Offshore-Wind-Ausbau nicht ohne Meeresschutz

Böhnke-Henrichs: Gesetzentwurf schwächt Finanzierung für den Schutz von Nord- und Ostsee
Anlässlich des heutigen (2.9.) Kabinettsbeschlusses zum „Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See“ fordert der NABU, die Finanzierung des Meeresnaturschutzes beim weiteren Offshore-Ausbau verlässlich abzusichern.

Die sogenannte Meeresnaturschutzkomponente wurde 2022 eingeführt, um die Belastungen für die Meeresnatur durch den Ausbau der Offshore-Windenergie finanziell abzufedern. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf droht diese Finanzierung künftig für viele Projekte wegzufallen.

„Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Gleichzeitig bedeutet er zusätzliche Belastungen für unsere ohnehin stark beanspruchten Meere. Wer die Meere für die Energiewende nutzt, trägt auch Verantwortung für ihren Schutz. Der Gesetzentwurf droht jedoch ausgerechnet die Finanzierung des Meeresnaturschutzes auszuhöhlen. Entscheidend ist deshalb, die Meeresnaturschutzkomponente dauerhaft und für alle Projekte abzusichern. Dafür müssen sich jetzt die Parlamentarier im Bundestag stark machen. Es braucht einen finanziellen Beitrag für strategische Kompensation, um die Belastungen durch den weiteren Offshore-Ausbau angemessen abzupuffern und so Klima- und Meeresschutz miteinander zu verbinden“, sagt Anne Böhnke-Henrichs, Senior-Referentin Meeresschutz beim NABU.

Hintergrund
Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See verändert werden. Eine entscheidende Änderung betrifft die Vergabe der Flächen. Bislang wurden Flächen meistbietend versteigert. Ein Anteil dieser Gebotssumme kam als Meeresnaturschutzkomponente den Meeren zugute. Doch im letzten Jahr sind Flächenvergaben nach diesem System gescheitert, kein Unternehmen hatte geboten. Deshalb führt der Gesetzentwurf jetzt eine zweite Vergabestufe ein, die in solchen Fällen greifen soll. Dabei bieten Unternehmen um eine verbindliche Vergütung je erzeugter Kilowattstunde im Rahmen sogenannter Differenzverträge. Eine Meeresnaturschutzkomponente ist bislang in diesem System nicht vorgesehen. Da die Branche schon länger diese Differenzverträge der zweiten Vergabestufe fordert, ist davon auszugehen, dass künftig Offshore-Windparks vor allem in der zweiten Stufe und dann ohne Meeresnaturschutzkomponente vergeben werden. Doch die Auswirkungen auf die Meere bleiben unabhängig vom Vergabeverfahren bestehen. Es braucht deshalb einen Mechanismus, der auch in der zweiten Vergabestufe Zahlungen in die Meeresnaturschutzkomponente vorsieht, um die Belastungen des großflächigen Ausbaus auf über 25 Prozent der deutschen Nordsee auszugleichen.

Pressemitteilung NABU

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