GRÜNE Fraktion begrüßt Entscheidung des OVG zum Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13
Zeitgleich mit der Einigung der rot-grünen Koalition in der Bürgerschaft mit der NABU-Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“, hat auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg den Naturschutz in der Stadt gestärkt und den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam erklärt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) kritisiert vor allem fehlende Artenschutzuntersuchungen und stärkt den Naturschutz bei Konflikten mit dem Wohnungsbau. Nach Ansicht des OVG sollte der Wohnungsbau an Standorten realisiert werden, die weniger im Konflikt mit dem Natur- und Artenschutz stehen.
Oliver Schweim, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Wandsbek: „Die GRÜNEN in Wandsbek haben sich im Rahmen der Koalition stets für die Rücknahme des Bebauungsplans eingesetzt und hatten dabei in der Koalition zumindest die Fortsetzung des Moratoriums erreicht. Wir freuen uns nun mit den Ohlstedter Initiativen umso mehr über die Entscheidung des OVG, dass der Bebauungsplan an der Hoisbüttler Straße nicht umgesetzt wird. Damit ist das jahrzehntelange Tauziehen um die sensiblen Wiesen, Äcker und Knicks der Ohlstedter Feldmark vorbei. Wir begrüßen es, dass das OVG mit seiner Begründung dem Natur- und Landschaftsschutz mehr Gewicht gibt. Die Hamburger brauchen nicht nur Wohnraum, sondern auch eine intakte Natur.“
Maryam Blumenthal, Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN in Wandsbek und Spitzenkandidatin der GRÜNEN für die Bezirkswahl: „Die Wandsbeker GRÜNEN setzen sich zusammen mit der Wohldorfer Wald Initiative für Naturerhalt seit vielen Jahren für den Erhalt der Wiesen, Knicks und Äcker nördlich und südlich der Hoisbüttler Straße ein. Unser Bestreben war es stets, die empfindliche Feldmark von einer Bebauung freizuhalten. Es ist gut, dass der aktuelle B-Plan jetzt für ungültig erklärt wurde, damit steigt die Chance, das Gebiet als Pufferzone zum Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald durch weitere Maßnahmen aufzuwerten und dauerhaft zu schützen. Dafür werden wir uns bei der Behörde für Umwelt und Energie einsetzen.“
Christiane Blömeke, Wahlkreisabgeordnete der GRÜNEN für die Walddörfer in der Bürgerschaft: „Seit mehr als 25 Jahren setzen sich die Grünen für den Erhalt der wertvollen Grünflächen an der Hoisbüttler Straße ein. Das Urteil des OVG war jetzt eine kraftvolle Unterstützung für den Schutz der Natur auf diesen Flächen und sollte allen Parteien als Leitlinie gelten. Den Antrag der CDU kann ich dabei nicht recht ernst nehmen. Es war die CDU, die 2003 ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegen eine Bebauung auf den Flächen ignoriert und den Bebauungsplan dem Senat übertragen hat um so das Bauvorhaben durchzusetzen. Es war auch die CDU, die 2008 dort weiterhin rund 600 Wohnungen bauen wollte. Für die GRÜNEN ist daher klar: Die Wiederausweisung als Landschaftsschutzgebiet wäre ein erster Schritt, bei dem wir aber nicht stehen bleiben dürfen. Wir möchten das geprüft wird, ob die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und eine Ausweisung als Naturschutzgebiet möglich ist. Nur dann können die Flächen einen dauerhaften Schutz erhalten und das ist unser Ziel.“
Hintergrund:
Mit der Entscheidung des OVG sind die Pläne, an der Hoisbüttler Straße zu bauen, von den Gerichten wiederholt für unwirksam erklärt worden. Der ursprüngliche B-Plan Wohldorf-Ohlstedt 8 wurde 1982 durch den SPD-Senat verabschiedet – aber schon 1990 für nichtig erklärt, weil der Landschaftsschutz nicht aufgehoben worden war. 2002 gab es im Rahmen des „Leitbilds der Wachsenden Stadt“ wieder neue Pläne für Wohnungsbau an der Hoisbüttler Straße. Trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens evozierte der CDU-Senat den Plan 2006 und im Februar 2008 wurde der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 noch kurz vor der Wahl verabschiedet. Die neue grüne Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk legte aufgrund des heftigen Widerstandes in den Walddörfern, die Pläne erst einmal auf Eis. 2011 unterzeichneten u.a. der Senat, der BUND und die Wohldorfer Wald Initiative für Naturerhalt ein Moratorium, dass die Flächen nicht bebaut werden. Es wurde 2015 verlängert.
In der letzten Bezirksversammlung am 9. Mai hatte die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, die Flächen des Bebauungsplanes unter Landschaftsschutz zu stellen. Der Antrag wurde von der rot-grünen Koalition bei Enthaltung der LINKEN in den Hauptausschuss überwiesen, um noch mehr Zeit für die Prüfung eines weiterreichenden Schutzes zu haben. Ein gleicher Antrag soll auch am 22. Mai in der Bürgerschaft gestellt werden.
Pressemitteilung der GRÜNEN Fraktion Wandsbek
Feldmark am Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald langfristig sichern
Keine Schnellschüsse zum Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13
Angesichts des von der CDU zur Bezirksversammlung am 9. Mai kurzfristig als Tischvorlage eingebrachten Antrags „Feldmark am Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald zum Landschaftsschutzgebiet erklären und in den Biotopverbund aufnehmen“ erklärt die Wandsbeker SPD-Fraktionsvorsitzende Anja Quast: „Der Antrag zur Sicherung der Flächen weist zwar in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. Nachdem der Bebauungsplan vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurde, muss neben Fragen des Landschaftsschutzes auch geklärt werden, wie für die zwischenzeitlich entstandenen Neubauten im Plangebiet hinreichend Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Der vorliegende CDU-Antrag ignoriert diese Frage vollkommen.“
Die Bezirksversammlung Wandsbek hatte den Antrag gestern mit ihrer rot-grünen Mehrheit in den Hauptausschuss am 20. Mai überwiesen, um bis dahin diese und andere planungsrechtliche Fragen klären zu können. Mit dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 war der CDU-Plan aus dem Jahr 2008 für unwirksam erklärt worden.
Anja Quast: „Wir freuen uns, dass der CDU-Plan für rund 200 Wohnungen im Landschaftsschutzgebiet Wohldorf-Ohlstedt, den die SPD in Wandsbek immer abgelehnt hat, nun vom Tisch ist und müssen jetzt prüfen, wie wir diese ökologisch wertvollen Flächen langfristig sichern können. Hierzu wollen wir uns die notwendige Zeit nehmen.“
Pressemitteilung SPD-Fraktion Wandsbek
Die WUZ meint:
Stimmungsmache und Wahlkampfgetöse
Leider kursieren im Netz und in den Medien Falschmeldungen zur Geschichte des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 13. Die WUZ hat jahrelang über den Widerstand in den Walddörfern und über die Reaktionen der Politik berichtet:
1. Unter der Überschrift „Leitbild: Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“ wurden die Flächen an der Hoisbüttler Straße vom CDU-Senat 2002 als Baugebiet für rund 200 Wohneinheiten ausgewählt, nachdem sie in den 1980er-Jahren auch schon von einem SPD-Senat für etwa 400 Häuser vorgesehen waren. 2003 bremste ein erfolgreiches Bürgerbegehren die Pläne des CDU-Senats vorerst aus, der mit einer Evokation reagierte und dem Bezirk die Planungshoheit entzog. Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 wurde 2008 vom CDU-Senat unter dem Protest zahlreicher Bürger noch kurz vor der Wahl zu einer neuen Bürgerschaft verabschiedet. (siehe wuz 33, Foto links)
2. Die Bürgerschaftsabgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) und Andreas Dressel (SPD) versprachen, nach der Wahl den Plan kippen zu wollen. Doch es gab keine rot-grüne Mehrheit. Stattdessen bildete sich eine schwarz-grüne Koalition im Senat. In der Koalition mit der CDU hatten die GRÜNEN, die bisher immer gegen die Bebauung der Flächen waren, keine Chance den Plan rückgängig zu machen. Die neue grüne Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk legte den Plan jedoch auf Eis, so dass ersteinmal nichts passierte.
3. Im selben Jahr reichten fünf Privatkläger und der BUND eine Normenkontrollklage beim OVG ein. Vor der Wahl 2011 erhielt die Wohldorfer Wald Initiative für Naturerhalt von Olaf Scholz die Zusage, die Umsetzung des Plans nicht weiter vorantreiben zu wollen. Daraufhin wurde ein Moratorium vereinbart, dass das Gebiet neu überplant und die Belange des Naturschutzes mehr Gewicht erhalten sollen. Dieses Moratorium wurde 2015 durch rot-grün verlängert. (siehe wuz_Nr_68_vom_Juni_2012)
4. Angesichts der Unterbringung von Flüchtlingen gab es wieder neue Gespräche. Unter dem Druck des Bürgerbegehrens der Initiative „Hamburg für gute Integration“, die mit dem Senat die gerechte Verteilung von Flüchtlingen verhandelt hatte, sollte auch in Ohlstedt eine feste Unterkunft entstehen. Um das Moratorium nicht zu gefährden, wurde über den Bau von 115 Wohneinheiten und eine zeitlich begrenzte Unterkunft für 490 Flüchtlinge diskutiert. Dagegen gab es trotz der gelungenen Integration der Flüchtlinge in der Zeltunterkunft auf dem Ohlstedter Platz viel Widerstand. Zum ungefähr gleichen Zeitpunkt gab es einen Wechsel im Vorstand des Vereins Wohldorfer Wald Hilfsfonds. Der langjährige Streiter für den Naturschutz in Ohlstedt Dr. Horst Ulrich wurde abgelöst. (siehe wuz_Nr_105_vom_Oktober_2016) Der neue Vorstand wollte diese Lösung nicht und reichte erneut Klage beim OVG ein. Die WUZ hat seitdem nicht mehr über das Thema berichtet, weil nicht klar war, ob es hier noch um Ökologie ging oder ob die Verhinderung von Flüchtlingsunterkünften der Grund für den Widerstand war.
– Off.Brief Wohld.WaldHilfsfonds
– der HLKV verbreitet Wahlkampfgetöse: hlkv-pressemitteilung_wohldorfer-wald-5_2019-1 …die Pressemitteilung strotzt nur so von Vermutungen und Befürchtungen… Rot-Grün in der Bezirksversammlung plant offenbar mehr Schutz als den Landschaftsschutz (siehe oben grün markiert)
– die CDU hat offenbar ihre Geschichte vergessen: PM 23.04.2019 Sieg für Ohlstedter Bürger