Novelle des Baurechts – Erfolgreiche Hamburger Initiative

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion begrüßt den heutigHausbau-pixabayen Beschluss des Bundeskabinetts zur Baurechtsnovelle zur Schaffung einer neuen städtebaulichen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ sowie die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung.

 

Dazu erklärt Dirk Kienscherf, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Es ist gut, dass das Bundeskabinett die Hamburger Impulse zur Weiterentwicklung des Städtebaurechtes aufgenommen hat. Mit dem neuen Gebietstyp des Urbanen Quartiers schaffen wir die Voraussetzungen, Wohnen und Arbeiten in Großstädten wieder besser zusammenzubringen und damit neue attraktive Quartiere ermöglichen. Dies gilt zum Beispiel für das Projekt ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille‘ und kann dort die Entwicklung im südlichen Hamm und Rothenburgsort beschleunigen. Positiv zu bewerten ist auch, dass Flächenpotentiale, die in Ballungsräumen wie Hamburg naturgemäß begrenzt sind, effizienter genutzt werden können Die bisherige strikte Trennung von Wohnen und Arbeiten ist gerade in Metropolen nicht mehr zeitgemäß. Gerade hier entwickeln sich moderne Lebens- und Arbeitsformen, die eng miteinander verknüpft sein werden.“

Dazu Juliane Timmermann, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Gerade für Hamburg ist die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung eine gute Nachricht. Hamburg hat die Gesetzesnovelle auf Bundesratsebene angestoßen, nun hat sich die Bundesregierung endlich – nach Blockade der Unions-Parteien – auf eine Reform der Lärmverordnung geeinigt. Die Lärmimmissionsrichtwerte bei Sportanlagen werden angepasst, um ein zeitgemäßes Zusammenleben auch in der Großstadt zu ermöglichen. Zudem wird der Altanlagenbonus erhalten, um bei der Modernisierung von Sportplätzen – wie bei der Umwandlung in Kunstrasenplätze – den Sportbetrieb besser zu sichern. Heute ist ein guter Tag für den Sport in Hamburg.“

Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion

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