Das Verbrennen von Gartenabfällen ist seit dem 18. Oktober 2017 in Hamburg nicht mehr zulässig. Aus diesem Anlass sind die Informationsblätter des Bezirksamtes „Laub & Co. – Was tun mit Gartenabfällen?“ und „Gartenabfälle“ überarbeitet worden.
Sie können unter http://www.hamburg.de/wandsbek/umwelttipps/ heruntergeladen werden. Sie geben Tipps zum Umgang mit Grünabfällen.
Sollten anfallende Grünabfälle nicht vollständig verwertet werden können, bietet die Hamburger Stadtreinigung (SRHH) günstige Entsorgungsmöglichkeiten an:
– Kostenlos ist 1 Kubikmeter Gartenabfall pro Anlieferung, jeder weitere kostet einen Euro.
– Biotonnen werden für eine geringe monatliche Gebühr gestellt und 14-tägig abgeholt;
1,58 € für die 80-Liter-Tonne; 1,81 €/120-l-Tonne; 2,86 €/240-l-Tonne.
– Laubsäcke werden an fünf festen Terminen abgeholt (1€/Sack).
Die Abfuhrtermine können telefonisch unter 040 2576-0 erfragt werden und sind auf der Internetseite der Hamburger Stadtreinigung www.srhh.de aufgeführt. Die Laubsäcke können auch ganzjährig ohne weitere Gebühren zur Anlieferung von Grünabfällen auf den Recyclinghöfen genutzt werden.
Das Ablagern in Hamburgs Grün – im Wald, in Grünanlagen, an Knicks oder Gewässern – ist unzulässig. Es schädigt Pflanzen und Tiere. Hinzu kommt das unschöne Landschaftsbild. Es wird darum gebeten, die Entsorgungsmöglichkeiten der Hamburger Stadtreinigung zu nutzen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek unter der Telefonnummer 040 428 81-3061 oder unter E-Mail mr(ät)wandsbek.hamburg.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema „Verbrennen von Gartenabfällen“ gibt es auf der Seite der Behörde für Umwelt und Energie: http://www.hamburg.de/abfall/9742606/verbrennung-von-gruenabfaellen-/.
Pressemitteilung Bezirksamt Wandsbek