Ohlstedt: Ende gut alles gut

An der Hoisbüttler Straße renaturiert die Umweltbehörde Äcker und Wiesen zu artenreichem Grünland
2019 wurde der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 zu den Akten gelegt. Seit den 1980er Jahren gab es hier Pläne mal 415 mal 250 Häuser und zuletzt knapp 200 Häuser zu bauen. Auch eine Flüchtlingsunterkunft war angedacht. Doch 2020 hat der Hamburger Senat – nach langem Einsatz der Bürger vor Ort – beschlossen, die Wiesen und Äcker rund um die Hoisbüttler Straße zwischen Krempenhege und Brandheide in Grünland umzuwandeln, die Nutzung zu extensivieren und artenreiche Wiesen zu fördern.

 

Das kommt jedoch nicht von ungefähr. Hintergrund ist ist die Ausgleichsregelung für Eingriffe in Natur und Landschaft. Mit Hilfe des so genannten Ökokontos kann durch ökologische Aufwertung eine Beeinträchtigung an anderer Stelle ausgeglichen werden. An der Hoisbüttler Straße schafft die Stadt Hamburg das größte Ökokonto in Hamburg. Dazu hat der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die Ohlstedter Flächen südlich des Naturschutzgebietes Wohldorfer Wald im letzten Jahr an das Sondervermögen der Umweltbehörde (BUKEA) übertragen.
Beim Termin vor Ort mit den Senatoren Jens Kerstan (BUKEA) und Dr. Andreas Dressel (Finanzbehörde) erklärte der Umweltsenator: „Gemeinsam mit der Finanzbehörde und den Beteiligten vor Ort haben wir hier an einem Strang gezogen und mit der Ohlstedter Feldmark den Biotopverbund um das mit 40 Hektar bisher größte Ökokonto Hamburgs erweitert – mittelfristig sollen diese Flächen Naturschutzgebiet werden. Wir sind kurz davor, zehn Prozent unserer Landesfläche unter Naturschutz zu stellen. Da macht uns kein anderes Bundesland so schnell etwas vor.“

Die Flächen an der Hoisbüttler Straße wurden bisher hauptsächlich als Ackerflächen intensiv bewirtschaftet. Teilweise gab es auch Weidehaltung. Das ändert sich jetzt. Inzwischen wurden mehrere Äcker (17 ha) in Grünland umgewandelt, das nur zum Teil gemäht wird. Ein anderer Teil bleibt stehen, damit die Pflanzen länger blühen und Früchte bilden können. Die ungemähten Flächen sind gleichzeitig Überwinterungslebensräume für Insekten. So ganz will man die Natur hier nicht sich selbst überlassen, erklärte BUKEA-Referentin Jutta Sandkühler. Ziel ist die Entwicklung artenreicher Wiesen, denn diese sind extrem wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen, Insekten und andere Wirbellose. „Die Flächen werden weiter landwirtschaftlich genutzt, nur nicht so wie bisher“, erklärt Jutta Sandkühler. Die Wiesenflächen müssen regelmäßig gemäht werden, die Intensität wird aber auf maximal zwei Schnitte im Jahr deutlich reduziert. Außerdem werden keine Pestizide ausgebracht und nur im Notfall gedüngt. Auch die Ackerflächen werden nicht mehr so intensiv genutzt. Hier werden weniger Saatkörner mit einem größeren Abstand zueinander ausgesät und Pestizide sind tabu , damit seltene Arten der Feldflur wie Ackerrittersporn oder Acker-Steinsame Platz zum Wachsen haben und sich wieder etablieren können. Bei vielen Arten der Ackerfeldflur muss mit Saatgut nachgeholfen werden, da sie durch die intensive Nutzung stark dezimiert wurden und nicht von selbst wieder kommen. Viele Arten der so genannten Segetal-Flora sind inzwischen in ihrem Bestand gefährdet.

Daneben werden auch die Gehölzflächen weiterentwickelt, es werden neue Knicks angelegt und die alten gepflegt sowie Kleingewässer angelegt und Brachflächen etabliert.

Mit der Nutzung als Ökokonto werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Die Flächen an der Hoisbüttler Straße dienen jetzt als Bevorratung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die umgesetzt werden, bevor der Kompensationsbedarf besteht. Die Umweltbehörde setzt hier die Renaturierung und Aufwertung um, bevor an anderer Stelle ein Ausgleich nötig wird. Wenn die Äcker und Wiesen in der Ohlstedter Feldmark ein gewisses Maß an Aufwertung erlangt haben, soll der Naturschutz folgen, um die Flächen dauerhaft zu sichern.

Christiane Blömeke und Hans-Detlef Schulze zeigten sich erleichtert, dass es nach so vielen Jahren des Einsatzes der Bevölkerung gelungen ist, die Ohlstedter Feldmark zu erhalten. Zuerst die SPD und später die CDU hatten die Baupläne immer wieder neu befeuert. Als Wahlkreisabgeordnete der Grünen hatte sich Christiane Blömeke viele Jahre für den Erhalt der Feldmark eingesetzt. Ebenso wie Hans-Detlef Schulze, der in seiner Funktion als Vorsitzender des Bürgervereins Wohldorf-Ohlstedt/Duvenstedt immer wieder den Finger in die Wunde gelegt hatte und vor allem CDU und SPD an ihre Wahlversprechen erinnert hat. So auch jetzt: “Das Gebiet muss schnellstmöglich unter Naturschutz gestellt werden, damit eine dauerhafte Sicherung auch über die Regierungszeit von rot-grün gesichert ist”. Nicht dabei waren Dr. Horst Ulrich und seine Frau Hannelore, die sich zusammen mit vielen Bürgern mit Klagen, Bürgerbegehren und viel Engagement seit den 1980er Jahren gegen eine Bebauung der ökologisch und hydrogeologisch wertvollen Feldmark stark gemacht hatten. (du)

Foto: Ortstermin in der Ohlstedter Feldmark: Hans-Detelf Schulze (ehem. Vors. Bürgerverein), Jens Kerstan, Christiane Blömeke, Dr. Andreas Dressel und Steffen Wichmann (Vors. Bürgerverein) © wuz

Foto unten: renaturierte Fläche südlich der Hoisbüttler Straße © wuz

Grafik: Pflege- und Entwicklungsplan Ohlstedter Feldmark © Grafik BUKEA (bitte anklicken)

>Siehe auch u.a. WUZ 68 vom Juni 2012 im Ausgaben-Archiv<<
und:
/2023/06/ohlstedter-feldmark-muss-schnellstmoeglich-nsg-werden/


Naturschutz statt Bebauung
Hamburg entwickelt neues Ökokonto in der Ohlstedter Feldmark

Mit der Umwandlung von Acker und Intensivgrünland in artenreiche Wiesen und Wälder entwickelt Hamburg ein neues Ökokonto in Hamburg Ohlstedt: Rund 40 Hektar Fläche wertet das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der Umweltbehörde derzeit naturschutzfachlich auf. Damit stehen die Flächen als Ersatz für Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft an anderer Stelle zur Verfügung. Mittelfristig sollen sie unter Naturschutz gestellt werden.

Im Februar 2020 hat der Senat dem jahrzehntelangen Ringen um die zukünftige Nutzung der Flächen nördlich und südlich der Hoisbütteler Straße in Hamburg Ohlstedt ein Ende gesetzt: Statt die städtischen Flächen zu bebauen, entschied der Senat, die Ackerflächen in Grünland umzuwandeln, die Nutzung zu extensivieren und das mit 40 Hektar Fläche bisher größte Ökokonto der Stadt zu entwickeln.

Der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetreib Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Ohlstedter Flächen südlich des Naturschutzgebietes Wohldorfer Wald im letzten Jahr an das Sondervermögen der Umweltbehörde übertragen. Dieses arbeitet seitdem daran, die intensiven Nutzungen aufzuheben, hat Weide- und Wildschutzzäune errichten lassen und gemeinsam mit dem Flächenpächter knapp 17 Hektar Ackerland in artenreiches Grünland umgewandelt.

Umweltsenator Jens Kerstan: „In einer Großstadt wie Hamburg ist Platz Mangelware und Städtebau in jeder Hinsicht eine nachhaltige Herausforderung – gerade deswegen muss Naturschutz ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Unsere Stadt ist eine grüne Stadt, und das soll sie trotz Klimawandel bleiben. Ökokonten sind dafür ein wichtiges Instrument, um das dauerhaft zu gewährleisten. Gemeinsam mit der Finanzbehörde und den Beteiligten vor Ort haben wir hier an einem Strang gezogen und mit der Ohlstedter Feldmark den Biotopverbund um das mit 40 Hektar bisher größte Ökokonto Hamburgs erweitert – mittelfristig sollen diese Flächen Naturschutzgebiet werden. Wir sind kurz davor, zehn Prozent unserer Landesfläche unter Naturschutz zu stellen. Da macht uns kein anderes Bundesland so schnell etwas vor.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Im Schulterschluss zwischen Finanz- und Umweltbehörde haben wir hier zusammen mit den Beteiligten vor Ort für die Ohlstedter Feldmark eine nachhaltige Lösung gefunden – genauso wie wir es den Bürgern, Vereinen und Verbänden vor Ort versprochen haben. Auch die Interessen der Landwirtschaft wurden dabei berücksichtigt. Wir halten beim Thema Grünerhalt und Grünaufwertung für unsere Stadt Wort. Das Ökokonto ist dabei ein kluges Instrument – durch ökologische Aufwertung an dieser Stelle können Beeinträchtigungen an anderer Stelle sinnvoll ausgeglichen werden.“

Vor allem die Umwandlung von Acker in extensiv bewirtschaftetes Grünland und naturnahen Wald begründet die deutliche naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen. Ein Teil des Ackerlandes wird aber erhalten: Hier soll die Nutzung so stark reduziert werden, dass seltene Arten der Feldflur wie Ackerrittersporn oder Acker-Steinsame sich wieder etablieren können. Sie sind durch die intensive Nutzung inzwischen ebenso stark gefährdet, wie verschiedene Arten des Grünlands.

Hintergrund

Im Ökokonto Ohlstedter Feldmark gibt es bereits wertvolle Biotope wie zum Beispiel die über 100 Jahre alten Knickstrukturen. Diese Naturausstattung und die Nähe zum Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Wohldorfer Wald begründeten das Ringen und große Engagement der Anwohnenden und verschiedener Vereine, die Jahrhunderte alte Kulturlandschaft zu erhalten und vor Bebauung zu schützen. Dabei brauchten die Akteure einen langen Atem: Der erste Bebauungsplan für das Gebiet wurde bereits in den 1980er Jahren aufgestellt und wie die nachfolgenden Pläne und Entwürfe erfolgreich angefochten. Seitens der Bürgerschaft und des Senats wurde die gerichtliche Aufhebung des Bebauungsplanes zum Anlass genommen, eine grundsätzlich andere planerische Entwicklung für das Gebiet zu beschließen.

Was ist ein Ökokonto?

Der Begriff wird zweifach verwendet:

Als Instrument zur Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen), die umgesetzt werden, bevor ein Kompensationsbedarf besteht. Der dabei entstehende Wertzuwachs für Natur und Landschaft kann bei späteren Eingriffen als Kompensation für die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft angerechnet werden.
Als System zur Verwaltung der unter 1. genannten Maßnahmen, in dem ähnlich wie bei einem Girokonto Guthaben eingebucht und entnommen werden können.

Rechtsgrundlage ist § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Jede private (Landwirt, privater Flächenbesitzer, private Ausgleichsagenturen) oder juristische Person (öffentliche Verwaltung, öffentliche/kirchliche Stiftungen) kann die Anerkennung von naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen als Ökokontomaßnahmen von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde (hier: Umweltbehörde) beantragen.

Bei positivem Prüfergebnis bucht die Umweltbehörde die Maßnahme in ein Ökokonto ein. Die Flächen der Ökokonten werden im „Kompensationsverzeichnis“ geführt. Dies basiert auf der Rechtsgrundlage des § 17 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes. Wird eine im Ökokonto gebuchte Maßnahme als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme bei der Zulassung eines Eingriffs nach § 17 Absatz 1 oder 3 BNatSchG anerkannt, so wird sie im Ökokonto gelöscht, sobald die Zulassung bestandskräftig geworden ist.

Das Kompensationsverzeichnis ist nicht öffentlich zugänglich, aber die betroffenen Flächen (Ökokonten und „klassische“ Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) können im Hamburger Geoportal eingesehen werden.

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) / Finanzbehörde

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