Am Donnerstag den 26.05.2016 befasst sich der Umweltausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Stellungnahme des Senats zum Umsetzungsstand des 16-Punkte-Plans zur Reduzierung von Fluglärm.
Mit der Drucksache 21/4209 vom 26.04.2016 soll die Bürgerschaft über den Umsetzungstand des 16-Punkte-Plans informiert werden. Die Ausführungen enthalten jedoch grobe fachliche Mängel und sind im Tenor unausgewogen – es findet eine unzureichende Abwägung zwischen Flughafeninteressen und Betroffenenrechten statt. Es ist kein wirkliches Bemühen zu erkennen, dass der bisher unzureichende Schutz der Bevölkerung vor dem mittlerweile unzumutbaren Fluglärm und Flugdreck wirksam verbessert werden soll.
Für Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW) gilt, “Politischer Wille ist die Voraussetzung für einen effektiven Fluglärmschutz. Dabei sind die umwelt- und wirtschaftlichen Aspekte durchaus in ein Gleichgewicht zubringen. Solange aber dieser Wille fehlt und ein aktiver Fluglärmschutz durch den Einsatz der zeitgemäßen Maßnahmen verweigert wird, wird es eine dauerhafte Auseinandersetzung zwischen Verursachern und Betroffenen geben. Auf welcher Ebene diese Auseinandersetzung zukünftig stattfindet das liegt nun entscheidend in den Händen von Senat und seiner Fachbehörden.“
Die Bürgerinitiativen und Vereine zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und Flugdreck in Hamburg und Schleswig-Holstein haben vor diesem Hintergrund eine Gemeinsame Erklärung verfasst und am heutigen Morgen als Offenen Brief an alle Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft übermittelt.
Offener Brief
An die Damen und Herren Abgeordneten
der Hamburgischen Bürgerschaft
Gemeinsame Erklärung der
Bürgerinitiativen und Vereine zum Schutz der Bevölkerung
vor Fluglärm und Flugdreck in Hamburg und Schleswig-Holstein
„Senat opfert Fluglärmbetroffene den Billigfliegern“
Der vom Flughafen in Hamburg-Fuhlsbüttel ausgehende Fluglärm und Flugdreck betrifft ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Schleswig-Holstein. Insbesondere aufgrund seiner innerstädtischen Lage verursacht sein Betrieb sehr hohe externe Umweltkosten. Der An- und Abflugverkehr hat gesundheitsschädigende Lärmauswirkungen sowohl im dicht besiedelten näheren Umfeld des Flughafens als auch im Einflussbereich der intensiv genutzten An- und Abflugrouten. Zusätzlich stellen die flugverkehrsbedingten Fein- und Feinststaubemissionen eine Gefahr für die Gesundheit dar.
Diesen groben Missstand hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahr 2015 erkannt und einvernehmlich den 16-Punkte-Plan zur Belastungsreduzierung beschlossen. Der Plan besagt, dass vor dem Hintergrund der notwendigen Akzeptanz für den innerstädtischen Flughafen alle zuständigen Stellen gebeten werden, die Aufträge des Ersuchens umzusetzen. Alle Belange des Fluglärmschutzes und der Entwicklung des Flughafens sollen zukünftig auch in einer „Allianz für den Fluglärmschutz“ besprochen werden. Diese Allianz soll dazu beitragen, den Flugverkehr im Einklang mit den Interessen der Fluglärmbetroffenen und den Nutzern zu einem stadtverträglichen Flughafen auszugestalten. Sie soll auch eine Dialogplattform für eine konstruktive Verständigung zwischen den Fluglärmbetroffenen, den Nutzern und den Entscheidungsträgern darstellen und ein Forum für den Austausch zu Problemen und über Verbesserungsvorschläge bieten. Das einvernehmliche Ziel der „Allianz für den Fluglärmschutz“ sollte es sein, einen Beitrag zur nachhaltigen Fluglärmreduzierung und zur Verbesserung des aktiven und passiven Fluglärmschutzes zu leisten.
Mit der Drucksache 21/4209 vom 26.04.2016 soll die Bürgerschaft über den Umsetzungstand des 16-Punkte-Plans informiert werden. Die Ausführungen enthalten jedoch grobe fachliche Mängel und sind im Tenor unausgewogen – es findet eine unzureichende Abwägung zwischen Flughafeninteressen und Betroffenenrechten statt. Es ist kein wirkliches Bemühen zu erkennen, dass der bisher unzureichende Schutz der Bevölkerung vor dem mittlerweile unzumutbaren Fluglärm und Flugdreck wirksam verbessert werden soll. Der Hamburger Senat stellt sich mit seiner starren Haltung „pro Fluglärm“ gegen seine eigenen Nachhaltigkeitsziele sowie gegen die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung. Er forciert mit seiner Subventionspolitik die Billigfliegerei in Hamburg. Mittlerweile verursacht diese die Hälfte aller Flugbewegungen und damit untrennbar verbunden dem Fluglärm und Flugdreck. Die Bürgerschaft sollte daher die mangelhafte bis ungenügende Umsetzung des 16-Punkte-Plans stark kritisieren.
Wir, die vom Fluglärm und Flugdreck betroffenen Bürgerinnen und Bürger, bitten Sie, die Politikerinnen und Politiker der Hamburgischen Bürgerschaft, sich aktiv dafür einzusetzen, dass
– eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem heutigen Stand des Wissens und der heutigen Rechtsprechung für den gesamten Flughafenbetrieb durchgeführt wird,
– eine umfassende Qualifizierung und Quantifizierung der Negativfolgen des Flugbetriebes (erschöpfende Ermittlung der direkten und indirekten Umweltkosten) stattfindet,
– ein echtes Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (werktags) sowie 22 Uhr und 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen eingeführt wird,
– die Fluglärmschutzzonen auf Basis der Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes (2007) für neue bzw. wesentlich erweiterte Flughäfen neu festgelegt werden,
– in den Kreisen Stormarn, Segeberg & Pinneberg verbindliche Minimum-Noise-Routing-Anflugkorridore und -Abflugkorridore ausgewiesen werden, um auf diese Weise die Anzahl an Betroffenen je Flugbewegung auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren,
– das sog. „Flachstartverfahren“ entsprechend der Empfehlung der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) kategorisch verboten wird,
– das Fluglärmkontingent in einem ersten Schritt auf das Bemessungsjahr 2007 angepasst wird und dann schrittweise auf ein stadtverträgliches Maß weiter reduziert wird,
– ein bürgerverträgliches, maximales Flugbewegungskontingent eingeführt wird,
– eine Positivliste von Flugzeugtypen eingeführt wird, die in Hamburg starten und landen dürfen (Lärmklassenbildung nach „Neo“-Standard),
– ein nachhaltiger Mindestflugpreis (Ct/km*Person) festgeschrieben wird,
– ein „Fluglärmschutzeuro” je Start & Landung von den Passagieren entrichtet wird und die Einnahmen ausschließlich für aktive und zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen verwendet werden,
– die Interessen des Haupteigentümers sowie der Genehmigungs- und Kontrollbehörde der Flughafen Hamburg GmbH zukünftig von getrennten staatlichen Stellen wahrgenommen werden, statt wie bisher, ausschließlich durch die Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI). Nur auf diese Weise lässt sich die Besorgnis von Interessenkonflikten und mangelhafter Konfliktbewältigung sowie Abwägungsfehlern zu Lasten der Hamburger Bevölkerung effektiv vermeiden.
Unser Fazit lautet daher: „Wer als Eigentümer und Betreiber die Vorteile eines innerstädtischen Flughafens nutzen will, muss die Nachteile (Betriebseinschränkungen zum Schutz der Bevölkerung) vollumfänglich akzeptieren, d.h. besondere Rücksicht auf die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger nehmen!“
BAW│Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg
Initiative gegen Fluglärm Niendorf
Notgemeinschaft der Flughafen-Anlieger Hamburg e.V.
Norderstedter Interessengemeinschaft für Fluglärmschutz e.V.
BAW│Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Stormarn
Pressemitteilung BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein