Neuigkeiten aus dem ÜSG Berner Au

BerneÜSG-IniWährend die Festlegung der ÜSG (Überschwemmungsgebiete) seitens der BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) offiziell mmer noch „vorläufig“ ist, wurden die betroffenen Grundstücksbesitzer über den Amtlichen Anzeiger und die Homepage der BSU um Stellungnahme zu den Ihre Grundstücke betreffenden Planungen gebeten.
Zunächst dachten die Mitglieder der Bürgerinitiative die Berner Au käme in den umfangreich veröffentlichten Unterlagen gar nicht vor. Die angewendeten Stichwortsuchprogramme blieben erfolglos. Zähe Detektivarbeit förderte zu Tage, dass sie nach dem falschen Stichwort gesucht hatten: die Berner Au versteckt sich hinter dem
„Oberflächenwasserkörper AL 13“. Dieser umfasst die Stellau, die Berner Au und einen
Abschnitt der Wandse (sh. CIS LF No 8: „allgemeinverständlich, für ein breites Publikum“).
Um der BSU und der FGG Elbe die Beantwortung der Stellungnahmen zu erleichtern,
haben die Mitglieder der Bürgerinitiative Berner Au eine gemeinsame Stellungnahme
zum Entwurf des HWRM-Plans der FGG Elbe sowie zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans eingereicht. 146 Anwohner*innen aus dem Überschwemmungsgebiet im Oberlauf der Berner Au haben diese unterzeichnet.
Die wesentlichen Punkte der Stellungnahme sind:
1. Im CIS Leitfaden No. 8, Public Participation, Praxisleitfaden zur schriftlichen Anhörung für die Richtlinie, S. 54, Punkt 3. heißt es:
„Die die Anhörung betreffenden Unterlagen (Zeitplan, Arbeitsprogramm, wichtige
Wasserbewirtschaftungsfragen, Entwurf des Bewirtschaftungsplans) sollten so ein-
fach und prägnant wie möglich sein (einschließlich einer zweiseitigen Zusammenfassung der wichtigsten Fragen, zu denen Stellungnahmen eingeholt werden);
Zusammenfassungen für ein breiteres Publikum sollten erstellt werden.“
Der Beteiligungsprozess sollte Vertrauen, Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit, Respekt,
Einbeziehung und positive Einstellung fördern (siehe Seite 79).
Eine solche allgemein verständliche Zusammenfassung liegt nicht vor !

Nicht nur die EU, auch Hamburg sieht eindeutig Beteiligungsverfahren betroffener
Bürger vor. Zum Beispiel in den Broschüren „Hamburg macht Pläne“, im „Leitfaden
Bürgerbeteiligung: Hamburg gemeinsam gestalten“ oder der „Stadtwerkstatt, auf
Dialoge bauen“.
Am 05.05.2015 gab es eine Informationsveranstaltung zum Beteiligungsverfahren in
Dessau!
Diese wurde übergreifend für die zehn Bundesländer der FGG Elbe
veranstaltet. Ob auch Bürger, die weder Politiker noch Mitglied der Verwaltung sind
anwesend waren, wird nicht erwähnt.
2. Die Datenberge müssen verständlich zusammengefasst werden.
Tausenden von Seiten technischer Fachliteratur verhindern das Mitwirken der
Betroffenen. Es ist nicht ersichtlich, welche Inhalte die Berner betreffen.
Ein übersichtlicher HWRMP (HochWasserRisikoManagemantPlan) für Hamburg muss
erstellt werden. Aus diesem muss für jedes Oberflächengewässer eindeutig ersichtlich
sein, welche Maßnahmen erforderlich, bereits realisiert oder geplant sind.
3. Bis heute gibt es keine Antwort auf die Stellungnahmen aus 2014
Die Berner Au ist Bestandteil der Regenwasserinfrastruktur, d. h. hier ist ein Überflutungsschutz nach RISA erforderlich, nicht die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet!
Die der Berechnung zugrunde gelegten Daten werden den Betroffenen vorenthalten,
obwohl diese Ihnen laut EU-Leitfaden und Transparenzgesetz zustehen.
Die angekündigte Neuberechnung der Überschwemmungsgebiete ist noch nicht
fertig gestellt. Die Grundlagen und der Arbeitsplan dafür wurden wieder hinter
verschlossenen Türen festgelegt (sh.1.).
Diese Daten und die Antworten auf Einwände sind aber eine notwendige Voraussetzung für erneute qualifizierte Stellungnahmen und weitere Diskussion der Pläne.
Die Bürgerinitiative fordert Senat und Verwaltung auf
– die eigenen Grundsätze zur Beteiligung der Öffentlichkeit umzusetzen.
– den EU-Vorgaben im Beteiligungsverfahren nachzukommen.
– einen verantwortlichen Ansprechpartner zur Beantwortung aller Fragen zu
benennen.

Berner Au Stellungnahme_HWRM
Pressemitteilung Bürgerinitiative Berner Au

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