NRL: Chance für Trendwende bei Arten- & Klimakrise

100 Tage nach Inkrafttreten des Nature Restoration Law überreichen NABU und BUND Impulspapier an Umweltministerinnen Lemke und Eder
Die in Deutschland Mitte August in Kraft getretene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) bietet die einzigartige Chance der Arten- und Klimakrise entgegenzutreten. Um diese zum Erfolg zu führen, sind neben der Bereitstellung der benötigten finanziellen Mittel durch den Bund vor allem die einzelnen Bundesländer gefragt.

 

Im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler übergab daher die Vorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz, Cosima Lindemann, heute ein Forderungspapier der rheinland-pfälzischen Naturschutzverbände NABU und BUND an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Vorsitzende der UMK und rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder.

Klimakrise mit Hochwasser und Dürren sowie das Artensterben und der damit verbundene Rückgang intakter Ökosysteme betreffen nicht nur die Natur oder Tier- und Pflanzenarten, sondern auch wir Menschen leiden zunehmend unter deren Auswirkungen. Um sowohl die Natur zu retten als auch die Lebensqualität der Menschen zu steigern, hat die EU mit dem Renaturierungsgesetz ein wertvolles Instrument geschaffen, das bei Naturschutzverbänden durchaus Hoffnung weckt. Es bedarf einer Reduzierung schädlicher Einflüsse und gleichzeitige Wiederherstellung bereits geschädigter Ökosysteme, um die Krisen aufhalten zu können.

„Nur durch eine konsequente Umsetzung des Gesetzes können sich unsere Ökosysteme – unsere Wälder, Flüsse, Auen und Felder – von jahrzehntelanger Übernutzung erholen“, sagt Lindemann bei der heutigen Übergabe des Impulspapiers an die Ministerinnen Lemke und Eder. „Der gesetzte Zeitrahmen von knapp zwei Jahren bis Bund und Länder einen Wiederherstellungsplan vorlegen müssen, ist durchaus ambitioniert. Viele Verpflichtungen der Wiederherstellungsverordnung sind aber schon aus anderen EU-Richtlinien und nationalen Strategien bekannt. Folglich gibt es weder einen Grund noch eine Rechtfertigung dafür, nicht – parallel zu Planung und Berichterstattung – auch schon mit der Umsetzung zu beginnen.“

Teil der Forderungen aus dem Naturschutz ist daher die Ausarbeitung von Sofortprogrammen, die neu aufgelegt werden sollten oder aber die Neuskalierung bestehender Modelle und Förderkonzepte. Es müsste aber auch das sektorale Denken ein Ende haben. Denn ohne die proaktive Mitwirkung und Verantwortungsübernahme von Agrar-, Bau-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Finanzressorts in Bund und Ländern wird die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung nur schwer gelingen. Neben dem Einbringen von eigenen Maßnahmen müssten die entsprechenden Ministerien aber auch um Akzeptanz, der ihnen nahestehenden Nutzergruppen werben oder bei Bedarf Falschinformationen entgegenwirken. Lindemann warnt aber auch, nicht dieselben Fehler wie bei vergangenen Naturschutzrichtlinien zu machen: „Wir sehen die Gefahr, dass mit der neuen EU-Verordnung ein weiteres, wichtiges Instrument zum Kampf gegen Klima- und Artenkrise geschaffen wurde, das nur auf dem Papier existiert und es am Ende doch auch hier an der Zurverfügungstellung der benötigten Personal- und Finanzmittel mangelt,“ so Lindemann.

Pressemitteilung NABU

Foto: Hier muss das Ökosystem Moor wiederhergestellt werden: abgetorftes Moor

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