OVG entscheidet: B-Plan Wohldorf-Ohlstedt 13 unwirksam

Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Onördl. Hoisb.Str. - TwisselmannVG) hat mit einem aktuellen Urteil den umstrittenen Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam erklärt. Damit endet ein über 10 Jahre alter Rechtsstreit über eine Bebauung im Nordosten Hamburgs, bei der auf einer wertvollen Fläche in unmittelbarer Nähe des Europäischen Schutzgebietes Wohldorfer Wald ca. 200 Wohneinheiten entstehen sollten.

 

Das aktuelle Urteil (OVG Hamburg, 2 E 8/17.N) führt insbesondere fehlende Artenschutzuntersuchungen ins Feld und verweist zusätzlich darauf, dass sich Wohnungsbau auch an Standorten realisieren ließe, die weniger in Konflikt mit dem Natur- und Artenschutz ständen. Damit geht die Bedeutung des Urteils auch über den eigentlichen Fall hinaus und stärkt den Naturschutz bei Konflikten mit dem Wohnungsbau generell.
„Das Urteil zu Wohldorf-Ohlstedt 13 ist höchst erfreulich. Der Bebauungsplan ist unwirksam, damit bleibt die Fläche bis auf weiteres geschützt. Aber das Urteil sagt darüber hinaus auch, dass Wohnungsbau keinen Eingriff in den Lebensraum von geschützten Arten rechtfertigt, insbesondere wenn sich Alternativen anbieten. Damit wird der Naturschutz in der sich zuspitzenden Kontroverse um eine Bebauung auf der grünen Wiese gerade auch in Hamburg gestärkt“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Zum Hintergrund:
Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 wurde trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens im Bezirk Wandsbek vom Senat evoziert und verabschiedet. Gegen den Bebauungsplan haben 2008 der BUND Hamburg, der Wohldorfer Wald Hilfsfonds e. V. und ein Privatkläger eine Normenkontrolle angestrengt. 2011 hat die damalige SPD-Regierung politisch ein Moratorium für den Bauungsplan beschlossen, das 2015 unter Rot-Grün für eine Legislaturperiode verlängert wurde. Aufgrund des Moratoriums wurde das Normenkontrollverfahren vor dem OVG ruhend gestellt. 2017 hatte der Wohldorfer Wald Hilfsfonds das Verfahren wieder aufleben, der BUND sein Verfahren aber weiterhin ruhen lassen. Das Urteil des OVG sieht keine Revision vor, die Stadt Hamburg kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. Sollte dies innerhalb von 4 Wochen nicht geschehen, wird der BUND seine Klage zurücknehmen.

Pressemitteilung BUND HH


Erfolg für Bürgerinitiativen in Ohlstedt
GRÜNE Fraktion Wandsbek begrüßt Entscheidung des OVG

Pünktlich zur Einigung der rot-grünen Koalition in der Bürgerschaft mit der NABU-Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“, hat auch das Oberverwaltungsgericht Hamburg den Naturschutz in der Stadt gestärkt und den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam erklärt.

Oliver Schweim, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Wandsbek: „Die GRÜNEN in Wandsbek haben sich im Rahmen der Koalition stets für die Rücknahme des Bebbauungsplans eingesetzt und hatten dabei in der Koalition zumindest die Fortsetzung des Moratoriums erreicht. Wir freuen uns nun mit den Ohlstedter Initiativen umso mehr über die Entscheidung des OVG, dass der Bebauungsplan an der Hoisbüttler Straße nicht umgesetzt wird. Damit ist das jahrzehntelange Tauziehen um die sensiblen Wiesen, Äcker und Knicks der Ohlstedter Feldmark vorbei. Wir begrüßen es, dass das OVG mit seiner Begründung dem Natur- und Landschaftsschutz mehr Gewicht gibt. Die Hamburger brauchen nicht nur Wohnraum, sondern auch eine intakte Natur.“

Hintergrund:
Das Oberverwaltungsgericht verurteilt vor allem fehlende Artenschutzuntersuchungen und stärkt den Naturschutz bei Konflikten mit dem Wohnungsbau. Nach Ansicht des OVG sollte der Wohnungsbau an Standorten realisiert werden, die weniger im Konflikt mit dem Natur- und Artenschutz stehen.
Der ursprüngliche B-Plan Wohldorf-Ohlstedt 8 wurde 1982 verabschiedet – aber schon 1990 für nichtig erklärt, weil er eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet vorsah. 2002 gab es im Rahmen des „Leitbilds der Wachsenden Stadt“ wieder neue Pläne für Wohnungsbau an der Hoisbüttler Straße. Trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens evozierte der Senat den Plan 2006 und im Februar 2008 wurde der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 noch kurz vor der Wahl verabschiedet. Die damalige neue grüne Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk legte den Plan jedoch erst einmal auf Eis.


Sieg für Ohlstedter Bürger, Klatsche für SPD und Grüne vor Gericht: Feldmark am Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald vorerst gerettet

23. April 2019: Zum Urteil des Hanseatisches Oberverwaltungsgerichts, dass der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 unwirksam sei, erklärt Dennis Thering, CDU-Bürgerschaftsabgeordneter aus dem Alstertal und den Walddörfern:

„Ich gratuliere den Ohlstedter Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem erfolgreichen Einsatz für die wertvollen Flächen am Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald. Das Gericht hat die Eignung der betroffenen Flächen für den Wohnungsbau prinzipiell in Frage gestellt. Da die massiven Eingriffe in die Lebensstätten geschützter Arten in keinem Verhältnis zu der geplanten Bebauung stünden. Damit steht noch einmal schwarz auf weiß fest: Rot-Grün hat bei der Bebauung von naturnahen Wiesen und besonders schützenswerten Flächen Maß und Mitte verloren. Für die Natur, den Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie die Naherholung spielt der Wohldorfer Wald und Umgebung eine besondere Rolle. Es ist traurig, dass SPD und vor allem die Grünen erst vom Gericht gestoppt werden müssen. Ich fordere die Regierungsfraktionen auf, ihre Auseinandersetzung mit den Ohlstedterinnen und Ohlstedtern zu beenden und die Bebauung der Feldmark endgültig zu den Akten zu legen.“

Pressemitteilung CDU Bürgerbüro Alstertal


Anmerkung der WUZ:
FAKE NEWS: Hier irren Dennis Thering und die Alstertaler CDU gewaltig.
Unter der Überschrift „Leitbild: Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“  wurden die Flächen an der Hoisbüttler Straße vom CDU-Senat 2002  als Baugebiet ausgewählt. Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 wurde 2008 vom CDU-Senat unter dem Protest zahlreicher Bürger noch kurz vor der Wahl zu einer neuen Bürgerschaft verabschiedet. Nach der Wahl gab es eine schwarz-grüne Koalition im Senat. Die neue grüne Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduck legte den Plan jedoch auf Eis. (mehr Infos in der Pressemitteilung des BUND, oben)

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