Fahrverbote für Dieselfahrzeuge – Greenpeace-Kommentar zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts
Vor gesundheitsschädlichen Abgasen muss Berlin seine Einwohner mit streckenbezogenen Dieselfahrverboten schützen. Dies hat das Verwaltungsgericht in Berlin heute entschieden. Bis spätestens 31. März 2019 muss der Berliner Luftreinhalteplan überarbeitet werden. Ab spätestens 1. Juni 2019 dürfen dort, wo Tempo 30 nicht ausreicht, um die Stickoxidbelastungen unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm zu senken, Dieselautos der Abgasklasse Euro 5 und älter nicht mehr fahren. Dies betrifft mindestens elf Straßen. Damit hat ein weiteres Gericht Fahrverbote angeordnet und das nicht einmal eine Woche nach Vorstellung des sogenannten Diesel-Kompromisses durch Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Zuvor hatte es bereits entsprechende Urteile in Stuttgart, Aachen und zuletzt Frankfurt gegeben. Seit Mai dieses Jahres sind in Hamburg zwei Straßenabschnitte für bestimmte Dieselfahrzeuge gesperrt. Es kommentiert Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan:
„Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Verkehrsminister Scheuer und Umweltministerin Schulze. Ihr ‚Diesel-Kompromiss‘ hatte nicht mal eine Woche bestand. Auch im Jahr vier nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist die Bundesregierung nicht gewillt, das Problem zu lösen. Solange die Autoindustrie nicht dazu gezwungen wird, Hardware-Nachrüstungen für alle schmutzigen Diesel in allen Städten anzubieten, bleiben Fahrverbote die einzig wirksame Maßnahme. Nur so lässt sich die Gesundheit der Menschen schützen.
Für Berlin und alle anderen Städte mit Luftproblemen macht dieses Urteil erneut deutlich, dass die Verkehrswende überfällig ist. Diesel und Benziner haben keinen Platz in modernen Innenstädten. Nur wenn Städte ihr Radwegenetz konsequent ausbauen und das Angebot an Bussen und Bahnen deutlich erweitern, kommen Menschen künftig sicher und sauber durch die Stadt.“
Pressemitteilung Greenpeace