ausreichend, denn sie füllen nur die bereits 2026 klaffende Lücke. Um jedoch die drohende Lücke beim Offshore-Ausbau sowie die Klimaschutzlücke aufzufangen, bräuchte es mindestens zusätzliche fünf GW Zubau jährlich. Ministerin Reiche plant stattdessen den Erneuerbaren-Ausbau komplett auszubremsen und damit die Grundlage für die Krisenfestigkeit unserer Energieversorgung und bezahlbare Energiepreise für Wirtschaft und Verbraucher*innen zu kappen.“

Graichen zum Gebäude- und Verkehrssektor: „Im Gebäudesektor fehlt eine Antwort darauf, wie der Sanierungsstau verlässlich und sozialverträglich aufgelöst und die Wärmewende abgesichert werden soll. Die geplanten Klein-Klein-Maßnahmen reichen hier nicht annähernd aus. Zu viel wurde zu lange verschleppt und die Rückschritte im Heizungskeller verschärfen den Handlungsdruck. Auch schnell wirksame Maßnahmen wie ein generelles Tempolimit auf Autobahnen fehlen komplett. Unterstützungen für E-Autos sollten sich auf kleine, sparsame Fahrzeuge beschränken und durch die Einführung eines Bonus-Malus-Systems finanziert werden, statt aus Steuergeld.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung ist durch das Klimaschutzgesetz (§9 KSG) verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Amtsübernahme ein Klimaschutzprogramm (KSP) vorzulegen, das Deutschland sicher auf Klimakurs bringt. Erstmals muss dabei neben dem Zwischenziel 2030 auch das Jahr 2040 mit Maßnahmen abgebildet werden. Das Programm bezieht sich auf die veralteten Projektionsdaten von 2025 und bezieht aktuelle politische Beschlüsse nicht in die Planung ein. Der Expertenrat für Klimafragen weist in seinem Gutachten zum KSP außerdem darauf hin, dass die Klimaschutzwirkung der genannten Maßnahmen deutlich überschätzt wird und geht davon aus, dass die Klimaschutzziele 2030 und 2040 nicht erreicht werden; ebenso wenig die europäisch verbindlichen Sektorziele für Gebäude und Verkehr bis 2030.

Die UBA-Projektionen 2026 zeigen, dass bis 2040 deutlich mehr Treibhausgasemissionen verursacht werden als gesetzlich erlaubt ist. Sie zeigen zudem, dass sich die Lücke auch zum 2030-Ziel noch einmal um fünf Millionen Tonnen CO2 vergrößert hat; nicht zuletzt, weil bei Gebäuden und Verkehr die Emissionen stagnieren, bzw. sogar wieder gestiegen sind. Die Daten beziehen auch aktuelle Entwicklungen zur Abschwächung der Klimapolitik nicht ein.

Nach Berechnungen des Öko-Instituts würden allein die von Union und SPD geplanten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz dazu führen, dass sich die schon heute bestehende Lücke von 25 Millionen Tonnen Treibhausgasen im Jahr 2030 um fünf bis acht Millionen Tonnen und im Jahr 2040 um 14 bis 22 Millionen Tonnen vergrößern könnte. Die Summe der Jahresemissionen bis 2040 könnte um 108 bis 172 Millionen Tonnen steigen und damit vom verbindlich vorgegebenen Emissionsbudget noch weiter abweichen. Durch weitere Pläne – wie das von Ministerin Reiche geplante Ausbremsen der Erneuerbaren Energien durch die Entwürfe zum EEG und Netzpaket, die Verzögerungen des EU-Emissionshandels für den Gebäude- und Verkehrsbereich und die Senkung der Luftverkehrssteuer – werden die Treibhausgasemissionen zusätzlich steigen und die in den Projektionen abgebildete Lücke für 2040 vergrößern.

Auch das Verfehlen des Ziels in 2030 ist vor diesem Hintergrund bereits absehbar. Neben nationalen Zielen gelten für 2030 außerdem die europäischen Vereinbarungen zur Lastenverteilung beim Klimaschutz (EU Effort Sharing Regulation). Die darin festgelegten Obergrenzen für Treibhausgasemissionen der Jahre 2021 bis 2030 in den Sektoren Gebäude und Verkehr werden laut Projektionsbericht 2026 um 255 Millionen Tonnen CO2 überschritten.

Den klimawissenschaftlichen Erkenntnissen zur sich deutlich beschleunigenden Klimakrise werden diese Anforderungen darüber hinaus grundsätzlich nicht gerecht. Das Klimaschutzgesetz, das 2024 abgeschwächt wurde, bietet nicht die adäquaten Mechanismen, damit die Bundesregierung rechtzeitig nachsteuert. Deshalb hat der BUND gemeinsam mit dem SFV und anderen Umweltorganisationen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Pressemitteilung BUND


„Das Klimaschutzprogramm ist nur so stark wie seine Umsetzung“
Schur: Maßnahmen dürfen kein Lippenbekenntnis bleiben / Glaubwürdige Klimapolitik braucht klare Leitplanken in allen Sektoren

Das Bundesumweltministerium hat heute das neue Klimaschutzprogramm (KSP) veröffentlicht. Der NABU bewertet die Maßnahmen als wichtigen Schritt, mahnt aber gleichzeitig, dass konsequente Umsetzung entscheidend ist. Pauline Schur, NABU-Teamleiterin Klima & Verkehr, kommentiert:

„Dass das Klimaschutzprogramm jetzt vorliegt, ist richtig und wichtig. Klar ist: Kein Weg führt am Klimaschutz vorbei. Die aktuelle fossile Krise zeigt einmal mehr: Wir müssen schnell unabhängig von Öl- und Gasimporten werden.

Gleichzeitig fällt es schwer, den heutigen Optimismus des Bundesumweltministeriums zu teilen. Erst gestern hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die Klimaziele offen infrage gestellt. Durch aktuelle Regierungsvorhaben drohen Rückschritte beim Ausbau erneuerbarer Energien, beim Heizen und im Verkehr. Das zeigt auch: Lücken im Klimaschutz lassen sich leichter aufreißen als schließen.

Das Programm ist daher nur so viel wert wie seine konsequente Umsetzung. Es darf keine bloße Absichtserklärungen bleiben oder durch gegenläufige Maßnahmen untergraben werden. Glaubwürdige Klimapolitik braucht klare Leitplanken: ambitionierte Flottengrenzwerte und ein echtes Flottenziel für batterieelektrische Mobilität, ein klares Bekenntnis zu emissionsfreien Lkw, konsequenter Ausbau erneuerbarer Energien, Abbau klimaschädlicher Subventionen und eine verlässliche Transformation der Industrie. Ernst gemeinter Klimaschutz braucht ernst gemeinte Maßnahmen.“

Pressemitteilung NABU

Dieser Beitrag wurde unter Klima / Energie / Umwelt veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.